BLKÖ:Oberhauser, Benedict

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Oberdorf, Ernst von
Band: 20 (1869), ab Seite: 452. (Quelle)
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Oberhauser, Benedict (gelehrter Benedictiner geb. zu Waitzenkirchen in Oberösterreich 25. Jänner 1719, gest. zu Salzburg 20. April 1786). Die Schulen besuchte er zu Salzburg, Ingolstadt und Wien, und im Jahre 1739, damals 20 Jahre alt, trat er zu Lambach in Oberösterreich in den Benedictinerorden. Im November des folgenden Jahres legte er die Ordensgelübde ab und am 12. Mai 1743 erhielt er die Priesterweihe. Im Kloster – obgleich er dort das mit seinen Studien wenig zusammenstimmende Forstmeisteramt bekleidete – setzte er ununterbrochen die kirchenrechtlichen Studien fort, bis er im Jahre 1753 einem Rufe an die Salzburger Hochschule als Lehrer der Philosophie folgte, wo er in einigen Jahren auch die juridische Doctorwürde erlangte. Wiederholte Anträge, als Professor des Kirchenrechts nach Fulda zu gehen, lehnte er ob seiner großen Vorliebe für Salzburg ab. Endlich aber gab er dem stets fortgesetzten Andrängen, jedoch nur unter der Bedingung nach, daß er sich die Rückkehr nach Salzburg vorbehielt. Er mochte doch wohl geahnt haben, daß er von seinem Vorbehalte werde Gebrauch machen müssen. In Fulda als Lehrer des geistlichen Rechtes thätig, trat er gegen einige Vorurtheile und Ansichten freimüthig in Wort und Schrift auf, wodurch er sich den Verfolgungen der Gegenpartei preisgab und es, um diesen zu entgehen, vorzog, seine Stelle aufzugeben. Er kehrte nun nach Salzburg zurück, wo ihn der Erzbischof im Jahre 1776 zum geistlichen Rathe ernannte. Dort lebte er zurückgezogen in einem ehrenvollen otium operosum noch ein Jahrzehend und starb daselbst im Alter von 67 Jahren. Unter den Ansichten, wodurch er sich die Verfolgungen der hierarchischen Partei zuzog, waren es vornehmlich jene, die er über die geistliche Gewalt in Ehesachen – und zwar, ob die päpstliche Curie aus eigener Machtvollkommenheit impedimenta dirimentia für die Ehe anordnen könne – aussprach. Er bestritt der Curie dieses Recht und stellte die Behauptung auf, daß sie darin, ohne von der weltlichen Gewalt ein Befugniß erhalten zu haben, nicht vorgehen könne. Diese und ähnliche, jedoch mit Gründlichkeit und anständigem Freimuthe vorgetragene Ansichten veranlaßten seine Anklage bei der päpstlichen Nuntiatur in Cöln, dann in Rom und endeten seinerseits mit der Niederlegung des Lehramts. Auf kirchenrechtlichem Gebiete war O. auch als fleißiger Schriftsteller thätig; seine Werke sind in chronologischer Folge: „Syntagma causarum, ex quibus nata, propagata et emendata Philosophia“ (Salisburgi 1745, 4°.); – „Sensationis natura et structura“ (ibid. 1755); – „Praelectiones canonicae iuxta titulos librorum decretalium ex monumentis, auctoribus et controversiis melioris notae in quinque libros decretalium“, Tomi 3 (Lauterbachii 1762, 4°., auch Antverpiae 1762 et 1763); die „Praelectiones in IV. et V. librum decretalium“ erschienen vermehrt und verbessert von Sebastian Schaaf in zwei Bänden (Ultrajecti 1765; Francof. et Lips. 1774) und das ganze Werk in neuer Auflage (Salisburgi 1785); – „Systema [453] historico-criticum diversarum potestatum in legibus matrimonialibus impedimentorum dirimentium ...“ (Francof. 1771, 8°.); – „De impedimentis matrimonium dirimentibus. Dissertatio apologetica“ (ibid. 1771), welche auch unter dem neuen Titel: „Apologia historico-critica divisarum potestatum in legibus matrimonialibus impedimentorum dirimentium etc.“ (Francoforti 1771, neue Ausgabe Wien 1776, 8°.) erschien. Diese letztgenannten Schriften waren es eben, worin O.’s Ansichten durchaus nicht mit jenen der Curie übereinstimmten, und ihren Wiederdruck in Wien hatte Eybel veranstaltet, der sie bei einer öffentlichen Vertheidigung des geistlichen Rechtes unter das Publicum vertheilen ließ, um nur recht für Verbreitung der darin begründeten Ansichten zu wirken; – „Compendium praelectionum canonicarum juxta libros V decretalium etc.“. Tomi duo (Francof. 1773 et 1779, 8°.); – „Thomasinus abbreviatus i. e. vetus et nova ecclesiae disciplina de beneficiis et beneficiariis in breviorem ordinem redacta etc.“. Quatuor partes (Salisburgae 1775, 4°.), nach Hericourt’s französischer Ausgabe bearbeitet; – „Manuale selectiorum conciliorum et canonum aliarumque rerum memorabiliorum juxta histor. eccles. abbatis de Fleury per breves epochas 16 saeculorum etc.“ (ibid. 1776, Index ad Manuale 1777); – „Causa decisa divisarum potestatum in legibus matrimonialibus dirimentium“ (Salisb. 1777; Francof. et Lips. 1777); – „Specimen cultioris iurisprudentiae canonicae ad iustas ideas divini primatus in romana ecclesia evolvendas“ (Salisb. 1777, 8°.); – De dignitate utriusque cleri tam saecularis quam regularis“. Pars I et II“ (ibid. 1785 et 1786), der zweite Theil dieses nach Oberhauser’s Tode erschienenen Werkes führt den Titel: „Auctoritates S. Patrum, ad mentem Zegeri van Espen et secundum illustriora decreta reformationis regiae per Austriam concinnatae. Opus posthumum“. Außerdem sind mehrere seiner philosophischen und theologischen Dissertationen unter dem Namen seiner Schüler erschienen. Die Urtheile über Oberhauser lauten nach dem Standpuncte der verschiedenen Parteien sehr verschieden, während ihn Zeloten der Gegenwart einen „Febronianischen Canonisten“ nennen, zeigt seine Grabschrift im Lambacher Kloster unter anderem die Worte: „Idemque celebratissimus Canonici Juris consultorum in Austria Coriphaeus, Ultramontistarum vallidissimus molleus“. Letzteres ist das Wahre.

Dem zweiten Theile des nach Oberhauser’s Tode herausgegebenen Werkes: „De dignitate utriusque cleri tam saecularis quam regularis“, ist eine Lebensbeschreibung dieses gelehrten Benedictiners angehängt. – Memoria biographica viri celeberrimi P. Benedicti Oberhauser (Salisburgi 1786, 8°.). – (De Luca) Das gelehrte Oesterreich. Ein Versuch (Wien 1776, Ghelen’sche Schriften, 8°.) I. Bds. 1. Stück, S. 369. – Erneuerte vaterländische Blätter für den österreichischen Kaiserstaat (Wien, 4°.) Jhrg. 1816, S. 344. – Meusel (Joh. Georg), Lexikon der vom Jahre 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller (Leipzig 1806, Gerh. Fleischer d. J., 8°.) Bd. X, S. 144. – Oesterreichische Biedermanns-Chronik. Ein Gegenstück zum Fantasten- und Prediger-Almanach (Freiheitsburg [Akademie in Linz] 1785, kl. 8°.) I. (u. einziger) Theil, S. 151. – Weidlich (Christoph), Biographische Nachrichten von den jetztlebenden Rechtsgelehrten in Deutschland (Halle 1781 u. f., Schwetschke u. Sohn, 8°.) Bd. III, S. 227. – Zauner, Verzeichniß aller akademischen Professoren zu Salzburg von 1728 an, S. 46. – Nouvelle Biographie [454] générale ... publiée par MM. Firmin Didot frères, sous la direction de M. le Dr. Hoefer (Paris 1850, 8°.) Tome XXXVIII, p. 391 [nennt ihn Oberhäuser statt Oberhauser]. –