BLKÖ:Müller von Müllersdorf, Johann Georg

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Müller, Johann Georg
Band: 19 (1868), ab Seite: 381. (Quelle)
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39. Müller von Müllersdorf, Johann Georg (Rechtsgelehrter, geb. zu Laun in Böhmen um das Jahr 1740, gest. im Jahre 1789). Schon sein Vater Johann bekleidete in seinem Vaterlande Böhmen mehrere öffentliche Aemter. Der Sohn Johann Georg widmete sich, nachdem er die unteren Schulen in Prag beendet hatte, daselbst an der Hochschule dem Studium der Rechte und erlangte daraus die Doctorwürde, Durch seine gediegene und gründliche Rechtskenntniß, in der er sich auch durch mehrere weiter unten angeführte Fachschriften bewährt, erwarb er sich bald einen ausgezeichneten Ruf und galt als Autorität seines Faches in seinem Vaterlande. Schon im Jahre 1733 erwarb er den Adel, im Jahre 1744 wurde er zum Rathe bei dem Appellationsgerichte auf dem Prager Schlosse ernannt, im Jahre 1748 aber nach Wien berufen, wo er eine Stelle bei dem dortigen obersten Gerichtshofe bekleidete und im folgenden Jahre von der Kaiserin Maria Theresia in den erbländischen Ritterstand mit dem Prädicate „von Müllersdorf“ erhoben wurde. Später in die böhmische Landstandschaft aufgenommen, kaufte er die Besitzung Neudorf im Czaslauer Kreise. Sein Amt bekleidete er bis an seinen im Jahre 1789 im hohen Alter erfolgten Tod. Die von ihm durch den Druck veröffentlichten Schriften sind in chronologischer Folge: „Jurisprudentia [382] consultoria, P. Ia. diversorum juris responsorum, secundum jus canonicum, civile romanum, bohemicum, saxonicum theoretico practice deductorum sistens“ (Norimbergae 1736); – „Memoriale poenarum in universo jure bohemico contentarum“ (1737); – „Trinum juridicum jurisprudentiae consultoriae pars altera“ (1738); – „Clavis codicis juridica oder kurzer Begriff der k. k. usque ad 1719 a. g. ergangenen Sanctionum pragmaticarum, der königl. Statthalterschen Decrete nach alphabetischer Ordnung“ (1738); – „Clavis codicis juridica, oder kurzer Begriff der k. k. das Herzogthum Ober- und Niederschlesien, dann hochlöbl. Appellationum Tribunal betreffenden verschiedenen anderen a. 1720 a. g. ergangenen Sanctionum pragmaticarum nach alphabetischer Ordnung“ (Prag 1739); – „Grana veteris et novae legis bohemicae“ (Pragae 1741). Der genannten[WS 1] Schriften macht weder Stubenrauch’s „Bibliotheca juridica“, noch das Heinsius’sche und Kayser’sche Bücher-Lexikon Erwähnung. Die „Oesterreichische Biedermanns-Chronik (Freiheitsburg 1785, kl. 8°.) gedenkt S. 139 eines Johann Sebastian von Müller und berichtet über ihn: „K. K. wirklicher Hofrath, ein redlicher freymüthiger Mann unter seinen Collegen, fast der einzige praktische deutsche Publicist, und im eigentlichsten Sinne ein wahrer Rath, der ohne Rücksicht nach der strengsten Billigkeit referirt, selbst dann, wenn es das höchste Interesse betrifft“. Ungeachtet des veränderten Taufnamens, Johann Sebastian, statt Johann Georg, hat es den Anschein, als ob der obige Müller v. Müllersdorf darunter gemeint sei.

Slovník naučný. Redaktor Dr. Frant. Lad. Rieger, d. i. Conversations-Lexikon. Redigirt von Dr. Franz Ladisl. Rieger (Prag 1859, I. L. Kober, Lex. 8°.) Bd. V, S. 531, Nr. 15.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: genannnten