BLKÖ:Cziráki von Czirák und Denesfalva, Anton Graf

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Czinke, Franz
Band: 3 (1858), ab Seite: 111. (Quelle)
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Cziráki von Czirák u. Denesfalva, Anton Graf (Staatsmann, Ritter des goldenen Vließes, geb. zu Oedenburg 8. Sept. 1772, gest. zu Preßburg 22. Febr. 1852). Entstammt einer alten in den Annalen Ungarns oft rühmlich erwähnten Familie. Genoß eine ausgezeichnete Erziehung und trieb bis in sein hohes Alter classische und staatswissenschaftliche Studien. Dem Staatsdienste sich widmend, bekleidete er die höchsten Aemter desselben. Seine strenge Rechtlichkeit und Unparteilichkeit sicherten ihm als Richter die allgemeine Achtung, wie er auch als Schriftsteller des Faches, als Gewährsmann zu gelten pflegte. Beweise für seine gründlichen, wissenschaftlichen, staatsrechtlichen Studien geben seine Abhandlung über eine der wichtigsten Fragen des frühern ungarischen Staatsrechtes, nämlich jene über die Art der Erlangung der höchsten Gewalt in Ungarn: „De modo acquirendi summum imperium in Hungaria“. – Vorher noch erschien sein Werk: „Ordo hist. jur. civil. Hung.“ (Pesth 1794, Eggenberger, 8°.). Als nach den Wirren der letzten Jahre alle Verhältnisse in Ungarn schwankend geworden, ließ der Greis sein Handbuch des ungar. Staatsrechtes als historische Schilderung „Conspectus juris publici regni Hungariae ad a. 1848. Historicis animadversionibus illustratus. II tomi“ (Wien [Leipzig, G. E. Schultze] 1851), das Resultat vieljähriger Studien, erscheinen, mit derselben Alle, die seine Stimme nicht hören wollten, als es noch Zeit war, über seine politische Stellung als Staatsmann aufklärend. Als solcher betrachtete er streng monarchisch gesinnt, im Einklang mit seinem Nationalitätsbewußtsein, die politische Einheit Ungarns nicht im Sinne leidenschaftlicher Bevorzugung, sondern als entschiedener Anhänger der grundgesetzlichen Verbindung mit den übrigen östr. Erblanden, als der staatsrechtlichen Stellung seines Vaterlandes, und gab diese politische Richtung in den öffentlichen Verhandlungen, in den Berathungen der Behörden, in den hohen Würden, welche er bekleidete, kund. Mit dem besonderen Vertrauen des Kaiser Franz beehrt, wurde der Graf von diesem im J. 1817 in die sogenannte Hungersnoth-Commission gewählt und rettete mit edler Aufopferung [112] Tausenden das Leben. 1819 und 1820 wurde er mit der Einführung des neuen Urbariums in Siebenbürgen betraut und löste die ihm gewordene Aufgabe selbst zur Zufriedenheit seiner politischen Gegner. Im J. 1827 ernannte ihn der Kaiser zum Reichsoberrichter. Zu gleicher Zeit erhielt er die Leitung des Weißenburger Comitates und die Präsidentschaft der Pesther Universität, in welcher Stellung er als Gelehrter segensvoll wirkte und als lateinischer Redner wirklich glänzte. Nach Auflösung seines Ministeriums im J. 1848 zog sich der Graf nach Preßburg zurück, wo sein ohne vorangegangene Krankheit rasch erfolgter Tod allgemeine Theilnahme erregte. Einer seiner Biographen schildert den Grafen: „Die schwere Kunst zu scherzen, war ihm ganz eigen, jeden verletzenden Stachel entfernte er mit feinem Gefühl. In ihm ist einer der letzten Repräsentanten echt ungarischer Gastlichkeit untergegangen. Im Hause war er die Seele der Unterhaltung und erschloß den reichen Anecdotenschatz, der ihm durch seine classische Bildung, sein seltenes Gedächtniß und die vollkommene Kenntniß der vaterländischen Geschichte und ihrer edelsten Geschlechter zu Gebote stand, wozu sich noch ein langes in allen Dienstzweigen vollbrachtes Leben gesellte, wo er mit allen Notabilitäten des Landes in unmittelbare Berührung gekommen war, so daß man wohl sagen kann, er sei eine lebende Chronik Ungarns in den letzten 70–80 Jahren gewesen. Von Maria Theresia, Kaiser Joseph, Fürst Kaunitz u. andern Staatsmännern wußte er viel eigenthümliches und interessantes mitzutheilen“. Auf seiner Besitzung Lovasberény hat sich der Graf ein bleibendes Andenken errichtet, nämlich die mit großem Kostenaufwande im edelsten Geschmack, im italienischen Style erbaute Pfarrkirche.

Wiener Zeitung 1852, Nr. 68. – Augsburger Allgemeine Zeitung 1852, Beilage S. 1227. – Tóth (Lörincz), Jogtudományi s törvénykezési tár, d. i. Magazin für Rechts- und Gerichtspflege (Pesth 1855, Heckenast, 8°.) III. Heft. – Deri (Ferencz), Halotti Predikatzio elezett Gróf Czirák József (Soprob. s. d., 4°.). – Ersch (J. S.) und Gruber (J. G.), Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste (Leipzig 1822, Gleditsch, 4°.) I. Sect. 20. Thl. S. 455. – (Kneschke, Ernst Heinrich Prof.) Deutsche Grafenhäuser der Gegenwart (Leipzig 1852, Weigel, 8°.) III. Bd. S. 74. – Genealogie. Die Familie der Cziráky blühte bereits im 12. Jahrhunderte unter König Bela dem Blinden (1141). Szegedi leitet das Geschlecht von der siebenbürgischen Familie Czirják her; nach Lehotzky entsprang der Name der Familie von dem Namen des Ahnherrn Cyriacus. Das Prädikat Denesfalva bezieht sich auf eine Besitzung in der Szalader Gespannschaft. Den Grafentitel erhielt Ladislaus (I.) Cziráky, k. k. Oberst von Kaiser Karl VI. Aus dem Werke „Ahnentafeln“ I. Heft (Frankfurt a. M. 1846, J. D. Sauerländer) entnimmt man den 10 Ahnentafeln folgende Reihe: Moises, kön. Gränzcommissär bei der Regulirung der ungarischen Gränzen gegen Oesterreich und Steiermark unter Rudolph II. und Director causarum Regalium, als welcher er die Pacificatio Viennensis (1806) unterschrieb; – Adam, Judiciorum Octavalium Assessor 1647,1655; – Moises Freiherr Cziráky, Gemalin: Helene Keri de Ipoliker; – Ladislaus I., Gemalin: Elisabeth Gräfin Uifalusy de Divest-Uifalu; – Joseph, Gemalin: Barbara Gräfin Barkoczy de Szala; – Ladislaus II. (gest. 18. März 1776), zweite Gemalin: Juliana Gräfin Zichy de Vasonykeö; – Anton, Herr der Herrschaften Lovasberény, Dénesfa und Kenyéri, dreimal vermält; in erster Ehe (16. Oct. 1794) mit Julie Gräfin Illésházy (gest. 24. April 1814) ; in zweiter (14. Jänner 1816) mit Maria Gräfin Batthyányi (geb. 10. April 1783, gest. 31. März 1840); in dritter (18. Oct. 1843) mit Karoline verw. Freiin von Walterskirchen (geb. 4. Juni 1794). Aus der zweiten Ehe stammt: Johann (geb. 29. Dec. 1818), k. k. Kämmerer, geh. Rath, Dr. der Rechte, Präsident des Districtual-Obergerichts in Pesth, vermält (1. Febr. 1845) mit Louise Elisabeth Katharina Gräfin Dezasse (geb. 27. Nov. 1821). Aus dieser Ehe stammen zwei Söhne: Graf Anton (geb. 12. Juli 1850) und Graf Adalbert (geb. 23. Mai 1852) und zwei Töchter: Gräfin Constantia (geb. 30. Mai 1847) und [113] Gräfin Louise (geb. 23. April 1848). – Wappen: Im blauen Schilde auf grünem Hügel ein, im oberen linken Winkel von einem sechseckigen Sterne beseiteter, aufrechtstehender, rechtsgekehrter silberner Wolf, welcher in den Vorderpranken eine rothe linkswehende, mit einem silbernen, die Hörner linkskehrenden Halbmonde belegte Fahne an einer silbernen Standarte hält. Den Schild bedeckt die Grafenkrone. – Die Wappenbeschreibung im „Genealogischen Taschenbuch der gräflichen Häuser“ 1854, S. 173 weicht von obiger ab; die von Lehotzky (II. Bd. S. 90): „Das Wappenbild der Familie ist ein Löwe, der eine Fahne trägt“ ist unrichtig.