BLKÖ:Mansfeld, die Grafen und Fürsten von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Mansfeld, Ernst von
Band: 16 (1867), ab Seite: 398. (Quelle)
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Die Grafen und Fürsten von Mansfeld (auch Mannsfeldt). Zu Oesterreich in vielfacher Beziehung steht auch das alte Grafen- und Fürstenhaus der Mansfeld, das im Jahre 1780 erloschen und dessen Name sich nur als Anhängsel der Fürsten Colloredo, die sich Colloredo-Mansfeld nennen, erhalten hat. Die Mansfeld sind ein altes thüringisches Herren- und Grafengeschlecht aus dem weiblichen Stamme der alten, vom 9. bis in das 13. Jahrhundert vorgekommenen Grafen von Mansfeld, welches sich ursprünglich [399] „Edle Herren von Querfurt“ schrieb und zu den Reichsgrafen des Wetterauischen Collegiums gehörte. Die Sage war auch bei den Mansfeld, wie bei anderen hohen Adelsfamilien, für den Ursprung des Namens und Wappens thätig. Ein freier Mann, Namens Hoiger Eitelfried, hatte durch seine Kriegsdienste und sein Verhalten im Rathe die Aufmerksamkeit des Kaisers Heinrich IV. auf sich gezogen, und dieser ihn mit einem Stücke Land beschenkt. Als Hoiger den Kaiser nach der Größe dieses Landes fragte, erwiederte ihm der Kaiser: „So viel Land, als er mit einem Scheffel Gerste bestreuen könne“. Nun nahm Hoiger den Scheffel Gerste, und statt damit ein Stück Landes zu besäen, umsäete er damit dasselbe; der Kaiser ließ sich diese List gefallen und so blieb denn dieser Landstrich „des Mannes Feld“, und die Eigenthümer nannten sich später die Mannsfeld und führten einige Gerstenkörner im Wappen. Die Besitzungen des Hauses waren früher reichsunmittelbar und die Familie wurde zuletzt 1437 von Kaiser Sigismund mit denselben belehnt. Diese Reichsunmittelbarkeit ging aber dem gräflichen Hause nach und nach verloren, und mit Genehmigung des Kaisers Friedrich III. wurde 1466 der größte Theil der Besitzungen Lehen von Chursachsen, Magdeburg und Halberstadt. Diese neuen Lehensherren, namentlich Chursachsen und Magdeburg, erweiterten ihre Lehensherrschaft von Zeit zu Zeit durch die mit dem Domcapitel zu Halberstadt 1573 und 1579 zu Eisleben geschlossenen Verträge, welche den Namen des Magdeburgischen Permutations-Recesses erhielten. Im 16. und 17. Jahrhunderte war der Stamm an Sproßen sehr reich und blühte in mehreren im Laufe der Zeit wieder erloschenen Linien, in welche sich der ehemalige so große Besitz des Hauses vertheilte. Zu diesem Zwecke war 1533 die Grafschaft in fünf Theile getheilt worden, von welchen die ältere Hauptlinie, die sogenannte vorderortsche, drei Fünftheile erhielt; das vierte Fünftheil kam der mittelortschen oder mittleren; das fünfte Fünftheil der hinterortschen oder jüngeren Linie zu. Neben der starken Vermehrung der Familie und dem Verluste der Reichsunmittelbarkeit drückten noch sehr große Schulden das Geschlecht, welche im Jahre 1569 allein bei der vorderortschen Linie die Summe von mehr als zwei Millionen meißnischer Gulden betrugen. Die Lehensherren hielten sich daher für berechtigt, über die drei Fünftheile der vorderortschen Linie die Sequestration zu verfügen und zu führen. Die drei Fünftheile bestanden damals aus der Stadt Eisleben mit dem Schlosse und der freien Straße, der Stadt und dem Schlosse Hettstedt, der Stadt und dem Amte Artern, den Schlössern und Aemtern Arnstadt, Vogtstadt, Arnstein mit Endorf, Heldrungen. Leinungen, den Klöstern Wiederstädt, Walbeck, Helfta, Gerbstädt, Polleben, dem Amte Leimbach und Friedeburg, und der Stadt und dem Amte Mansfeld. Im Jahre 1598 wurde das hinterortsche Fünftheil Schuldenhalber ebenfalls zur Sequestration gezogen und bald darauf auch das mittelortsche Fünftheil. Diese Sequestration wurde theilweise 1716, zum Theile aber erst 1780 bei dem Erlöschen des Stammes aufgehoben. Dieses Erlöschen erfolgte am 31. März 1780 mit Joseph Johann Wenzel Nepomuk Fürsten von Fondi und Grafen von Mansfeld, k. k. Kämmerer, Commerzienrath und Polizei-Assessor in Böhmen. Die chursächsischen und preußischen Antheile fielen an die betreffenden beiden Kronen, die Allodialbesitzungen aber, die Herrschaften Dobrzisch, Suchodol, Heiligfeld und Nessel in Böhmen an die ältere Halbschwester des obengenannten letzten Fürsten, an Gräfin Maria Isabella, welche eine Tochter des am 15. Februar 1780 verstorbenen Fürsten Heinrich aus dessen zweiter Ehe mit Maria Anna Gräfin von Czernin und Chudenitz war. Gräfin Maria Isabella vermälte sich im Jahre 1771 mit dem nachmaligen Franz Gundaker (I.) Fürsten von Colloredo [Bd. II, S. 422], worauf derselbe im Jahre 1780 mit seinem angestammten Namen und Wappen den Namen und das Wappen der Grafen und Fürsten von Mansfeld vereinigte. Die Grafen und Fürsten Ernst, Heinrich Franz, Karl, Philipp, Peter Ernst, Wolf spielen in der Geschichte Oesterreichs eine hervorragende Rolle, daher auch ihrer eine nähere Erwähnung weiter unten geschieht. [Hoffmann (Christian Gottfried), Ehre des fürstl. und gräflichen Hauses Mansfeld und Leben Peter Ernst’s Grafen von Mansfeld (Leipzig 1717, 8°.). – Niemann (L. F.), Geschichte der Grafen von Mansfeld (Aschersleben 1834, 8°.). – Zeitler (Christian), Achthundertjähriger aneinanderhängender Stammbaum der Grafen und Herren zu Mannsfeld von 800 bis 1703 (Halle 1703, 8°.) [wurde später unter dem Titel „Staat von Mansfeld“ wieder aufgelegt]. [400]Durchlaucht. Welt (Ausg. vom J. 1710). Bd. II, S. 79–93. – Hübner (Joh.), Genealogische Tabellen (Leipzig 1728, Gleditschens sel. Erben, kl. Qu. Fol.) Bd. II, Tab. 334–346. – Hopf (Karl Dr.), Historisch-genealogischer Atlas. Seit Christi Geburt bis auf unsere Zeit (Gotha 1858, Friedrich Andr. Perthes, kl. Fol.) S. 165–167, Tafel 280 u. 290. – Franke (Euseb. Christ.), Genaue und ausführliche genealog. histor. Beschreibung der mannsfeldischen Grafen und Herren (Leipzig 1723). – Großes vollständiges (sogenanntes Zedler’sches) Universal-Lexikon (Halle und Leipzig, J. H. Zedler, kl. Fol.) Bd. XIX, Sp. 1054. – Kneschke (Ernst Heinrich Prof. Dr.), Neues allgemeines deutsches Adels-Lexikon (Leipzig, Fr. Voigt, gr. 8°.) Bd. VI, Abtheilung 1, S. 120 (mit Angabe vieler Quellen). – Moréri, Grand dictionnaire historique.]