BLKÖ:Hartmann-Klarstein, das Grafengeschlecht

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Harum, Peter (I.)
Band: 8 (1862), ab Seite: 18. (Quelle)
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Hartmann-Klarstein, das Grafengeschlecht. Es gibt mehrere österreichische Adelsfamilien des Namens Hartmann; einige derselben sind bereits erloschen, wie die Hartmann zu Haugstorf und Leehstorf (Wißgrill, Schauplatz des lands. Nieder-Oesterr. Adels, IV, 191), die Hartmann von Hüttendorf (ebd. IV, 192); mehrere hingegen blühen noch fort, wie die Hartmann von Hartenthal [s. d. S. 17] und das in Rede stehende Grafengeschlecht der Hartmann-Klarstein. Da die Mittheilungen über das letztgenannte Geschlecht in Kneschke’s „deutschen Grafen-Häusern“ (I, 325) unvollständig sind, so werden sie im Nachfolgenden ergänzt. Arnoldin Ritter von Klarstein (oder wie er sich schrieb: Clarstein), kais. Reichshofrath und geheimer Secretär, hatte seine Tochter Dorothea Elisabeth an Theodor Hartmann, Oberstküchenmeister und Amtsverwalter, und seine Stieftochter an Johann Bonaventura Pappazoni, kais. Rath und Starosten bei den kön. böhm. Landrechten, verheirathet. Er erbat sich nun im Jahre 1630 von Kaiser Ferdinand[WS 1] die Gnade, seinen Namen und Adel auf seine beiden Tochtermänner (Schwiegersöhne) übertragen zu dürfen und daß ihnen gestattet werde, sein Wappen mit dem ihrigen zu verbinden. Mit kais. Entschließung, Regensburg 2. Nov. 1630, erfolgte diese Allerhöchste Gestattung, und es schrieben sich nunmehr die Pappazoni Ritter von Clarstein und auch die Hartmann Ritter von Clarstein. Von den Letztgenannten wurde schon der durch Arnoldin von Clarstein’s Gnadengesuch zum Ritter erhobene Theodor von Hartmann-Clarstein mit Diplom vom 8. April 1658 in den Freiherrnstand erhoben und von dessen Nachkommen erhielten Franz Maximilian (gest. 1725), Appellations-Vicepräsident in Böhmen, mit Diplom vom 3. Mai 1702, und dessen Vetter Franz Niklas mit Diplom vom 19. März 1721, den Grafenstand. Gegenwärtiger Stand der Familie. Haupt der Familie ist Graf [19] Johann Adolph (geb. 6. März 1821), nach dem „Gothaischen Taschenbuch der gräfl. Häuser für 1861“, S. 330, Lieutenant in der Armee, erscheint aber im Militär-Schematismus für 1860/61 nicht, ein Sohn des Grafen Philipp (geb. 28. Juni 1786, gest. 27. April 1839), Gubernialrathes zu Prag, aus dessen Ehe mit Maria Anna Gräfin Lazansky (geb. 12. Juni 1799), und Enkel des Grafen Johann Procop (geb. 21. December 1760, gest. 2. April 1850), Obersten in der Armee und Oberstlandmarschall in Böhmen. Graf Johann Adolph hat noch vier Geschwister, eine Tante und einen Onkel. Die Geschwister sind: Gräfin Maria (geb. 15. September 1819), Stiftsdame im theresianischen adeligen Damenstifte am Hradschin zu Prag; Gräfin Isabella (geb. 23. Nov. 1825), vermält (seit 16. Juni 1851) mit Joseph Baron Scherpon von Kronenstern, Major in Pension, Ritter des Militär-Maria Theresien- und des Leopold-Ordens; Graf Procop (geb. 5. Juli 1830), k. k. Oberlieutenant im Infanterie-Regimente Nr. 24 Herzog von Parma, und Gräfin Victoria (geb. 7. März 1833), im freiweltlichen adeligen Damenstifte bei den heil. Engeln in Prag. Der Onkel ist Graf Procop (geb. 11. August 1787), geh. Rath, Feldzeugmeister in Pension und Inhaber des Infanterie-Regiments Nr. 9 (derzeit zu Prag); die Tante ist Gräfin Rosine, jetzt vermälte Gräfin Cavriani (geb. 27. October 1789), zuerst vermält (seit 15. October 1814) mit Grafen Joseph Colloredo, General-Major, Witwe seit 23. Jänner 1815, zum andern Male vermält (seit 14. November 1832) mit Friedrich Grafen Cavriani.

Kneschke (Ernst Heinrich Aug. Dr.), Deutsche Grafen-Häuser der Gegenwart (Leipzig, T. O. Weigel, 8°.) Bd. I, S. 325. – Uebertragung des Ritterstandes, Namens und Wappens der Clarstein an Hartmann mit Diplom Regensburg 2. November 1630. – Freiherrnstands-Diplom vom 8. April 1658. – Grafenstands-Diplom vom 3. Mal 1702 und 19. März 1721. – Wappen. Die Beschreibung und Abbildung des Wappens, wie sie Kneschke gibt, ist nicht ganz richtig. Das Wappen der Grafen Hartmann-Klarstein, wie es im Grafen-Diplome beschrieben ist, ist das alte freiherrliche Wappen derselben, nur mit der Grafenkrone – wie früher mit der Freiherrnkrone – bedeckt. Das Wappen selbst ist ein quadrirter Schild mit Herzschild. Dieses letztere zeigt in Gold einen einfachen gekrönten schwarzen Adler mit ausgebreiteten Flügeln, roth ausgeschlagener Zunge, auf der Brust in Gold die Buchstaben F. II., welche so viel bedeuten als Ferdinandus secundus“[WS 2]; 1 und 4 des Hauptschildes zeigen in Blau einen rothgekleideten rechtsgekehrten weißumgürteten Mann, mit einer weißen und rothen Binde um den Kopf, deren Enden nach rückwärts flattern, der mit einem aufgerichteten goldenen Löwen kämpfend, mit den entblößten Armen dessen Rachen aufreißt; 2 und 3 sind roth und silbern in fünf Rechen, je zu 4 Feldern, geschacht. Den Schild bedeckt die Grafenkrone und auf derselben erheben sich zwei zueinander gekehrte gekrönte Turnierhelme, auf deren rechtem der Mann mit dem Löwen von 1 und 4, auf dem linken der Adler des Herzschildes mit den Buchstaben F. II. auf der Brust stehen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Leopold.
  2. steht für Kaiser Ferdinand II.