BLKÖ:Meier, Friedrich Sebastian

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Nächster>>>
Mayer, G. A.
Band: 18 (1868), ab Seite: 116. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Sebastian Mayer in Wikidata
GND-Eintrag: 131895885, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Meier, Friedrich Sebastian|18|116|}}

42. Meier, Friedrich Sebastian (Sänger, geb. zu Benedictbeuern 5. April 1773, gest. zu Wien 9. Mai 1835). Der Sohn eines Gärtners. Für den geistlichen Stand bestimmt, studirte er in München, später an der Hochschule zu Salzburg. Mit einem Male gab er diese Laufbahn auf, widmete sich dem Gesange und wurde Bassist beim Theater. Im Jahre 1792 gab er einige Concerte in Schwaben und in der Schweiz, dann sang er auf dem Theater in Linz und wurde 1793 Mitglied der Schikaneder-Truppe in Wien. Nun glänzte er eine Reihe von Jahren in allen ersten Baßpartien, wendete sich später gänzlich zum feinkomischen Fache, worin er wahrhaft classische Kunstgebilde schuf, und zugleich ein ausgezeichnet mimisches, sowie ein vollendet declamatorisches Gesangstalent entfaltete. Als erster Regisseur war er für ein reiches und treffliches Opern-Repertoire bedacht, und brachte die Werke von Cherubini, Mehul, Boieuldieu auf die Bühne. Er sang dann einige Zeit auf dem Hoftheater, bis Barbaja die italienische Oper nach Wien verpflanzte. Nun lebte er zurückgezogen, immer aber ein reges Interesse für den Gesang, namentlich für Kirchenchöre, bewahrend. Ein schweres Leberleiden trübte die letzten Jahre seines Lebens und führte im Alter von 62 Jahren seinen Tod herbei.

Gaßner (F. S. Dr.), Universal-Lexikon der Tonkunst. Neue Handausgabe in einem Bande (Stuttgart 1849, Frz. Köhler, Lex. 8°.) S. 601. – Neues Universal-Lexikon der Tonkunst. Angefangen von Dr. Julius Schladebach, fortgesetzt von Eduard Bernsdorf (Dresden 1857, Rob. Schäfer, gr. 8°.) Bd. II, S. 936.