BLKÖ:Kreß von Kressenstein, die Freiherren, Genealogie

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 13 (1865), ab Seite: 201. (Quelle)
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Zur Genealogie der Freiherren Kreß von Kressenstein. Schon zu Anfang des 14. Jahrhunderts erscheint die Familie in Nürnberg, wo ein Heinrich K. im Jahre 1307 das Nürnberger Bürgerrecht erhielt. Ein Anderer, Friedrich, der schon 1291 urkundlich auftritt, gründete um 1315 den Krafthof bei Nürnberg, den die Familie noch jetzt als Seniorat besitzt. Ein Christoph K., ein gelehrter Staats- und Geschäftsmann, unterschrieb im Jahre 1530 auf dem Reichstage zu Nürnberg die Confession und erhielt am 15. Juli d. J. für sich und sein Geschlecht eine Wappenverbesserung (in Roth ein mit dem kreuzförmigen goldenen Griff abwärts und schrägrechts gelegtes blankes Schwert) und mit anderen Freiheiten das Prädicat von Kressenstein. Obwohl schon Jobst Christoph durch Erwerbung des Rittergutes Dürrenmungenau aller ritterlichen Rechte theilhaftig wurde, so wurde doch erst Johann Christoph Sigmund K. von K. im Jahre 1790 bei der Kaiserkrönung zu Frankfurt a. M. von Kaiser Leopold II. vor dem kaiserlichen Throne zum Reichsritter geschlagen. In Bayern ist der Freiherrnstand der Familie mit Diplom vom 26. Jänner 1817 anerkannt Die Familie blüht noch zur Stunde in mehreren Linien, aber nur einige Sproßen der dritten Linie besitzen für uns näheres Interesse. Drei Brüder des 1855 verstorbenen Johann Georg Freiherrn K. von K., k. k. Kämmerers, geh. Rathes und Gesandten an verschiedenen Höfen, nämlich die Freiherren Karl, Christoph und Georg, dienten und dienen noch in der kaiserlichen Armee. Ueber Freiherrn Karl ist schon oben die ausführlichere Lebensskizze mitgetheilt; Freiherr Christoph (geb. 11. April 1782) ist k. k. Kämmerer und Major in der Armee; Freiherr Georg (geb. 29. Juni 1783) ist k. k. Kämmerer, General-Major und Lieutenant in der deutschen Arcièren-Leibgarde. Seit 8. Juli 1838 mit Leontine gebornen Gräfin Kolowrat-Krakowsky (geb. 11. Juni 1812) vermält, stammen aus dieser Ehe drei Kinder: Julie (geb. 24. Mai 1840), Friedrich (geb. 30. Juni 1841) und Maria (geb. 1. Juni 1844). Ueber den Familienstand der übrigen Linien vergleiche das „Genealogische Taschenbuch der freiherrlichen Häuser“. V. Jahrg. (1855), S. 307; VI. Jahrg. (1856), S. 368, wo sich die geschichtliche Notiz über diese Familie und die Beschreibung des Wappens befindet; XIII. Jahrg. (1863), S. 493; XV. Jahrg. (1865), S. 526, und Kneschke’s „Neues allgemeines deutsches Adels-Lexikon“ (Leipzig, Voigt, 8°.) Bd. V, S. 282, 283 und 284, wo auf S. 283, in der 4. und 5. Zeile von unten, das gegenwärtige Haupt der zweiten (eigentlich dritten) Linie „Freiherr Christian Karl (geb. 1801), ein Sohn des Freiherrn Friedrich“ genannt wird, was aber unrichtig ist, da der Vater des Freiherrn Christian Karl der Freiherr Johann Georg ist.