Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Hauschka, Vincenz
Band: 8 (1862), ab Seite: 77. (Quelle)
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Hauschild, Ignaz (Advocat und Abgeordneter des österreichischen Reichstages 1848 und des Reichsrathes 1861). Zeitgenoß. Studirte die Rechte in Prag, wo er auch die juridische Doctorwürde erhielt und darauf die Advocatur ausübte. Im Jahre 1848 wurde er von der Stadt Hohenmauth in den österreichischen Reichstag entsendet. In demselben bezeichnete er bei dem ersten Anlasse, als er das Wort nahm (in der 6. vorberathenden Sitzung, 18. Juli) die Herren Borrosch, Palacky, Rieger und Strobach als Männer des allgemeinen Vertrauens und stellt an die Versammlung die Frage, wer thätigere Männer (worin thätig, gibt H. nicht bekannt) als die Genannten vorweisen könne? In der 13. Sitzung (vom 4. August) bestreitet er den Wählern das Recht, ihren Deputirten das Mandat zurückzuziehen, indem er sich gegen die Abstimmung durch Namensaufruf aussprach. In der Sitzung vom 11. September, in welcher der Abgeordnete Rieger die fulminante Rede in Betreff der Sprachenfrage hielt, sprach H. für den Antrag des Abgeordneten Hawliczek, welcher verlangte, daß vor jeder Abstimmung, wenn es 10 Abgeordnete verlangen, die Abstimmungsfrage in der ihnen verständlichen Sprache durch einen von der Kammer aufgestellten Translator laut mitgetheilt werde. In der 43. Sitzung (16. September) beantragte er, daß die Commissionen zur Regelung von Grundstreitigkeiten nicht vom Reichstage, sondern von der Executivgewalt aufgestellt werden sollen: in der 44. Sitzung (vom 19. September) willfahrt der Präsident seiner Forderung, daß Abgeordneter Goldmark wegen unanständigen Benehmens zur Ordnung gerufen werde; in der 77. zu Kremsier (am 24. Jänner 1849) gehaltenen Sitzung sprach er da für den von dem Minoritätsvotum beantragten Satz: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“ in den §. 6 der Grundrechte, welcher Geschwornengerichte, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des gerichtlichen Verfahrens festsetzt, aufzunehmen; und wird sein Antrag von der Versammlung unterstützt; und endlich in der 99. Sitzung (vom 6. März) stellte er mit der čechischen Partei an den Justizminister die Interpellation, betreffend die Prager Juniereignisse. Mit diesem Acte schließt seine [78] parlamentarische Thätigkeit während des Reichstages 1848/49 ab, wobei noch zu bemerken ist, daß er gleich bei Eröffnung der Reichstagssitzungen zum Schriftführer gewählt worden. Im Jahre 1850 im Herbste begab sich H. mit den Doctoren Fischer und Kuenzer als Deputirter des Prager Doctorencollegiums nach Wien, um dem Ministerium die Bitte um Vereinigung des Notariates mit der Advocatur zu unterbreiten. Im Jahre 1861 wieder in das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes gewählt, beschränkt sich seine Thätigkeit bisher (29. Juli) auf einen Vermittlungsschritt in den unberechtigten Angriffen der Čechen gegen das Beamtenthum, der sich zuletzt in den Ausdruck eigenster persönlicher Hochachtung für den Präsidenten der Justizstelle in Böhmen auflöste, ohne die gegen das Strafgesetzbuch verstoßenden empörenden Nationalhetzereien der čechischen Partei weniger verantwortlich oder gar ungeschehen machen zu können.

Rittersberg, Kapesní slovniček (Prag 1850) S. 596. – Verhandlungen des österreichischen Reichstages nach der stenographischen Aufnahme (1848) (Wien, Staatsdruckerei, 4°.) Bd. I, S. 55, 349; Bd. II, S. 330, 457, 473; Bd. IV, S. 562. – Verhandlungen des österreichischen Reichsrathes (1861) (Abgeordnetenhaus-Protokolle). I, S. 479.