Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Lange, K.
Band: 14 (1865), ab Seite: 100. (Quelle)
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2. Johann Lange, auch Langus (geb. zu Freystadt bei Teschen in Oesterreichisch-Schlesien im Jahre 1503, gest. zu Schweidnitz 25. August 1567). Sohn armer Eltern, der, als er die Schulen zu Neisse besuchte, sich sein Brot durch Singen vor den Thüren verdienen mußte. Später begab er sich nach Krakau und von dort nach Wien, wo er seine Studien beendigte und namentlich die griechische Sprache sich so zu eigen machte, daß er sie fertig sprechen konnte. Von Wien kam er nach Ofen, wo ihn König Ludwig zum Lehrer der Capellknaben bestellte. Nun kehrte er nach Schlesien zurück, wurde 1527 Rector, bald darauf Syndicus zu Schweidnitz und in einiger Zeit Secretär des Breslauer Bischofs Jacob von Saltza, nach dessen Tode aber Kanzler seines Nachfolgers Balthasar von Promnitz. In dieser Eigenschaft ging er oft in diplomatischen Sendungen nach Wien an den kaiserlichen Hof Ferdinand’s I., der ihn zum Rath und orator perpetuus ernannte. Er war ein gründlicher Philolog und außer mehreren lateinischen Gedichten hat er die 18 Bücher der Kirchengeschichte des Nicephorus Callistus Xantopulus, die Libri tres Sententiarum des Gregorius Nazianzenus und die Werke des Justinus Martyr aus dem Griechischen in’s Lateinische übersetzt und mit Anmerkungen versehen. Er war auch in religiöse Streitigkeiten mit Staphylus, der ihn zum Ketzer machen wollte, verwickelt. Er ist jener Gelehrte, der sich in so feiner Weise zum Paladin der deutschen Sprache gemacht. Als ihm nämlich ein Spanier betreffs der deutschen Sprache spottend bemerkte, „Gott müsse deutsch gesprochen haben, als er die ersten [101] Eltern aus dem Paradiese verjagte“, fertigte Lange den Spötter einfach mit der Antwort ab, „er glaube, die Schlange habe, als sie die ersten Eltern verführte, sich der spanischen Sprache bedient“. Seine im Uebrigen bereits sehr seltenen, in lateinischer Sprache verfaßten Schriften, unter denen auch ein „Encomium Vini et Cerevisiae“ (Cracoviae 1533, Vietor, 4°.) vorkommt, zählt Juszyński in dem in den Quellen genannten Werke ausführlich auf. [Freherus (Paulus), Theatrum virorum eruditione clarorum (Norimbergae 1688), p. 825. – Juszyński (Hieronym.), Dykcyonarz poetów połskich, d. i. Lexikon der polnischen Poeten (Krakau 1820, Matecki, 8°.) Bd. I, S. 237–240.] –