BLKÖ:Csacskó, Emmerich

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Crusius, Christian
Band: 3 (1858), ab Seite: 35. (Quelle)
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Csacskó, Emmerich (Rechtsgelehrter, geb. zu Waitzen im Pesther Comitat Ungarns 5. Nov. 1804). Sein Vater Michael war Lehrer an der Waitzner Nationalschule. Sein Sohn zeigte schon früh solche Lernbegierde, daß Ladislaus Kámánházy, Bischof von Waitzen, den ausgezeichneten Knaben unter seine Aufsicht nahm und für dessen fernere Ausbildung Sorge trug. Das Gymnasium und die ersten zwei Jahrgänge der Philosophie, mit Ausnahme der vierten Grammatikalclasse, die er der deutschen Sprache wegen in Ofen hörte, besuchte er in seiner Vaterstadt. Um den 3. Jahrgang der Philosophie fortzusetzen, ging er, 16 Jahre alt, nach Pesth, wo er eifrig den Studien oblag und nebenbei fleißig Musik trieb. Für letztere erwachte insbesondere seine Neigung, seitdem er in Pesth den damals 11jährigen Franz Liszt, den alsdann so bedeutend gewordenen Tonheros spielen gehört und von ihm entzückt worden. Mit 20 Jahren (30. Oct. 1823) erhielt er die philosophische und einige Jahre später (1828) die juridische Doctorswürde. Nun bewarb er sich um die mittlerweile erledigten Lehrkanzeln für Naturrecht und öffentliches ungarisches Recht an den Akademien von Preßburg und Kaschau und erhielt letztere. Bald darauf wurde er über eigenes Ansuchen an die Raaber Akademie versetzt, bis er 1847 zum Vorsitzer der Schulcommission ernannt, nach Ofen übersiedelte. Auch hatte ihn das Raaber Comitat zum Mitglied jener Deputation ernannt, welche auf dem Landtag von 1843 die Angelegenheit der Volkserziehung vertrat. Sein Plan wurde von der Deputation und dem Comitate angenommen. C. veröffentlichte ihn in der Zeitschrift „Világ“, d. i. Welt, für welche er, so lange sie unter Leitung des Grafen Aurel Dessewffy stand, arbeitete. Auch sonst noch war C. als Schriftsteller thätig. Seine erste Abhandlung: „Mi vis zonyban van a halálbüntetés a bűnhez“, d. i. In welchem Verhältnisse steht die Todesstrafe zum Vergehen, wurde in der Zeitschrift „Sas“, d. i. Adler (1832) abgedruckt. – Seine im nämlichen Jahre verfaßte Kritik über einige naturrechtliche Schriften des Andreas Kunoß erschien erst 1842; – in dem Jahrgange 1836 u. 1897 des „Tudománytár“, d. i. Magazin für Wissenschaft erschien: „Berezetés a természeti jogba; s a tiszta átalános természeti jog“, d. i. Einleitung in das Naturrecht und das reine allgemeine Naturrecht [ein Separatabdruck (Raab 1839)]; – sein bedeutendstes Werk ist: „Büntetőjogi elméletek, tekintettel a büntetés fajaira, különösen a halálbüntetésre, mikép gyakoroltatott az régi s ujabb népeknél“, d. i. Strafrechtliche Theorien mit Rücksicht auf die Strafarten, besonders auf die Todesstrafe, wie nämlich dieselbe bei alten und neueren Völkern ausgeübt worden. 2 Bde. (Raab und Wien 1843), welches die Anerkennung der ung. gel. Akademie fand und dem die Ehre ward, von Sr. Majestät dem Kaiser in die Privatbibliothek aufgenommen zu werden. Auch auf dem Gebiete der Belletristik bewegte sich C. und erschien von ihm im „Athenaeum“ des Jahres 1838 unter dem Pseudonym Paul Sződi die Novelle: [36] „A hangok hatalma“, d. i. Die Macht der Töne und – „Hangászati szemle“, d. i. Revue über die Tonkunst. Die ung. Akademie der Wissenschaften hat C. am 23. Nov. 1839 zu ihrem correspondirenden Mitgliede ernannt. In neuester Zeit (1857) beschäftigte er sich mit der Ausarbeitung des öffentlichen ungarischen Rechtes.

Magyar irók. Életrajz-gyüjtemény. Gyüjték Ferenczy Jakab és Danielik József, d. i. Ungr. Schriftsteller. Sammlung von Lebensbeschreibungen. Von Jakob Ferenczy und Joseph Danielik (Pesth 1846, Gust. Emich) S. 73.