BLKÖ:Hubmerhofer, Anton

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Nächster>>>
Hudler, Anton
Band: 9 (1863), ab Seite: 378. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Anton Hubmerhofer in Wikidata
GND-Eintrag: {{{GND}}}, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Hubmerhofer, Anton|9|378|}}

Hubmerhofer, Anton (k. k. Officier, lebte im 18. Jahrhunderte). Ein Sohn des reichen Gewerken Johann Martin Hubmershofer (geb. 1651, gest. 1. November 1725) und durch seine romantischen Schicksale denkwürdig. Widmete sich von mehreren Brüdern der Einzige den Studien, die er unter den Jesuiten in Gratz beendete. Als aber zu Anbeginn des 18. Jahrhunderts die Kämpfe gegen die Türkei einen großartigen Charakter annahmen, trat H. ohne seines Vaters Einwilligung in das Heer des Prinzen Eugen. In diesem kämpfte er, der bereits Officier geworden war, bei Belgrad (16. August 1717) und rettete daselbst die Tochter eines türkischen Pascha, die sich flüchtete, vor Entehrung, mit der sie von Sereffanern bedroht wurde, und brachte sie nach Semlin, wo sie in die Familie seines Obersten aufgenommen und auf das liebevollste behandelt wurde. Selmire, so hieß die Türkin, trat nun zur christlichen Religion über, erhielt in der Taufe den Namen Sophie, welchen ihre Pathin, die Oberstin, führte und wurde in einiger Zeit die Frau ihres Retters. Anton’s Vater, der in diesen kriegerischen Zeiten mit seinen Gewerken große Geschäfte gemacht und ein bedeutendes Vermögen erworben hatte, erhielt nun mit seinen gleich ihm im Gewerke arbeitenden Söhnen den Adel mit dem Prädicate von Silbernagel, hatte aber seinen Sohn Anton, der gegen seinen Willen Soldat geworden und eine Türkin geheirathet, verschwiegen, so daß er in der Adelsurkunde nicht erscheint. Als Anton mit seiner Frau in die Heimat zurückkehrte, wurden er und seine Frau von dem Vater verstoßen und die letztere, als sie dem Schwiegervater entgegentrat, mit den Worten: „Fort, fort, du Hund, du Türkenblut, wie kamst du dazu, mit dem meinen dich zu vermischen?“ mit dem Fuße fortgestoßen. Das junge Weib verfiel über diesen entsetzlichen Empfang in zeitlichen Wahnsinn, kroch auf den Händen und Füßen fort, „da sie ja keine Christin, sondern nur ein Hund sei“, und erst nach längerer Zeit gelang es dem zärtlichsten Zureden und aller Fürsorge ihres tieferschütterten und vom Vater verstoßenen Gemals, sie zu beruhigen. Aehnlich, wie der Vater, verhielten sich auch Anton’s Brüder, die ein wüstes Leben von ihrem großen Vermögen führten. Anton, von seinem Vater fast enterbt und nur mit einem kleinen Hause zu Ferlach bedacht, auf dem eine Tabaktrafik haftete – „dort, wie sein Vater sich ausdrückte, er mit seiner Türkin Tabak verkaufen möge“ – zog sich mit seiner Frau nun nach dem Singerberge in der Nähe des Schlosses [379] Feistriz, wo er sich angekauft, zurück und lebte in stiller Abgeschiedenheit, er den Kindern der Landleute Unterricht im Lesen und Schreiben, sie in weiblichen Handarbeiten ertheilend. So lebten sie dort einige Jahre und im Volke hießen sie „Die heiligen Eheleute“. Aus ihrer Ehe stammte nur ein Sohn, Anton Burkhard, später gräflich Lodron’scher Pfleger zu Gmünd, und erst dessen Sohn Joseph Joachim, zuletzt k. k. Appellationsrath zu Klagenfurt, erhielt von Kaiser Franz II. den Adel, von dem sein Großvater durch einen Act der Willkür und Ungerechtigkeit des eigenen Vaters ausgeschlossen worden war. Joseph Joachim hatte das Prädicat von Sonnenberg erhalten. Dieser Joseph ist wahrscheinlich auch der Verfasser des Werkes: „Prüfung aus der allgemeinen Gericht- und Concursordnung und den nachgefolgten höchsten k. k. Rechtsverordnungen zum Unterricht und Nutzen der Gerichtsbeamten und Ortsrichter …“ (Klagenfurt 1788, J. Kleinmayer, 8°.). Auch brach sich der wilde Sinn der Hubmershofer von Silbernagel in ihren Nachkommen. Einer ihrer Enkel, Ignaz von Silbernagel war ein Vater der Armen, ein Wohlthäter der Kirchen, hatte im Schlosse zu Ferlach, dessen Besitzer die Silbernagel waren, eine mit Heiligthümern reich geschmückte Capelle errichtet und die Curatie Weidisch gestiftet. Kaiser Franz zeichnete den frommen Mann durch die große goldene Civil-Verdienstmedaille aus und erhob ihn später in den Freiherrnstand.

Carinthia (Klagenfurter Unterhaltungsblatt, 4°.) 1857, Nr. 2 u. 3: „Lebensbilder aus der Vergangenheit. Johann Hubmershofer“. Von Hermann. [Es ergibt sich somit, daß die Hubmerhofer von Sonnenberg (geadelt 1790) und die Huebmershofer von Silbernagel (geadelt 1738) nur zwei Aeste eines und desselben Stammes sind. Hermann in der eben citirten Quelle nennt den Obigen Hubmershofer Johann, sein Enkel aber im Majestätsgesuche um Verleihung des Adels ausdrücklich Anton, daher auch letzterer Name beibehalten wurde.) – Ritterstands-Diplom des Joseph Joachim Hubmerhofer Ritter von Sonnenberg vom 23. December 1790; – dasselbe der Gebrüder Johann Martin, Johann Adam, Johann Valentin und Georg Gotthard Huebmershoffen von Silbernagel vom 1. Februar 1738. – Wappen der Hubmerhofer von Sonnenberg. In Blau ein hoher schroffer Berg, über dessen Spitze die goldene Sonne sich erhebt und an dessen Fuß aus grüner Erde ein Rosenstock mit drei Rosen, alles in natürlicher Farbe, hervorwächst. Auf dem Schilde ruhen zwei zueinandergekehrte gekrönte Turnierhelme; aus der Krone des rechten Helmes erheben sich zwei blaue Flügel, denen die goldene Sonne eingestellt ist, aus jener des linken zwei silberne Büffelhörner, zwischen denen der beschriebene Rosenstock mit den drei Rosen sich erhebt. Die Helmdecken sind rechts und links blau, rechts golden, links silbern unterlegt. – Wappen der Huebmershoffen von Silbernagel. Quadrirter Schild. 1 u. 4: in Gold ein hinter einer eröffneten Berggrube emporsteigender Knappe, mit schwarzer Kappe auf dem Kopfe, in schwarzem Kleid mit gleichem Gürtel, vorn mit silbernen Knöpfen, der in der linken gegen die Brust geneigten Hand einen eisernen Sprenghammer, in der emporgehobenen rechten einen silbernen Nagel an der Spitze emporhält; 2 u. 3: in Roth ein auf grünem Rasen nach innen schreitender silberner Strauß, der einen goldenen Ring mit blauem Saphir im Schnabel hält und auf dem Haupte eine goldene Krone trägt. Auf dem Schilde ruht ein rechtsgekehrter gekrönter Turnierhelm, aus dessen Krone zwischen zwei offenen, die Sachsen nach innen gekehrten, der rechte oben Gold und unten schwarz, der linke oben roth und unten Silber, quergetheilten Flügen der rechtsgekehrte gekrönte silberne Strauß von 2 und 3 herauswächst. Die Helmdecken sind rechts golden und schwarz, links silbern und roth.