BLKÖ:Mansfeld, Peter Ernst Graf

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 16 (1867), ab Seite: 401. (Quelle)
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4. Peter Ernst Graf, nachher Fürst von M. (geb. 20. Juli 1517, gest. zu Luxemburg 22. Mai 1604). Der neunte Sohn des Grafen Ernst (gest. 1532), und Begründer des belgischen Zweiges, seiner Familie, welche das Prädicat von Heldrungen führte. Seine Jugend brachte der Graf an den Höfen des römischen Königs Ferdinand I. und des Kaisers Karl V. zu. Seine kriegerische Laufbahn eröffnete er im Jahre 1535 im Zuge des Letzteren nach Tunis. Von der Belagerung Landrecy’s, 1543, an, bei welcher er Beweise seltenen Muthes gegeben, stieg er von Stufe zu Stufe, bis er innerhalb weniger Jahre den Oberbefehl über die Provinzen Luxemburg und Namur und zugleich mit dieser Würde (1546) das goldene Vließ erhielt. Als 1551 der Krieg mit Frankreich ausbrach, fiel er mit seinen Truppen in französisches Gebiet ein, nahm Stenay, verwüstete die Champagne, schloß sich aber, als Heinrich II. mit seinem Heere herannahte, in dem festen Platze Ivoy ein, den er mit Vorräthen versehen und in demselben einen längeren Widerstand zu leisten die Absicht hatte. Durch die Empörung der Besatzung sich zu ergeben genöthigt, gerieth er in französische Gefangenschaft, in welcher er vom Jahre 1552 bis 1557 blieb. Frei geworden, nahm er bei Saint Quentin Rache. Das hohe Lösegeld, mit dem er seine Freiheit erlangte, mußten ihm nun die dort gemachten Gefangenen reichlich ersetzen. Er warf sich nun nach Luxemburg und vertheidigte diese Stadt mit glücklicherem Erfolge als Ivoy. Die Franzosen mußten sich zurückziehen und im darauffolgenden Frieden ihre Eroberungen in dieser Provinz wieder herausgeben. Als in den Niederlanden die Unruhen im Innern ausbrachen, hielt er, allen Versuchen der Gegenpartei unzugänglich, treu zum Kaiser und erneuerte, der Erste, demselben [402] den Eid der Treue. Er führte in diesen verhängnißvollen Tagen den Befehl zu Brüssel, 1566, und Antwerpen, 1567, bis zur Ankunft des Herzogs Alba. Beim Ausbruche der Bürgerkriege in Frankreich wurde Peter Ernst dem Könige Karl IX. gegen die Hugenotten zu Hilfe geschickt und hatte er glänzenden Antheil an dem Siege bei Moncontour, 1569, in welchem ihm der Arm durchschossen worden war. In einem Handschreiben, welches der König an ihn erließ, nannte er ihn ausdrücklich den Beschützer seiner Krone. Sein Ruhm als Feldherr stieg. Mit einer großen Abtheilung Reiter, die er auf eigene Kosten ausgerüstet hatte, verstärkte er, 1574, die Macht Davila’s in Geldern und trug dadurch nicht wenig zum Siege bei, der über Ludwig von Nassau war erfochten worden. Als im Jahre 1576[WS 1] von den Mißvergnügten die Versammlung des großen Staatsrathes zu Brüssel war überfallen worden, gerieth auch Mansfeld in die Gewalt der Empörer und wurde aus Erbitterung länger als die Uebrigen in Haft gehalten und erst nach Ankunft des Don Juan d’Austria wieder in Freiheit gesetzt. Don Juan d’Austria und Prinz Farnese bedienten sich Mansfeld’s ebenso zu Kriegsunternehmungen, wie zu Friedensverhandlungen und er befehligte bald das ganze Heer, bald große Theile desselben. So führte er, 1578, die Spanier zum Siege bei Gemblours; vollendete, 1579, die Belagerung von Mastricht; unterstützte, 1583, von Brabant aus die Arbeiten vor Antwerpen, vertrat, als der Prinz seine Züge nach Frankreich unternahm, denselben in der Statthalterschaft und führte sie nach dessen Tode durch mehrere Jahre, 1590–1594, bis zur Ankunft des Erzherzogs Ernst. Um diese Zeit verlieh im Kaiser Rudolph II. die Fürstenwürde. In der Folge hielt sich der greise Fürst zum größten Theile in seinem Gouvernement Luxemburg auf, er hatte dasselbe in unruhevollen Zeiten immer bei Treue und Gehorsam erhalten, es durch 59 Jahre verwaltet und von 87 Lebensjahren, die ihm zu leben gegönnt waren, 70 dem Dienste des Hauses Oesterreich-Spanien gewidmet. Auch in diplomatischen Sendungen leistete der Fürst wichtige Dienste; so war er im Jahre 1557 auf dem Reichstage zu Regensburg, 1565 in Portugal. Die Geschichte rühmt den Fürsten als einen tüchtigen Kriegs- und gewandten Staatsmann, der mit ausgebreiteten Kenntnissen große Liebe zur Kunst verband. Er sammelte um schwere Summen Alterthümer und stellte sie im Garten des Palastes, den er sich in Luxemburg erbaut, auf. Aber auch Grausamkeit und unersättliche Habsucht wirft die Geschichte ihm vor. Von seinen Söhnen ist Karl [s. d. Vorigen], der berühmte Sieger bei Gran, und der natürliche Sohn Ernst [s. d. S. 400, Nr. 1], der Erste als Held im Dienste Oesterreichs, der Zweite als dessen Gegner und gefürchteter Parteigänger im deutschen Kriege, bekannt geworden. Jöcher’s „Gelehrten-Lexikon“ (Bd. III, Sp. 118) gedenkt noch eines Sohnes, den der Fürst im hohen Alter von über 80 Jahren gezeugt. Auch dieser hieß Karl, studirte zu Löwen, wurde 1614 beider Rechte Licentiat, dann Hofprediger des Erzherzogs Albrecht, Canonicus und Dechant zu St. Gudulä in Brüssel und Mitglied des königlichen Rathes im Herzogthume Luxemburg. Er hat auch mehrere Werke in lateinischer Sprache geschrieben, welche Jöcher aufzählt, u. a.: „Utriusque juris concors discordia“; – „Exercitatio civilis ad regulas juris“; – „Magisterium militare seu de jurisdictione et de jure militiae belgicae“ u. s. w. Sein Tod fällt um die Mitte des 17. Jahrhunderts, im Jahre 1649 lebte er noch. [Schannat (Claude Jean Frederic), Histoire du comte de Mansfeld, gouverneur du Luxembourg (Luxembourg 1707, 12°.). – Grotius (Hugo), Annales de rebus belgicis. – Moréri, Grand dictionnaire historique. – Porträte. 1) A. Vaillant sc. (Fol.); – 2) D. Custos sc. (8°.); – 3) (J. Sadeler sc.) 1593 (8°.); – 4) P. de Jode exc. (8°.), mit Commandostab; – 5) D. Custos sc. (gr. Fol), ganze Figur.] –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 1776.