BLKÖ:Codelli, Baron von Fahnenfeld, August

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Cocoli, Domenico
Band: 2 (1857), ab Seite: 399. (Quelle)
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Codelli, Baron von Fahnenfeld, August (Humanist, geb. zu Görz 3. April 1683, gest. in Laibach 20. Juli 1749). Die Erbschaft, welche er von seinem väterlichen Onkel Peter Anton gemacht, wodurch er in den Besitz bedeutender Glücksgüter gelangt war, setzte ihn vollends in den Stand, seinem humanistischen und religiösen Drange jenen Spielraum zu geben, daß das Andenken an seinen Namen sich bis auf die Gegenwart erhalten hat. Das Patriarchat von Aquileja war aufgehoben worden, und die Verhandlungen wegen Errichtung eines erzbischöflichen Sitzes zu Görz hatten eine so ernste Wendung genommen, daß die Kaiserin Maria Theresia den Ausspruch that, wenn diese Angelegenheit nicht binnen 3 Monaten zu einem befriedigenden Ende komme, so würde sie ihren Gesandten von Venedig abberufen, u. dem venetianischen Gesandten am Hofe zu Wien sein Beglaubigungsschreiben zurückstellen lassen. Die Hauptursache, welche diese Kirchenangelegenheit zu keinem Ende kommen ließ, war das geringe Einkommen, die spärliche Dotation, welche für einen Erzbischof nicht ausreichte. Alle Schwierigkeiten wurden aber behoben, als August Codelli im Jahre 1747 eine Urkunde ausstellte, nach welcher er zur Stiftung des erzbischöflichen Sitzes ein Capital von 40,000 fl., einen vollkommen eingerichteten Palast zur Residenz, nebst Garten, Weinberg und Capelle, und für die Dotation eines [400] Propsten und zweier Domherrn eine neue Summe von 40,000 fl. zur Verfügung stellte. Das in Folge dieser Schenkung an C. von der Kaiserin Maria Theresia erlassene Rescript vom 8. Nov. 1747 befindet sich in dem Werke: „Osservazioni ed aggiunte di G. D. Della Bona sopra alcuni passi dell’ Istoria della Contea di Gorizia di Carlo Morelli di Schönfeld“, IV. Bd., S. 217–221. Doch wurde der erzbischöfliche Sitz zu Görz erst mit der Breve des Papstes Benedikt XIV. vom 6. Juli 1751: „Injuncta nobis a supremo pastorum principe ec.“ gegründet. Außerdem stiftete C. im Convicte zu Görz zwei Plätze für zwei arme Zöglinge des vaterländischen Adels. In Folge seiner Verdienste um das Land verlieh ihm dasselbe am 29. Febr. 1744 den vaterländischen Adel, mittelst allerhöchster Entschließung vom 12. März 1749 wurde er aber in den Freiherrnstand erhoben. Mit seiner Gemalin Maria Anna Candido hatte er zwei Söhne, wovon der ältere Anton die Linie in Laibach, der jüngere Franz jene in Görz stiftete. Auf seinen Befehl wurde folgende Inschrift auf sein in Görz befindliches Grab gesetzt: D . O . M . | Hic . jacet . | qui . miserrime . natus . | in . juventute . | pauperrime . educatus . | in . aetate . | sublime . elevatus . | in . morte . | ad . nihilum . redactus . | A . C . D . F . | Obiit Labaci | Die XX Julii | Anno 1749. |

Morelli di Schönfeld (Carlo), Istoria della Contea di Gorizia ... (Görz 1855, Paternolli, 8°.) III. Bd. S. 284 und IV. Bd. S. 216. – [Kneschke (Ernst Heinrich Prof. Dr.)] Die Wappen der deutschen freiherrlichen und adeligen Familien (Leipzig 1855, Weigel, 8°.) I. Bd. S. 91. –