BLKÖ:Likawetz-Oberhauser, August

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Lilienberg
Band: 15 (1866), ab Seite: 191. (Quelle)
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Ein Namensvetter des Obigen, jedoch mit einem Beinamen, August Likawetz-Oberhauser (gest. zu Prag um das Jahr 1860), beendete in Wien das Studium der Rechte und betrat dann das Gebiet der juristischen und publicistischen Schriftstellerei. In der Wagner’schen, nachmals Kudler’schen „Zeitschrift für Rechtsgelehrsamkeit“ erschienen von ihm im J. 1844 folgende Abhandlungen „Rechtsfall zur Erläuterung des §. 1388 des allgem. bürgerl. Gesetzbuches“ (Bd. I, S. 288) und [192] „Ueber den Sinn der Allerh. Entschließung vom 4. Mai 1844, betreffend die Bedingung der Nichtverehelichung“ (ebd. S. 157). Im Jahre 1848 und später gab er die Flugschriften heraus: „Drei Zeitfragen und ihre Beantwortung“ (Prag 1848); – „Die Demokratie in Oesterreich“ (ebd. 1849) und „Die europäischen Staatsschulden“ (ebd. 1850). Nach seinem Tode veröffentlichte sein Bruder das Bändchen „Fliegenschwämme“ (Prag 1861, Dominikus), und ist das Verbot dieser humoristisch-satyrischen, politischen und unpolitischen Ein- und Ausfälle, durch welches der Druck dieser harmlosen Geisteständeleien für einige Zeit hinausgeschoben und erst zum Ueberfluß die Aufmerksamkeit auf diese Schrift gerichtet wurde, geradezu unbegreiflich. [Bohemia (Prager Unterhaltungsblatt, 4°.) Jahrg. 1861, Nr. 281, S. 2674.]