Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 26

Johann Albert Heinrich Reimarus
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schenlagen sind, da müssen, wenigstens an zwey entgegengesetzten Stellen, von dem obern bis zum untern Metalle 4 Zoll breite kupferne oder bleierne Verbindungs-Streifen angebracht werden. Eben so wird auch von dem untern Ende eines metallenen Thurmdaches an, bis zum Kirchendache, wenn solches gleichfalls mit Metall gedeckt ist, wenigstens an zweien Seiten, eine zusammenhängende Ableitung an der Thurmmauer herunter veranstaltet – Wenn nur metallene Gräten an der Thurmspitze herabgehen, so muß auch wenigstens zweien derselben eine Verbindung mit dem untern Metalle gegeben werden: wenn aber inwendig im Thurm nahe gelegene Stangen eine ziemliche Strecke weit herabgehen, so ist es sicherer, um keinen Durchbruch des Blitzes nach innen zu befürchten, das untere Ende aller Gräten durch einen wagerechten Streifen am Gesimse zu verbinden, von welchem sodann die fernere Ableitung an zweien Stellen der Thurmmauer, wo es am füglichsten geschehen kann, herunter zu führen ist. Es muß dazu, wo möglich, die Ecke, oder eine solche Seite der Mauer gewählt werden, wo die Leitung am weitesten von den Zeigertafeln entfernt seyn kann, um keinen Nebenstrahl durch die Zeiger-Stange hinein zu leiten, dem man doch nach unten keine Ableitung geben kann – Wenn das Kirchendach nicht mit Metall gedeckt ist, so wird von einem breiten Ableiter, an der hintern Seite des Thurms, ein Bleystreifen über die First des Kirchendaches bis zu deren Ende fortgesetzt, und, wenn auch dort eine Windfahne oder desgleichen vorhanden ist, damit verbunden. Wenn es zu beschwerlich ist, bey einem