BLKÖ:Hubicki, Karl Ritter von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Huber
Nächster>>>
Hubmerhofer, Anton
Band: 9 (1863), ab Seite: 377. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Karl von Hubicki in Wikidata
GND-Eintrag: {{{GND}}}, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Hubicki, Karl Ritter von|9|377|}}

Hubicki, Karl Ritter von (Abgeordneter, geb. zu Knihenice in Galizien um das Jahr 1812). Sohn eines galizischen Edelmannes und Gutsbesitzers. Zur Zeit der polnischen Erhebung im Jahre 1831 verließ H. Galizien und trat in das vierte polnische Uhlanen-Regiment ein. Er focht unter Dwernicki in Volhynien und wurde bei Boremla verwundet. Von den Russen gefangen, mußte er als gemeiner Soldat zwei Jahre im Kaukasus dienen. Seine Eltern reclamirten ihn nun als österreichischen Staatsangehörigen und nicht ohne Mühe gelang es ihnen, seine Rückkehr in die Heimat zu erwirken. Heimgekommen, betrieb nun H. mit Eifer das Studium der Sprachen und der Geschichte und lebte auf seinem Gute, bis er im Jahre 1848 zu Olejow als Abgeordneter in den constituirenden Reichstag, im Jahre 1861 in das Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrathes gewählt wurde. Im constituirenden Reichstage des Jahres 1848 erstreckte sich seine Thätigkeit auf mehrere in den Sitzungen vom 3. und 18. August an den Finanz- und Kriegsminister gerichtete Interpellationen. An Ersteren bezüglich der Einhebung der jüdischen Religionssteuer, deren rücksichtslose Weise H. darstellte; an Letzteren bezüglich der langsamen Bewaffnung der Nationalgarden. Die Volksbewaffnung als Grundsatz der Revolution aufstellend, verlangte H. die Errichtung von Waffenfabriken, um die allgemeine Volksbewaffnung zu erzielen. Am meisten Aufsehen erregte seine in der Sitzung vom 6. September, bei Gelegenheit der Grundentlastungsdebatte, gegen den Abgeordneten Franz Grafen Stadion erhobene Beschuldigung, daß der Graf sich unparlamentarischer Mittel bediene und die im Reichstage sitzenden galizischen Bauern auf eine den Gang der Verhandlungen hemmende Weise beeinfluße. Die Anschuldigung veranlaßte eine heftige Debatte, in welcher Graf Stadion die Haltlosigkeit der gegen ihn erhobenen Beschuldigung darlegte und die galizischen Bauern eine Erklärung abgaben, daß sie Niemand beeinfluße und sie sich von Niemanden beeinflußen lassen. Schließlich verlangte H. in der in der Sitzung vom 11. October debattirten Adresse, welche der Reichsrath anläßlich der Ereignisse des 6. Octobers an Se. Majestät richtete, daß analog wie Abgeordneter Borrosch einige Tage zuvor den Ausdruck „Kaiser von Gottes Gnaden“ durch „constitutioneller Kaiser“ ersetzt habe, auch in der Adresse die Worte: „Die Euerer Majestät von Gott anvertrauten Völker“ weggelassen werden, welcher Antrag jedoch von der Versammlung abgelehnt wurde. Was seine Thätigkeit als Mitglied des Abgeordnetenhauses in den Jahren 1861 und 1862 anbelangt, so zählt H. zu der slavischen Fraction, welche die Competenz des Reichstages in mehreren Fragen bestreitet und durch die Taktik des Nichtstimmens [378] den Gang der Verhandlungen und die Entwicklung der constitutionellen Zustände im Kaiserstaate zu hemmen sucht. Ein positives Auftreten H.’s in irgend einer wichtigeren der verhandelten Fragen fand bisher nicht Statt. Seit dem Jahre 1849 ist H. mit der Tochter des im Jahre 1848 wegen seiner Interpellationen oft genannten Abgeordneten Sierakowski vermält. Ein Bruder H.’s starb auf dem Spielberge als Staatsgefangener.

Verhandlungen des österreichischen Reichstages (1848), nach der stenographischen Aufnahme (Wien, Staatsdruckerei, 4°.) Bd. I, S. 323 u. 612; Bd. II, S. 277, 281–290; Bd. III, S. 91, 101, 103. – Reichstags-Gallerie. Geschriebene Porträts der hervorragendsten Deputirten des ersten österreichischen Reichstages (Wien 1849, Jasper, Hügel und Manz, 8°.) 3. u. 4. Heft. S. 111. – Rittersberg, Kapesní slovníček (Prag 1850, Pospišil, kl. 8°.) Theil I, S. 675.