BLKÖ:Meran, Franz Ludwig Johann Baptist Graf von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Menzinger, Valentin
Band: 17 (1867), ab Seite: 379. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
Franz von Meran in der Wikipedia
Franz von Meran in Wikidata
GND-Eintrag: 130115738, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Meran, Franz Ludwig Johann Baptist Graf von|17|379|}}

Meran, Franz Ludwig Johann Baptist Graf von (erbliches Mitglied des Herrenhauses des Reichsrathes, geb. zu Brandhofen in Steiermark 11. März 1839). Se. kaiserliche Hoheit der Erzherzog Johann (geb. zu Florenz 20. Jänner 1782, gest. zu Gratz 10. Mai 1859) [siehe denselben Bd. VI, 5. 280, Nr. 116] war (seit 18. Februar 1827) mit Anna geb. Plochel[WS 1] (geb. 6. Jänner 1804, gest. im Mai 1866), der Tochter des Postmeisters Plochel zu Aussee am Grundelsee (im sogenannten steirischen Salzkammergute), in morganatischer Ehe vermält. Er hatte sie auf seinen Gebirgsreisen zufällig bei einem Tanzvergnügen kennen gelernt. Sie wurde in der Folge, 1834, zu einer Freiin von Brandhof – diesen Namen führt das in Steiermark gelegene, von dem Erzherzoge auf das sinnigste und anmuthigste ausgestattete Lieblingsbesitzthum desselben – erhoben. Aus dieser Ehe ging ein Sohn Franz Ludwig Johann Baptist von Brandhofen hervor; derselbe trat in die kais. Armee, in welcher er zur Zeit die Stelle eines k. k. Majors bekleidet. Als in Folge des Diploms vom 20. October 1860 und des kaiserlichen Patentes vom 26. Februar 1861 Oesterreich in die Reihe der Staaten mit repräsentativer Verfassung eintrat, wurde Franz Graf von Meran mit Allerh. Handschreiben vom 18. April 1861 zum erblichen Mitgliede des Herrenhauses des Reichsrathes ernannt. Früher schon, mit Allerh. Entschließung vom 29. April 1844, wurde ihm der österreichische Grafenstand mit dem Namen eines Grafen von Meran und Freiherrn von Brandhofen verliehen, und ddo. Wien 30. December 1845 das Grafen-Diplom ausgefertigt. Mit demselben Allerh. Handschreiben vom 29. April 1844 wurde [380] ihm auch noch das incamerirte gräflich Fuchs’sche Trienter Lehen, der Sanct Valentinshof zu Altenburg genannt, gegen Entrichtung der Fiscal-Summe von 12.558 fl. C. M. Reichswährung verliehen. Graf Franz ist (seit 8. Juli 1862) zu Ottenstein mit Theresia gebornen Gräfin von Lamberg, Freiin von Ortenegg und Ottenstein (geb. 16. August 1836), Palastdame Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth, vermält, und stammen aus dieser Ehe bisher die zwei Töchter: Gräfin Anna Maria Theresia (geb. 12. April 1864) und Gräfin Maria Johanna Anna (geb. 9. August 1865). Die Mutter des Grafen, die Freiin von Brandhofen, ist in den ersten Tagen des Mai 1866 in Meran gestorben, wo sie als Wohlthäterin der Armen große Verehrung genoß. In ihrem Testamente hat sie viele humanitäre Vereine mit bedeutenden Legaten bedacht, so den Wiener Gesellenverein mit 4009 fl., hat die Errichtung zweier Stipendien für Studirende mit 12.000 fl. angeordnet u. s. w.

Kneschke (Ernst Heinr. Prof. Dr.), Deutsche Grafen-Häuser der Gegenwart. In heraldischer, historischer und genealogischer Beziehung (Leipzig 1854, Weigel, 8°.) Bd. III, S. 239. – Derselbe. Neues allgemeines deutsches Adels-Lexikon (Leipzig 1859, Friedr. Voigt, 8°.) Bd. V, S. 240. – Gothaisches genealogisches Taschenbuch der gräflichen Häuser (Gotha, Just. Perthes, 32°.) HL. Jahrgang (1867), S. 556. – Historisch-heraldisches Handbuch zum genealogischen Taschenbuche der gräflichen Häuser (Gotha 1855, Just. Perthes, 32°.) S. 548. – Kempen-Album (Wien 1859, Klemm, 8°.) S. 99: „Der Graf von Meran“ (Gedicht von Hermann von Gilm). – Porträte der Mutter des Grafen von Meran, der Freiin von Brandhofen. 1) Schertle lith. (4°.); – 2) Feretti del. ad viv., L. Schrader lith. (Fol). – Wappen. Ein in die Länge getheilter, mit einer schmalen Einfassung von rothen und silbernen Würfeln und mit einem Mittelschilde versehener Schild. Die rechte Hälfte des Schildes ist quer in zwei Felder getheilt, das obere roth, das untere blau. Die linke Hälfte hat vier Felder, 1 u. 4 roth, 2 u. 3 blau. Im oberen silbernen Felde der rechten Schildeshälfte ist ein rother Löwe, im unteren blauen Felde steht ein goldener linksschauender Adler. In der anderen Schildeshälfte ist Feld 1 und 4 von einem silbernen Kreuz durchzogen; 2 und 3 zeigt in Blau auf einem grünen Rasenhügel ein Alpenhaus (Abbildung des Brandhofes) mit einem Thurme. in der Mitte an der vorderen Front des Gebäudes befindet sich eine, auch mit einem kleinen Thurme versehene Capelle. Der Mittelschild – fehlt in der Beschreibung und Abbildung des Wappens in Kneschke’s „Deutsche Grafenhäuser“, Bd. III, S. 239 – ist von Roth und Silber in die Länge getheilt. Die rechte rothe Hälfte durchzieht ein silberner Querbalken, in der linken silbernen ist ein rother goldgekrönter Löwe zu sehen. Auf dem Schilde ruht die Grafenkrone mit fünf gekrönten Turnierhelmen. Aus der Krone des äußersten rechten Helms wächst der rothe einwärtsgekehrte goldgekrönte Löwe, die Krone des zweiten trägt einen ausgebreiteten Pfauenwedel, aus jener des mittleren wallen fünf goldene Straußenfedern, die des zunächst stehenden linken Helms trägt zwischen zwei blauen offenen Adlerflügeln das im Wappenschilde beschriebene Alpenhaus, und aus jener des äußersten linken Helms wächst eine Jungfrau in blauem Kleide, mit herabwallenden blonden Haaren, die Hände in die Hüften gestützt. Die Helmdecken des mittleren Helms sind zur Rechten roth, zur Linken blau, von den übrigen Helmen haben die zur rechten Hand rothe, die zur linken blaue, sämmtlich mit Silber belegte Decken. Schildhalter. Rechts ein Steinadler mit erhobenen Flügeln, mit der linken Klaue; links eine Gemse, mit den Vorderläufen den Schild anfassend, Steinadler und Gemse mit ausgeschlagenen rothen Zungen, sie stehen auf einem unter dem Schilde flatternden blauen Bande, welches in silbernen Lapidarbuchstaben die Devise: Si Deus mecum quid contra me? weist.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Anna Plochl (Wikipedia).