BLKÖ:Hochmeister, Martin von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Hochhaus, Thaddäus
Band: 9 (1863), ab Seite: 73. (Quelle)
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Hochmeister, Martin von (Bürgermeister von Hermannstadt und Buchdrucker, geb. um das Jahr 1770, gest. zu Hermannstadt 1837). Erbte von seinem Vater gleichen Namens eine gut bestellte Buchdruckerei, aus welcher, so lange die Landesregierung (bis 1790) ihren Sitz in Hermannstadt hatte, die meisten siebenbürgischen Dikasterial-Druckarbeiten hervorgingen. Dieses Geschäft in Verbindung mit einer bis zum Jahre 1815 in Siebenbürgen einzigen und fast nur auf Selbstverlag beschränkten Buchhandlung setzte H. bis zu seinem Tode fort. Auf seine Kosten ging von 1784 an aus seiner Druckerei die Anfangs von Lerchenfeld und Eder redigirte – bis zum Jahre 1837 einzige – deutsche siebenbürgische Zeitung hervor. Diese hieß seit 1787 der „Hermannstädter Kriegsbote“, von 1791 aber der „Siebenbürger Bote“, welchen Titel sie noch heute führt. Auch veranstaltete er und mit nicht geringen Opfern die erste vollständige Ausgabe von Wolfgang Bethlen’s „Historia de rebus transsilvanicis“ (vom Jahre 1526 bis 1609) in 6 Octavbänden (Hermannstadt 1782–1793), wovon ein Jahrhundert früher (1687–1688) die erste, bereits höchst seltene Ausgabe zu Kreusch bei Schäßburg in Folio, aber nur bis zum 11. Buche erschien. Mit Uebergehung seines übrigen Verlages, worunter mehrere zur Kenntniß Siebenbürgens dienliche Werke vorkommen, seien hier noch angeführt: die „Siebenbürgische Quartalschrift“ (1790–1801) und die „Siebenbürgischen Provinzialblätter“ (1805–1824), in welchen beiden Sammelschriften mitunter sehr gediegene historische, archäologische, ethnographische und biographische Beiträge zur Kenntniß Siebenbürgens[WS 1] niedergelegt sind. Er selbst hat sich nur als Herausgeber mehrerer Gesetzsammlungen verdient gemacht, und diese sind: „Praecipuarum ordinationum normalium collectio“. 4 Bde. (Cibinii 1830–1841, 4°.), lateinisch und deutsch; – „Uebersicht für Bürger und Ortsbewohner über ihre Pflichten u. s. w., in alphab. Ordnung“ (Hermannstadt 1832, 8°.); – „Sammlung aller von 1795–1807 für die sächsische Nation von allerhöchsten Orten erlassenen Regulations-Vorschriften. Nebst alphab. Register“ (Hermannstadt 1832, 4°.). Zu diesen Verdiensten, welche H. sich als Verleger und Gesetzescompilator erwarb, gesellen sich aber nicht geringe, erworben im öffentlichen Dienste für seine Vaterstadt, indem nicht nur die vorbenannten Gesetzsammlungen gegen höchst billige Preise im Lande verbreitete, sondern selbst eine uneigennützige gerechte Amtswaltung ausübte. Zuerst – der sächsischen Nationalverfassung gemäß – Mitglied des äußeren Rathes (der Hundertmannschaft – Centumviral-Communität) seiner Vaterstadt, wurde er zum wirklichen Magistratsrath und in der Folge zum Stuhlrichter, zuletzt zum Bürgermeister von Hermannstadt erwählt und versah von 1825–1827, nach dem Tode des sächsischen National-Comes J. Tartler, diese Würde als verfassungsmäßiger Stellvertreter. Seinen patriotischen Sinn beurkunden verschiedene Schenkungen zu gemeinnützigen Zwecken, worunter die seiner Buchdruckerei zu Klausenburg an das dortige Lyceum und seine Stiftung von 2000 fl. C. M. zur Betheilung der aus [74] den Schulcompagnien zur Truppe austretenden Militärzöglinge.

Militär-Schematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, Staatsdruckerei, 8°.) Jhrg. 1857, S. 996. – Handschriftliche Angaben des königl. siebenbürgischen Finanzrathes und vielverdienten Geschichtsforschers J. Trausch, dem Herausgeber manche ergänzende, berichtigende und auch ganz neue Mittheilungen über das von uns wenig gekannte Siebenbürgen verdankt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Siebürgens