Aus deutschen Gerichtssälen/Nr. 4. Der verhängnißvolle Handschuh

Textdaten
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Autor: Dr. Rudolf Haas
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Titel: Aus deutschen Gerichtssälen
Nr. 4. Der verhängnißvolle Handschuh
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 11, S. 183, 184
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1872
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Aus deutschen Gerichtssälen.
Nr. 4. Der verhängnißvolle Handschuh.


Auf den Stufen einer einsamen Waldcapelle bei Hilgenberg fanden am Morgen des 26. August ein Landmann und sein Söhnlein die blutbesudelte, halbentkleidete Leiche eines jungen Mannes. Der Alte sandte den Kleinen in das nächste Dorf, während er den stillen Mann bewachte. Unter dem Hemde des Todten fand sich um dessen Leib eine seidene Binde, anscheinend das Fragment eines Frauenshawls, gebunden, die eine breite klaffende Stichwunde überdeckte. Die Section ergab, daß der Stich mitten in’s Herz gedrungen, daß die That vor wenigen Tagen geschehen sein müsse und daß der Todte unmittelbar nach dem Genusse starken Weines verschieden sei. Geld und Pretiosen fanden sich nicht vor; nur ein Siegelring mit adeligem Wappen stak am Zeigefinger so fest, wie mit ihm verwachsen. Alles sprach übrigens laut dafür, daß nicht die Stätte um die Capelle, sondern der Raubstein, eine in der Nähe befindliche Bergkuppe mit einer zur Ruine gewordenen Warte, der Schauplatz einer blutigen That war; Blut färbte dort den schuttbedeckten Boden der Trümmerrunde; Blut klebte an den Steinen ringsumher, Speisereste, die Spuren menschlicher Tritte, ein zweiter Streifen des bunten Shawls und ein feingearbeiteter Frauenhandschuh fanden sich da vor. Am Handschuh waren Blutspuren, die als Menschenblut analysirt wurden. Niemand kannte den Todten. Der Wirth einer nahen Waldschenke aber gab an, der Todte sei derselbe fremde Herr, der zwei Tage vorher in der Schenke übernachtete und vor dem Verlassen des Wirthshauses eine dem Schenkwirth zur Aufbewahrung gegebene goldene Uhr sammt Kette und Schlüssel, eine rothe Brieftasche und grünseidenen Geldbeutel in Empfang nahm. Gerüchte allerlei Art durchschwirrten die Luft. Man vermuthete in dem Ermordeten einen Gast der nächsten Badeorte.

Endlich wurde in dem Verunglückten der vermißte Hermann von P. erkannt, der von seiner Frau Albertine geschieden lebte und mit Frauenspersonen zweideutigen Rufes Umgang pflog. Unter den Papieren des Verstorbenen fand sich ein in französischer Sprache und von Frauenhand geschriebenes und mit A. unterzeichnetes Briefchen mit abgerissener Adresse und dem Datum: „Bl. den 21. Juli“. In diesem Blättchen wird dem unbekannten Adressaten in ernst gehaltenen Worten eine Zusammenkunft gestattet. In dem Worte „Correspondenz“ waren ganz eigenthümliche Schreibfehler. Die bisherige Meinung, es liege ein Raubmord vor, wurde allmählich schwächer, um so mehr, als ein freilich geistesschwacher Bauernbursche angab, er habe einen feinen Mann und ein schönes Mädchen am Raubstein gesehen, und als man ferner im Opferstock bei der Waldcapelle den vom Waldwirth wiedererkannten Beutel fand, gefüllt mit Silber- und Goldmünzen und mit einem Streifen Pergament, auf dem mit verstellter Handschrift die Worte standen: „Bestattet den Todten! Gott lohnt!“

Auch der Arzt in S. und seine Ehefrau erzählten: am vierundzwanzigsten August sei eine junge schöne Dame gekommen, habe eine Schnittwunde an der untern Fläche der rechten Hand verbinden lassen und den Dienst mit einem Ducaten bezahlt. Am Gartenzaun sei sie von einem alten Bauersmann erwartet worden, der bald hastigen Laufes zurückgekommen sei und die Frage, ob er die Dame kenne, mit den Worten beantwortet habe: „Was? Dame? Gott kennt sie!“ und forteilte. Ein Nachbar, der die Fremde schon vor dem Eintritt in des Arztes Haus ungesehen beobachtete, erzählte, die Dame habe heftig geweint, der Alte aber die Worte gesprochen: „Das Weinen macht ihn nicht wieder lebendig; vor mir sind Sie sicher; ich schweige wie das Grab.“

Den Handschuh hatte man. Nun galt es auch die Hand zu finden. Eine flüchtige Tänzerin und eine Harfenvirtuosin wurden mühsam erforscht, doch es ergaben sich keine Anhaltspunkte; auch war ihnen der Handschuh viel zu enge. Man mußte mit dem Handschuh, um ihn als wichtiges corpus delicti unbeschädigt zu erhalten, sehr vorsichtig umgehen. Bei dieser Vorsicht kehrte sich, als die Virtuosin den Handschuh abzog, die innere Seite des Handschuhs heraus und siehe da! unter dem [183] Rande erblickte man einen Namensstempel: „Wilhelm Tieffe“. Noch immer war die Hand nicht gefunden, wohl aber fand sich plötzlich der zweite Handschuh mit dem gleichen Namensstempel. Adelheid, die Tochter des reformirten Predigers in Blumenau, erlegte ihn zu Gericht mit dem Beifügen, daß bei dem Gutsherrn in Blumenau eine Frau v. P. im Sommer längere Zeit auf Besuch gewesen sei, mit der sie oft Musik gemacht habe; bei der Abreise habe sie der Jungfer beim Einpacken geholfen, und weil dieser Handschuh, da der zweite fehlte, nicht des Mitnehmens werth gehalten worden, habe sie, Adelheid, denselben blos im Scherze als ein Andenken sich zugeeignet.

Ferdinand v. P., der Bruder des Ermordeten, war mehrere Monate nach Auffinden der Leiche nach Wien gekommen und auch in das Haus der Eltern seiner Schwägerin Albertine. Er schien von dem Liebreiz seiner anmuthigen Schwägerin ganz überrascht, die ihn aber kalt und gemessen behandelte. Der Vater der Albertine, Oberst S., erzählte gesprächsweise, daß seine Tochter im Sommer in Blumenau war. Ferdinand v. P. brachte nun absichtlich seiner Schwägerin bei, daß die Predigerstochter auf eine ganz eigene Weise durch den Besitz eines Handschuhs bei der Untersuchung über Hermann’s Tod betheiligt sei. „Um Gotteswillen! Die Arme! sie ist unschuldig!“ rief Albertine, bebte, erblaßte, fiel in Ohnmacht und erklärte, nachdem sie wieder Fassung errungen: „Ich muß fort, ich muß die Unglückliche retten.“

Ferdinand, der bereits Verdacht auf seine Schwägerin geworfen, bestärkte sie in ihrem Vorhaben und Albertine reiste mit ihrer Mutter ab, bat um eine Unterredung mit dem Untersuchungsrichter mittelst einiger Zeilen, in denen das Wort „Correspondenz“ vorkam und merkwürdig! – dieses Wort wies ganz dieselben eigenartigen orthographischen Fehler, welche sich in dem Briefchen aus Bl. gefunden hatten. Die Schriftzüge waren unbezweifelt dieselben. Es war auch constatirt worden, daß Albertine wirklich jene Dame war, die im Sommer lange auf dem Gute in Blumenau zu Gaste war und daß sie eben am 24. August spät Abends nach Hause gekommen. Albertine wurde bei ihrer Vernehmung immer ängstlicher und beklommener. Die Aerzte und der Bauernbursche erkannten sie als jene damals gesehene Dame, worüber Albertine bei der Confrontation auf das Heftigste emporschrak. Sie wurde verhaftet. Einer der sachverständigen Aerzte meinte die Spur einer wohlgeheilten Schnittwunde an der inneren Fläche der rechten Hand mehr zu fühlen als zu sehen; der zweite und dritte Arzt erklärten, sie sehen und fühlen nichts. Der Hausarzt des Gutsherrn in Bl. erklärte, daß Albertine nach dem Vorfalle am Raubstein sehr abgespannt und deprimirter Gemüthsstimmung gewesen sei und Blumenau bald verlassen habe, während es doch ihre Absicht gewesen sei, bis October zu bleiben.

Albertine entgegnete dem Untersuchungsrichter auf die an sie gestellten Fragen: „Wohlan! Ich will keine Antwort erlügen, solcher Frevel ist unter meiner Würde, aber schweigen darf und werde ich.“ Dabei beharrte sie selbst dem von Amtswegen ihr beigegebenen Vertheidiger gegenüber, dem sie auch die Erklärung wiederholte: „Ich will mein Gewissen mit keiner Lüge beflecken, es ist belastet ohnedies, die Wahrheit aber wird mir keine Macht entreißen.“ Nur bei Vorweisung der blutigen Seidenbinde bebte sie zurück mit dem Ausruf: „Weg damit – um Gottes willen! ich kann kein Blut mehr sehen!“ Der verhängnißvolle Handschuh paßte wie gegossen an die zarte Hand Albertinens. Auf die Aufforderung, Beweise zu ihrer Rechtfertigung zu erbringen, entgegnete sie: „Ich kann solche nicht bringen, der Schleier, der eine unheilvolle Begebenheit deckt, darf mit meinem Willen nicht gelüftet werden. Für die Welt bin ich abgestorben, nur im Kerker oder im Grabe kann ich Ruhe finden.“ Immer enger zogen sich die Maschen des Netzes zusammen, es zeigte keine Lücke, Alles sprach gegen die Beschuldete, nichts für sie, es sei denn der Adel des Benehmens, der auch anerzogen sein, ihre ruhige Ergebung, die auch erheuchelt sein konnte, und die Unvereinbarlichkeit, daß diese holde Erscheinung einer solchen Unthat an ihrem wenn auch geschiedenen Mann, dem Vater ihres Kindes, fähig gewesen sei, daß in diesen schönen Formen eine so häßliche Seele wohne, endlich daß trotz aller Nachforschungen kein eigentliches Motiv des Verbrechens erhoben werden konnte.

Die unvermuthet im Hause des Obersten S. vorgenommene Untersuchung der Zimmer und Behältnisse der Tochter ergab ein für letztere vernichtendes Resultat. Es fand sich ein Päckchen vor und in diesem die goldene Uhr mit Kette und der Trauring, welche Gegenstände die vertraute Dienerin Albertinens, Agathe, als diejenigen erkannte, die Hermann v. P. immer zu tragen pflegte. Der Waldwirth erkannte auf seinen Eid hin sofort Uhr, Kette und Schlüssel. Auch Rechnungen über von Wilhelm Tieffe gelieferte Handschuhe fanden sich vor. Die Erhebungen über Albertinens Charakter und Vorleben lauteten zwar vortheilhaft, aber nicht wesentlich entlastend. Man rühmte ihren edlen, mit Herablassung und Wohlthätigkeit glücklich gepaarten Stolz, ihre Bildung und Geistesgaben, vor Allem ihre grenzenlose Hingebung und ihren Gehorsam gegen die würdigen Eltern. Zum Vorwurf wurde ihr allgemein ihr Hang zum äußern Glanz gemacht, dessen Befriedigung ihr selbst Geldverlegenheiten bereitete. Die Dienerin gab an, daß Hermann v. P. und Albertine anfangs glücklich lebten, daß aber Albertine ihren Mann verließ wegen seiner Untreue, um so mehr, weil der Gegenstand derselben eines der bei ihr bediensteten Mädchen war. Es erfolgte die gerichtliche Scheidung. Oberst S. gab keine Wiedervereinigung zu, obgleich die junge Frau ihrem Manne im Stillen doch noch zugethan gewesen sei. Albertine, sagte die Zeugin ferner aus, sei heftigen Temperaments und habe ihrem Manne bei einem Streite einmal mit Erstechen und Erschießen gedroht. Sie selbst, Agathe, habe manchmal Maulschellen von ihrer reizbaren Herrin erhalten, die ihr ihre Gebieterin dann oft mit Thränen abbat. Mit Aufwand aller Mühe wurde die Untersuchung geführt. Es gelang sogar, jenes Mädchen aufzufinden, welches am 24. August jenen Brief brachte, der Albertine zu einem Rendezvous mit einem großen schönen Herrn lud. Das Mädchen erkannte sofort Albertine als jene Dame. Nur der alte Mann, von dem der Arzt in S. und dessen Frau erzählt hatten, er war und blieb unentdeckt.

Endlich nach zwei Jahren kam es zur Schwurgerichtssitzung. Der Proceß hatte ungewöhnliche Bedeutung erlangt. Albertine erschien geführt von ihrem Vertheidiger, Marmorblässe bedeckte ihr edelgebildetes Antlitz. Ihre schwarzseidene Kleidung war ebenso einfach wie anständig. Der Vorlesung der Anklage folgte sie mit Aufmerksamkeit, und Manches schien ihr überraschend und tief erschütternd auf die Seele zu fallen. Bei der Verhandlung kam ein weiterer belastender Umstand zu Tage. Agathe gab an, während ihres Aufenthalts in Blumenau habe ihre Dame oft und gern ein buntes Seidenkleid getragen, es wurde das schottische genannt. Vor der Abreise von Blumenau habe sie an diesem Kleide Flecken wie von Blut bemerkt und dies ihrer Herrin gemeldet. Diese erschrak, wurde verlegen und sagte kurz abbrechend: „Du bist nicht gescheidt.“ Die Dienerin brachte nun das Kleid zur eigenen Ansicht. Frau v. P. wehrte ängstlich den Anblick ab und rief: „Schaffe es weg! Zertrenne das Kleid! Ich schenke es Dir.“ Die Dienerin machte sich später ein Leibchen aus dem Stoffe, das die Dame nie leiden mochte. Ein Strickbeutel existire noch von diesem Stoffe, und sie habe denselben mitgenommen. Die meisten Zeugen erkannten, daß die Dame eben ein solches schottisches Kleid an jenem Augusttage getragen hatte.

Der Vertheidiger that sein Möglichstes. Dräuend hatten sich die Wolken über das Haupt der Angeklagten zusammengezogen, nicht ein Lichtpunkt zeigte sich. Die Geschworenen zogen sich zur Berathung zurück. Noch bevor der Zeiger abgelaufen, sollte der Wahrspruch verkündet werden zur Sühne eines der schwersten Verbrechen, die das Gesetz kennt. Ein Wahrspruch, niederschmetternd wie der Blitz auf die Schuldbeladene.

Während die Geschworenen beriethen, erhob sich auf der Galerie plötzlich ein Lärm; ein wohlgekleideter Mann machte sich hastig Bahn in dem Gedränge. Im Nu hatte er die Brüstung erreicht und mit donnernder Stimme rief er hernieder: „Bei Gott dem Allgerechten, ich verlange Gehör! Die Angeklagte ist unschuldig!“

Der Spruch wurde vertagt. Der Unbekannte war der Bergrath Max v. N., ehemals Officier und als solcher von achtbaren Einwohnern des Schwurgerichtsstädtchens gekannt. Er entwickelte unter vollständigem Beweis seiner Freundschaftsverhältnisse mit den geschiedenen Ehegatten Hermann und Albertine v. P. umständlich den wahren Sachverhalt also:

Die am 24. August 18.. stattgefundene Zusammenkunft der genannten Ehegatten am Raubstein hatte den Zweck der Wiedervereinigung, wobei außer den getrennten Ehegatten [184] v. P. und ihm, dem Zeugen, auch ein alter Mann, welcher Hermann als Führer gedient hatte, zugegen. war. Das mehrstündige Gespräch drehte sich immer um das gleiche Thema: Hermann wünschte die Wiedervereinigung mit Albertinen, und diese berief sich auf den Willen ihres Vaters, welcher derselben entgegen sei. Es wurde Mittag, Hermann ließ Erfrischungen auspacken. Er trank immer mehr von dem feurigen Weine und wurde heftiger, bis zur Brutalität. Albertine warf ihm einen strafenden Blick zu und sagte endlich: „Herr v. N., ich gehe.“

„Also Du gehst?“ schrie Hermann in höchster Erregung. „Wohlan, geh’ hin, verstoße mich, wirf mich zurück in dieses Leben, das mir eine Hölle ist! Leben? Nein! in den Tod wirfst Du mich! Geh’, aber erst sieh mich sterben!“ erhob das Messer gegen seine geöffnete Brust, stieß zu und – lag blutend und leblos am Boden.

Albertine war neben ihm hingesunken, ihre rechte Hand blutete. Im Momente des Todesstoßes hatte sie in das Messer gegriffen, eine ausspringende Klinge hatte sie verletzt. Der Gedanke, daß ihr Mann ohne Segen der Kirche in ungeweihter Erde vermodern sollte, war Albertine schrecklich und hätte ihr selbst, wie sie versicherte, den Tod gegeben. Der alte Führer hatte den Einfall, daß man den Schein hervorrufe, als habe den Unglücklichen ein Anderer erstochen, und so wurden der Leiche die Pretiosen und das Geld abgenommen, mit Ausnahme des ohne Verstümmelung nicht zu erlangenden Ringes. Die Oberkleider wurden in eine Grube hinter der Ruine gebracht, die Leiche aber zur Capelle geschafft, wo sie eher dem Zugang der Menschen erreichbar schien. Der Alte führte Albertine zu einem Arzt. Auf dem Wege durch die menschenleere Wildniß äußerte Albertine, daß ihr theurer Vater nie erfahren dürfe, wie sehr sie an ihm und ihrem gegebenen Worte gefrevelt habe; sie werde schweigen bis in’s Grab und bis auf’s Blutgerüst. Er, Zeuge, und der Führer Florian K. im Dorfe Z. mußten ihr versprechen, zu schweigen, so lange der Vater lebe.

Albertine, vom Präsidenten vernommen, erzählte nun den Hergang in vollster Uebereinstimmung mit den Angaben ihres Retters; auch der alte Führer lebte noch und bestätigte diese Angaben. Selbst die Oberkleider des Todten fanden sich in der Grube. – Das späte Erscheinen des Bergraths rechtfertigte sich durch die Verhältnisse seiner Lebensschicksale. Er nahm im Herbste jenes Jahres seinen Abschied und kehrte zum Bergfach zurück, zeichnete sich aus, erhielt den Ruf, eine bergmännische Expedition nach Brasilien zu begleiten, von welcher er eben zurückkehrte, als die Zeitungen verkündeten, daß vor den Assisen die Anschuldigung der Albertine v. P. (deren Vater eben gestorben) wegen Gattenmord verhandelt werde.

Wir haben den vorstehenden Criminalfall in Kürze, aber actengetreu wiedergegeben, weil er verdient, der Vergessenheit entrissen zu werden, und weil er geeignet ist, das Interesse des großen Publicums für das Rechtsleben anzuregen und zu nähren.

Dr. Rudolf Haas.