BLKÖ:Grohmann, Johann Joseph

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Gröbmer (Bildhauer)
Nächster>>>
Grois, Alois
Band: 5 (1859), ab Seite: 364. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Johann Joseph Grohmann in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Grohmann, Johann Joseph|5|364|}}

Grohmann, Johann Joseph (Staats- und Conferenzrath, geb. zu Schönlinde, Leitmeritzer Kreises in Böhmen, 1. Aug. 1753, gest. zu Wien 5. April 1811). Seine musikalischen Anlagen verschafften ihm die Stellung eines Sängerknaben bei den regulirten Chorherrn zu Sagan in Preußisch-Schlesien. Im Jesuiten-Collegium daselbst besuchte er die Humanitätsclassen und hörte in Prag die Theologie, entschlossen, in den Orden der regulirten Chorherrn des heil. Augustin zu treten. Aber schon nach 2 Jahren vertauschte er das theologische Studium mit dem Staatsdienste, dem polit. Fache sich widmend. Seit 1773 bei der böhm. Landesstelle dienend, zog er durch seine gediegenen Arbeiten in kurzer Zeit die Aufmerksamkeit der Höheren auf sich; einer seiner Vorgesetzten bewirkte seine Uebersetzung zur Hofkanzlei in Wien und Kaiser Joseph II. ernannte ihn 1782 zum Staatsraths-Concipisten. 1787 wurde er wirkl. Hofsecretär beim Staatsrathe und 1789 Gubernialrath in Böhmen. Auf diesem Posten entwickelte G. bei den ständischen Verhandlungen, in gleicher Weise die Rechte der Krone, wie die Verfassung des Landes wahrend, eine solche Energie, daß ihn Kaiser Leopold 1791 zum Hofrathe bei der böhm.-österr. Hofkanzlei ernannte. 1796 wurde G. Kanzleidirector des Staatsrathes, 1800 wirkl. Staatsrath, im verhängnißvollen Kriegsjahre 1809 erhielt er das Directorium über das ganze Staats- und Conferenz-Departement in inländischen Geschäften, und noch in seinem letzten Lebensjahre die Kanzlerwürde des neu gestifteten östr. Leopold-Ordens. G.’s Wirksamkeit bildet eine Kette von Handlungen, durch welche er mit seinem reichen gediegenen Wissen in die wichtigsten Staatsangelegenheiten fördernd eingriff, verfassungsmäßige Rechte und Freiheiten schützte und aufrecht hielt, gesetzwidrige Vorgänge obrigkeitlicher Beamten unschädlich machte, kurz für das Wohl des Staates und seiner Bürger thätig war. Im Alter von 58 Jahren, zu früh für das allgemeine Wohl, setzte der Tod seinem segensvollen Wirken ein Ende.

Archiv für Geographie, Historie, Staats- und Kriegskunst. II. Jahrg. (Wien 1811, Strauß, 4°.) S. 259: „Nekrolog.“ – Oestr. National-Encyklopädie (von Gräffer u. Czikann), (Wien 1835) II. Bd. S. 425.