BLKÖ:Mannagetta, Philipp Ritter von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 16 (1867), ab Seite: 384. (Quelle)
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5. Philipp Ritter von M. war Doctor der Rechte, k. k. Hofrath in Pension und Administrator der Mannagetta’schen Familienstiftung, er starb am 4. Juli 1862 zu Mödling bei Wien. In früheren Jahren war er auch als juridischer Schriftsteller thätig und die Zeitschrift „der Jurist“ enthält mehrere seiner Abhandlungen, und zwar: „Praktische Ansichten über das Verfahren bezüglich der Frage: Wer im Erbrechtsstreite als Kläger aufzutreten habe?“ nebst einer gedrängten Entwickelung der bei der Entscheidung solcher Verhandlungen zu beobachtenden Grundsätze“ (IV, S. 307) übersetzt in’s Italienische im Giornale di Giurisprudenza austriaca (V, p. 467); – „Rechtsbedenken aus der österreichischen Civilrechtspraxis nebst einem Vorworte über ein dringendes literarisches Bedürfniß des praktischen Juristen“ (IV, S. 431 u. VI, S. 489); – „Rechtsfall mit Bemerkungen zur Erläuterung des §. 96 des allgem. bürgerl. Gesetzbuches“ (II, S. 29); – „Versuch einer Erläuterung der im §. 41 der allgemeinen Concursordnung statuirten Ausnahme“ (V, S. 46). auch italienisch im Giornale di Giurisprudenza austriaca (V, p. 303). [Klagenfurter Zeitung 1862, Nr. 157, in der „Nekrologie“. – Stubenrauch, Biblioteca juridica austriaca“ (Wien 1847, 8°.) S. 203 u. 204, Nr. 2486–2492.]