BLKÖ:Geishüttner, Joseph
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 5 (1859), ab Seite: 125. (Quelle) | |||
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[126] und Censur-Angelegenheiten für Oberösterreich erfolgt, aber sein kurz darauf eingetretener Tod, der ihn in voller Manneskraft dem Staate und der Wissenschaft entriß, vereitelte seinen Dienstesantritt. G. schrieb das Werk: „Theologische Moral in einer wissenschaftlichen Darstellung“, 3 Thle. (Augsburg 1804, 8°.). Er geht darin von den Principien der Fichte’schen Philosophie aus; seiner Darstellung wird pragmatische Gründlichkeit und philosophischer Scharfsinn nachgerühmt; auch ist sie als Behandlung katholischer Dogmen vom philosophischen Standpuncte bemerkenswerth. Aus seinem literarischen Nachlasse gab F. X. Geher den „Versuch einer wissenschaftlichen und populären Dogmatik, zunächst für katholische Religionslehrer“ „ Wien 1819) heraus.
Geishüttner, Joseph (Theolog, geb. zu Gmunden in Oberösterreich 1764, gest. 5. Jänner 1805). Sohn armer Eltern, half er sich in seinen Jugendjahren kümmerlich durch, vollendete die Studien, trat in den geistlichen Stand, kam in das Generalseminar nach Wien und begann die Seelsorge als Cooperator zu Hürsching. Später wurde er Katechet an der Hauptschule zu Linz und als daselbst das theologische Studium eingeführt wurde, Professor der Moral- und Pastoraltheologie. Einen Ruf nach Wien als Lehrer der Dogmatik lehnte er aus Liebe zur Heimat ab. Der Bischof von Linz übergab ihm nun die Leitung des Alumnats und ernannte ihn zum Consistorialrathe. Auch war seine Beförderung zum Regierungsrath und Referenten in geistlichen, Stifts-- Döring (H.), Die gelehrten Theologen Deutschlands. I. Bd. S. 488. – Allgem. Literatur-Zeitung 1805. Intelligenzblatt Nr. 27, S. 22. – Baur (Sam.), Allg. histor.-biogr.-literar. Handwörterbuch aller merkwürdigen Personen, die im 1. Jahrzehend des 19. Jahrhunderts gestorben sind (Ulm 1816, Stettini, gr. 8°.) I. Bd. Sp. 475. – Meusel (J. G.), Das gelehrte Deutschland (Lemgo 1783, Meyer) XIII. Bd. S. 450. – XVI. Bd. S. 346. – XVII. Bd. S. 680.