Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 15 (1866), ab Seite: 367. (Quelle)
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Lodij, Peter (philosophischer Schriftsteller, gebürtig aus Ungarn, Geburtsjahr unbekannt, gest. zu St. Petersburg 11. Juni 1829). Soll einer ungarischen Adelsfamilie abstammen, jedoch fehlt eine solche dieses Namens in Nagy’s Adels-Lexikon Ungarns (Magyarország családai czimerekkel es nemzékrendi táblákkal). Die philosophischen Studien beendete er zu Großwardein, wendete sich dann dem Lehramte zu und wurde an dem im Jahre 1787 an der Lemberger Universität errichteten ruthenischen Lehrinstitute Professor der theoretischen und praktischen Philosophie. Seit 1794 lehrte er auch noch die reine und angewandte Mathematik in ruthenischer Sprache, worauf er im Jahre 1801 als Professor der theoretischen und praktischen Philosophie an die Universität nach Krakau versetzt wurde. Im Jahre 1803 erhielt er einen Ruf als ordentlicher Professor der Logik und Metaphysik an dem pädagogischen Institute in St. Petersburg, welchem er auch folgte. Bis zum J. 1817 blieb er auf diesem Posten und las auch in dieser Zeit unentgeltlich über Rechtswissenschaften; 1803–1809 über Moralphilosophie; 1805–1809 in der Rechtsschule über Natur-, Privat-, öffentliches, Staats- und Völkerrecht; wurde im Jahre 1810 bis 1812 Inspector der Studenten, 1812 Collegienrath, Inspector des adeligen Fräuleinstiftes und des Katharineninstitutes; 1816 Tit.-Staatsrath; 1819 Director der Commerzschule; 1819 bis 1825 Decan der juristischen Facultät; las 1819–1821 an der Petersburger Universität über theoretische und praktische Philosophie, seit 1821 über Criminal- und Naturrecht, wurde dann Präsident des Conseils der Universität, 1825 wirklicher Staatsrath, als welcher er im Jahre 1829 starb. Seine Witwe erhielt 1000 Rubel Pension, seine Kinder eine gleiche Summe und 16.000 Rubel wurden angewiesen zur Bezahlung seiner Schulden. In Anerkennung seiner Verdienste wurde er 1816 mit dem Wladimir-Orden 4. Classe, 1818 mit dem Annen-Orden 2. Classe. 1824 mit dem Wladimir-Orden 3. Classe ausgezeichnet. Durch den Druck hat er folgende Schriften veröffentlicht: „Nravstvennaja filosofia“, d. i. Moralphilosophie (Lemberg 1796), eine Uebersetzung von Baumeister’s Werk; – „Ugolovnoje pravo“, [368] d. i. Criminalrecht (1810 und 1827); es ist dieß eine Uebersetzung des Feuerbach’schen Werkes, welche er in Gemeinschaft mit Cebrikow und Polonsky ausführte; – „Logičeskija nastavlenija“, d. i. Logischer Unterricht (Petersburg 1807); – „Teorija obščych prav“, d. i. Theorie des allgemeinen Rechtes (ebd. 1828). Noch soll er Zeiller’s Naturrecht in’s Russische übersetzt haben.

Neue Annalen der Literatur und Kunst in dem österreichischen Kaiserthume (Wien, A. Doll, 4°.) Jahrg. 1804, Intelligenzblatt Nr. 1, Sp. 5. – Neue Annalen der Literatur in dem österreichischen Kaiserthume (Wien, Ant. Doll, 8°.) I. Jahrg. (1807), Intelligenzbl. des Monats December, Sp. 268.