Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 27

Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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nicht mit Metall gedeckten Kirchendache, die ganze First zu belegen, so müßte doch an dem Ende, welches dem Thurm gegenüber steht, zumal bey einer freyliegenden Kirche, vom Gipfel an eine eigene Ableitung angebracht, und wenn die Kirche getheilte Dächer hat, die Eckseiten der Seitendächer, welche an das mittelste anstoßen, von oben an mit Metall belegt und dieses mit dem Ableiter des mittlern Daches verbunden werden. Der Thurm müßte dann seinen besondern Ableiter haben – Wo bleierne oder kupferne Regenröhren von dem Kirchen-Dache herab gehen, da kann man sich zweier derselben, die am bequemsten liegen, zu einer Ableitung bedienen, für deren gute Verbindung mit dem obern Metalle sowohl, als für die Ableitung vom untern Ende zu sorgen ist. Zur völligen Sicherheit könnte man auch, wo mehrere solcher Röhren vorhanden sind, sie alle zu gleicher Absicht einrichten – Wo aber dergleichen metallene Röhren oder andere aussen am Gebäude herabgehende Strecken von Metall nicht vorhanden, oder nicht bequem anzuwenden sind, da muß ein eigener Ableiter oben vom Thurm an, und ein anderer von dem entgegengesetzten obern Ende des Kirchendaches bis ganz herunter, veranstaltet werden. Wenn die Kirche mit Metall gedeckt ist und dieses mit der Ableitung vom Thurme verbunden worden, so kann man auch, wo es bequemer ist, die Ableiter an den Seiten der Kirche herunter führen – Je mehr, wegen inwendig im Thurm gelegener Stangen, Gefahr eines Durchbruchs und Nebenweges vom Blitze zu besorgen ist, desto reichlicher, etwa mit Streifen von 6 Zoll