BLKÖ:Mocsónyi, Andreas von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 18 (1868), ab Seite: 411. (Quelle)
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Mocsónyi, Andreas von (Mitglied des verstärkten Reichstages im Jahre 1860). Zeitgenoß. Entstammt einer reichen walachischen, in Ungarn ansässigen Adelsfamilie. Vor dem Jahre 1848 war M. Oberstuhlrichter im Torontaler Comitate. Im Jahre 1849 fungirte er bis zur Belagerung von Temesvár als Mitglied jenes kaiserlichen Comité’s, welches sich auf Anregung des commandirenden Generals von Rukawina constituirt hatte. Nach dem Entsatze der Festung wurde er zum k. k. Ober-Districtscommissär für das Temeser, Torontaler und Krassoer Comitat ernannt. Nach den in der Landesverwaltung Ungarns eingeführten Reformen wurde er Präsident der neuerrichteten Steuer-Landescommission, und bekleidete diesen Posten bis zu dem am 28. Juni 1858 erfolgten Tode seines Vaters Johann von M., worauf er aus dem Staatsdienste schied, um die Verwaltung seiner im Torontaler Comitate gelegenen beträchtlichen Güter zu übernehmen. Als im Jahre 1860 der verstärkte Reichstag zu den Berathungen über die Constituirung des Kaiserstaates berufen wurde, befand sich auch M., der sich namentlich von Seite der Rumänen in Ungarn eines großen Vertrauens erfreut, unter den Mitgliedern desselben. In der Schlußdebatte über die Organisation des Reiches erklärte er sich, dem von der Majorität des Comité’s gestellten Antrage entgegen, entschieden für die Reichseinheit. „In den Anträgen der Majorität [vergleiche zum Verständniß der damals im verstärkten Reichsrathe bestehenden Situation die Lebensskizze von Hein, Bd. VIII, S. 215] erblicke er keine Garantie für die Einheit Oesterreichs, keine Garantie für die Lösung der wichtigsten Fragen der Jetztzeit, der Sprachen- und Nationalitätsfrage, endlich keine Garantie für die Selbstständigkeit des Banates und der serbischen Wojwodschaft. Die Rumänen dürfen seiner Ansicht nach aus Rücksicht des modernen Interesses die Auffassung des von der Majorität patronisirten historischen Rechts nicht wünschen, ohne ihre Sprache und ihr nationales Beste zu verläugnen. Man stellt das Princip der historisch-politischen Individualitäten der Länder auf. Das mag seine Grundsätzlichkeit haben, allein zu jener Zeit, bis wohin die Geschichte und die Landes-Individualität reicht, kannte die Welt kein Volk, kein Civilisations- und kein Nationalitäts-Interesse. Heutzutage aber absorbiren diese Interessen alle übrigen vollkommen und sind, die Hauptdirectiven der Wünsche und Bestrebungen einer Nation. Zu jenen Zeiten waren bloß die Interessen gewisser bevorzugter Classen vorherrschend; jene Classen waren damals die Factoren des Staates, der Regierung und des öffentlichen Lebens. Heutzutage bilden die Hauptfactoren des Staates die Völker, welche zum Selbstbewußtsein gelangt sind und ihre Rechte geltend machen wollen.“ Mocsónyi schloß seine Rede damals mit einem Proteste, indem er sprach: „insoferne unter dem Principe der historisch-politischen Individualität Ungarns auch das Banat und die serbische Wojwodschaft mit verstanden werden wollte, wodurch die Selbstständigkeit dieser Länder [412] in Frage gestellt würde, erlaube er sich eine schriftliche Verwahrung dagegen, mit der Bitte um Aufnahme „derselben in’s Protokoll, einzureichen“. Mocsónyi ist mit Laura gebornen Csernovics vermält.

Verhandlungen des österreichischen verstärkten Reichsrathes 1860. Nach stenographischen Berichten (Wien 1800, Friedr. Manz, 8°.) Bd. I, S. 29 [Erklärung über seine Stellung im Reichsrathe]; S. 175, 182 [über die griechische Kirche im Banat]; S. 331 [über die Landesbehörden]; Bd. II, S. 100 u. 122 [über die Organisation des Reichs], u. S. 390. – Nagy (Iván), Magyarország családai czimerekkel és nemzékrendi táblákkal, d. i. Die Familien Ungarns mit Wappen und Stammtafeln (Pesth 1860, Mor. Ráth, 8°.) Bd. VII, S. 526.