BLKÖ:Leykam, Franz Georg Freiherr von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 15 (1866), ab Seite: 58. (Quelle)
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Leykam, Franz Georg Freiherr von (Con-Commissarius bei der allgemeinen Reichsversammlung in Regensburg, geb. zu Cöln im Jahre 1724, gest. zu Regensburg 23. September 1793). Nachdem er die juridischen und staatswissenschaftlichen Studien beendet, trat er bei dem damaligen Reichskammergerichte zu Wetzlar in die Praxis, kam dann zum Reichshofrathe nach Wien, worauf er nach mehrjähriger Verwendung bei demselben von dem Churfürsten zu Mainz mit einem Lehramte an der dortigen Hochschule betraut wurde. Von Mainz folgte er einem Rufe des Churfürsten von Cöln als Hofrath nach Paderborn, wo er während einer zehnjährigen Dienstleistung zweimal, u. z. in den Jahren 1759 und 1760 in wichtigen Angelegenheiten an das kaiserliche Hoflager abgesendet wurde. Von Cöln kam er als Beisitzer zum kaiserlichen Kammergerichte nach Wetzlar, wo er durch acht Jahre thätig war, worauf er am kaiserlichen Hofe das Amt eines geheimen Reichsreferendars übernahm und zuletzt als Con-Commissarius zu Regensburg fungirte. Auf diesen verschiedenen Posten hatte sich L. eine genaue Kenntniß der Verhältnisse der kleineren deutschen Höfe erworben, die er zum Nutzen des Hauses Habsburg – aus welchem damals die deutschen Kaiser gewählt zu werden pflegten – anzuwenden wußte. L. wurde auch in Folge seiner um das Erzhaus erworbenen Verdienste mit Diplom vom 20. August 1750 in den deutschen Reichsadel erhoben. 36 Jahre später erfolgte, da er mit dem St. Stephan-Orden war ausgezeichnet worden, den Statuten dieses Ordens gemäß seine Erhebung in den Reichsfreiherrnstand. Daß L. übrigens einen bedeutenden Einfluß in Deutschland besaß, erhellt aus einem von Philipp Grafen Stadion an Kaiser Joseph II. im Jahre 1785 gerichteten Memoire, worin es ausdrücklich heißt, daß „von Leykam geradezu das gute und böse Wetter im deutschen Reich abhänge und alle Minister im Reiche auf seine Winke bereit ständen“. J. G. Meusel bemerkt von Leykam, daß verschiedene anonyme Druckschriften, die er aber noch nirgends verzeichnet gefunden habe, von ihm verfaßt seien, und nur die eine „De simultanea investitura“ (Argentorati 1778, 4°.) gibt er ausdrücklich an. Ueber seine Nachkommenschaft aus der Ehe mit Maria Theresia von Warnesius vergleiche das Nähere in den Quellen.

Adelstands-Diplom vom 20. August 1750. – Freiherrnstands-Diplom vom 23. Februar 1788. – Meusel (Joh. Georg), Lexikon der vom Jahre 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller (Leipzig 1806, Gerhard Fleischer. 8°.) Bd. VIII, S. 215. – Vehse (Eduard Dr.), Geschichte des österreichischen Hofs und Adels und der österreichischen Diplomatie (Hamburg, Hoffmann und Campe, 8°.) Bd. IX, S. 139 u. 230 u. f. –