Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Lindemayer, Maurus
Band: 15 (1866), ab Seite: 203. (Quelle)
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Linden, Joseph (juridischer Schriftsteller, geb. zu Wien 10. December 1785, gest. 23. Sept. 1852). Der Sohn eines wohlhabenden Kaufmannes. Von seinem Stiefvater zu den Studien bestimmt, begann er nach beendeter Philosophie im Jahre 1803 das Studium der Rechte, erwarb daraus 1810 die Doctorwürde und trat bei der k. k. Hof- und niederösterreichischen Kammerprocurator in den Staatsdienst. Auf diesem Posten gelang es ihm, das Vertrauen des Staatskanzlers Fürsten Metternich zu gewinnen, der ihn mit kaiserlicher Erlaubniß zur Schlichtung mehrerer auf das Fürstenthum Ochsenhausen-Winneburg Bezug habenden Angelegenheiten im Jahre 1816 nach Stuttgart schickte, von wo er, nachdem er binnen Jahresfrist die Geschäfte zur Zufriedenheit seines fürstlichen Mäcens abgewickelt, nach Wien zurückkehrte. Im Jahre 1818 wurde er Adjunct bei der Kammerprocuratur, rückte bis 1829 zum zweiten Adjuncten vor, erhielt bald darauf den Titel eines kaiserlichen Rathes, 1832 die neugeschaffene Stelle eines Hof- und niederösterr. Vice-Kammerprocurators mit dem Titel eines k. k. Regierungsrathes und wurde im Jahre 1835 Hof- und niederösterr. Kammer-Procurator mit dem Titel eines Hofrathes. Bald nachdem das neue bürgerliche Gesetzbuch in Wirksamkeit getreten war, versuchte sich L. auf der schriftstellerischen Laufbahn und behandelte mehrere rechtswissenschaftliche Materien in selbstständigen Werken, welche von praktischen Geschäftsmännern geschätzt waren und noch heute, bei den in der Legislatur stark veränderten Verhältnissen, der allgemeinen Gesichtspuncte und des reichen Stoffes wegen, ihre Brauchbarkeit bewähren. Linden’s Schriften sind in chronologischer Folge: „Das früher in Oesterreich übliche gemeine und einheimische Recht nach der Paragraphenfolge des neuen bürgerlichen Gesetzbuches“, 3 Bände (Wien 1815 und 1820, 8°.)'. – „Das Abfahrtsgeld mit Rücksicht auf die bestehenden Freizügigkeits-Verträge“ (ebd. 1827); – „Die Erbsteuer“ (ebd. 1829, 8°.); – „Das österreichische Frauenrecht“, 2 Bände (ebd. 1834, 8°.), die zweite Auflage erschien unter dem [204] veränderten Titel: „Darstellung der in Oesterreich über die Rechtsverhältnisse der Ehegatten, Eltern, Kinder, Waisen und Pflegebefohlenen bestehenden Vorschriften, nebst den auf das Hausgesinde bezüglichen Anordnungen“; – „Darstellung der in Oesterreich über die besonderen Rechtsverhältnisse der adeligen, Beamtens-, Militärs-, Kloster- und Handelsfrauen bestehenden Vorschriften, nebst den auf Beamten- und Militärwaisen bezüglichen Anordnungen“, 2 Bände (ebd. 1839, 8°.); – „Abhandlungen über Cameral- und fiscalamtliche Gegenstände“ (ebd. 1834) – und „Zusätze zu den Abhandlungen über Cameral- und fiscalamtliche Gegenstände“ (ebd. 1843, 8°.), darin behandelt L. die Caducitäten, Amortisationen von Urkunden und öffentlichen Creditspapieren, den sogenannten „vierten Pfennig“, Münzsachen, Punzirungssachen und Feingehalt, Tabak-, Post- und Lottosachen, Cautionen, Instructionen für die Fiscalämter und Cameral-Repräsentanten und Adelsanmaßungen; – „Die Grundsteuerverfassung in den deutschen und italienischen Provinzen der österreichischen Monarchie, mit vorzüglicher Berücksichtigung des stabilen Katasters“, 2 Bände (Wien 1840, 8°.). L. war bis zu seinem im Alter von 67 Jahren erfolgten Tode im Staatsdienste, dem er 42 Jahre angehört, thätig geblieben.

Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. III, S. 454. –