Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 28

Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
<<<Vorherige Seite
Seite 27
Nächste Seite>>>
Seite 29
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


breit, müßte die äussere Ableitung gemacht werden, und wo noch von der Uhr im Thurm eine Verbindung mit einer Zeigertafel unten in der Kirche vorhanden ist, da ist es sicherer, weil sie eine gar zu lange herabführende Bahn darbietet, die einen Nebenstrahl anlocken könnte, dieselbe wegzuschaffen – Wo ein Thurm bloß von Mauerwerk, ohne Spitze, vorhanden ist, und wo nur eine niedrige Decke wenig über den Umkreis der Mauer hervorraget, da muß (auch neben dem hervorragenden Gipfel) der öbere Rand der Thurmmauer, oder wenigstens die Ecken derselben mit Metall bedeckt, und davon die Ableitung herabgeführt werden – Wo sich zwey Thürme am Gebäude befinden, da versteht es sich, daß jeder von oben an seinen Ableiter haben muß.

     Wenn eine Kirche neu erbauet wird, sollte man, sobald das Gebäude bis zum Dache aufgeführt ist, zugleich für die Blitz-Ableitung sorgen: zumal aber bey dem Thurme, ehe das metallene Dach daran vollführet, oder wenn es wegen Ausbesserung unterbrochen wird, mittlerweile zur Ableitung, wenigstens eine mittelmäßig starke Kette, von dem öbersten Theile des Baues (z. B. dem darauf gestellten Richtbaum) bis zum Zusammenhange des untern Metalles herabgehen lassen.


§. 9.
Ableitung an Pulvermagazinen.

     Pulvermagazine, wenn sie nur nicht zugleich einen Vorrath von Bomben, Granaten, oder anderm Metalle ent-