Amerikanische Justiz
[532] Amerikanische Justiz. Wer den schwungvollen Artikel auf Seite 9 der Gartenlaube von 1874: „Ein amerikanischer Millionär“ gelesen hat, aber durch „Nachträgliches zu dem New-Yorker Millionär“ auf Seite 634 nicht ernüchtert worden ist, mag es durch die Nachricht werden, daß der Millionendieb Tweed nach kurzer Haft von nicht zwei Jahren (statt von zwölf Jahren) aus dem Zuchthause entlassen worden ist. Ein Formfehler mußte die Handhabe bilden, dem Diebe wieder zu seiner Freiheit zu verhelfen. Zwar spaziert der Millionendieb vom Zuchthause in das Ludlowstreetgefängniß, wo er aber in Hülle und Fülle leben kann, bis er die Bürgschaft von 3,000,000 Dollars aufzubringen vermag, welche man in den gegen ihn erhobenen Civilklagen verlangt hat. Indessen auch hier wird sich die amerikanische Justiz leicht eine Nase drehen lassen; denn – es ist ja genug (gestohlenes) Geld vorhanden.