BLKÖ:Locatelli, Hortensius

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Locatelli, Anton
Band: 15 (1866), ab Seite: 355. (Quelle)
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2. Hortensius (geb. zu Gradisca 27. März 1574, gest. um das Jahr 1626), ein Sohn Joseph’s, Fiscalprocurators der Grafschaften Görz und Gradisca. Er hatte den Auftrag erhalten, die Rechtstitel zu untersuchen, welchen zu Folge das Haus Oesterreich im Besitze dieser Gebiete war. und zwar sowohl jener, welche Kaiser Max I. nach des letzten Grafen von Görz Tode in Besitz nahm, so wie jener, welche der Kaiser im Kriege mit den Venetianern erobert hatte. Hortensius hatte sich bald als so geschickt und tüchtig bewährt, daß ihm der Kaiser mit Decret vom 1. Juli 1603 die Nachfolge in der Stelle eines Fiscalprocurators zusagte und er in der Eigenschaft eines Adjuncten seines Vaters im August d. J. zu Gratz den Eid in die Hände des Kammer-Präsidenten niederlegte. Im Jahre 1606 berief ihn der Erzherzog an seinen Hof ob der mit den Venetianern entstandenen Grenzstreitigkeiten. Er vollendete nun aus diesem Anlasse einen Bericht, in welchem er von den ältesten Zeiten bis zum Jahre 1606 die Umtriebe darstellte, welche die Grafschaft Görz von ihren Grenznachbarn zu erdulden gehabt. Als später der Krieg mit der Republik Venedig ausbrach, verfaßte er auf h. Befehl eine Darstellung der Ursachen des zwischen dem Erzherzoge Ferdinand und den Venetianern ausgebrochenen Zwiespaltes. Eine Abschrift dieses vom 10. April 1616 datirten Manifestes befindet sich zu Wien in der kaiserl. Hofbibliothek, während das Original in der Magistrats-Bibliothek zu Görz aufbewahrt wird. Anfangs Jänner 1618 wurde L. neuerdings nach Gratz an den Hof des Erzherzogs berufen, um dessen Commissäre zu begleiten, welche zur Ausführung der abgeschlossenen Verträge die Küstengegenden bereisten und denen er mit seinen Rathschlägen zur Seite stehen sollte. Einer dritten Berufung, im Jahre 1626, wahrscheinlich wegen den Streitigkeiten mit Rom, anläßlich des Coadjutoriums von Aquileja, konnte er krankheitshalber nicht mehr Folge leisten. Noch ist von ihm eine Arbeit, die er auch im Auftrage Ferdinand’s II. vollendete, vorhanden, betitelt: „Scriptura historica juridica Hortensii Locatellii, qua demonstratur jus patronatus patriarcalis Aquilejensis Ecclesiae spectare imperatoribus“. Locatelli’s Geschäftstüchtigkeit wurde bei den Behörden in Gratz so hoch gehalten, daß er auch oft in anderen, eben nicht die Grafschaft Görz und das Gebiet Gradisca betreffenden Angelegenheiten zu Rathe gezogen wurde. Als Streitigkeiten zwischen dem Erzherzoge und dem Grafen Serini wegen des Hafens von Buccari ausbrachen, wurde sofort L. dahin abgeordnet, um die nöthigen Erhebungen vorzunehmen und dieselben mit seinem Gutachten an den erzherzoglichen Hof abzusenden. Wie aber L. in hoher Gunst bei dem Erzherzoge stand, nicht minderer Achtung erfreute er sich bei seinen Landsleuten. Einerseits ein eifriger Beschützer der erzherzoglichen Rechte, war er nicht weniger auf den Schutz und die Aufrechthaltung der heimischen Gesetze bedacht und das vaterländische Statut, das [356] seit seinem Ursprunge so mannigfache Veränderungen erlitten hatte, wurde eben durch ihn in vollendeter Weise reformirt. Die Stände der Grafschaft verliehen ihm auch, um seine Unparteilichkeit durch ein öffentliches Zeichen anzuerkennen und zu ehren, mit 10. December 1614 das Patriciat. [Morelli di Schönfeld (Carlo), Istoria della Contea di Gorizia (Görz 1856, Paternolli, 8°.) Volume III, p. 310 e s.] –