Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden/Volksthümliche Sitten und Gebräuche der Herzogthümer

Kurze Geschichte der Städte Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden (1856)
von Friedrich Köster
Noch lebende Volkssagen und Legenden
Der Texte c und d sind in Antiqua gesetzt. Wegen einer besseren Lesbarkeit wurde auf eine Formatierung in dicktengleicher Schrift verzichtet.

Inhalt: Die altsassische Jahres-Eintheilung, der Wetterhahn auf den niedersächsischen Kirchthürmen, und der Kehdingsche Bohnenhahn · Der Weihnachts- oder Christbaum · Nachricht von dem Heergewette und anderen Rechten im Kirchspiele Debstedt · Bursprake des Magistrats zu Stade · Kleidertrachten, besonders des siebzehnten Jahrhunderts · Der Wurster Gruß und Trinkspruch · Eine Hochzeit im Altenlande · Von allerhand Glocken · Ueberreste alten Volks-Aberglaubens

[186]
28.
Volksthümliche Sitten und Gebräuche der Herzogthümer.

a. Die altsassische Jahres-Eintheilung, der Wetterhahn auf den niedersächsischen Kirchthürmen, und der Kehdingsche Bohnenhahn.

Herr Superintendent Wiedemann in Beverstedt macht die höchst interessante Mittheilung, daß die Ausdrücke vörjahr und najahr, vörmiddesummer und namiddesummer, vörmiddewinter und namiddewinter sich im Munde des Bremischen Landmanns bis auf diesen Tag erhalten haben, und daß nach ihnen noch immer die wichtigeren Angelegenheiten, als Weideberechtigungen und Verpachtungen, schriftlich stipulirt werden. Ueber den letzten Punkt wären nähere Aufklärungen gewiß sehr erwünscht. Was aber jene Ausdrücke überhaupt betrifft, so ist zu bemerken, daß unsere Voreltern auf ihren weiten Haideflächen zur Beobachtung des Sonnenlaufes eben so geneigt als geschickt sein mußten. Am nächsten lag es ihnen, das Jahr in Sommer und Winter abzutheilen, deren Mitte durch die Sommer- und Winter-Sonnenwende (um Johannis und Weihnacht) bezeichnet wurde; und so sagt schon Beda in der Schrift: de ratione temporum (von der Zeitrechnung), daß die Angelsachsen nur zwei Jahrestheile, Sommer und Winter gekannt hätten. Weiter aber beachtete man nun die Frühlings- und die Herbst-Nachtgleiche; und wie der Sommer und der Winter in eine Vor- und Nach-Zeit zerlegt wurden, so nannte man auch die Zeit der Frühlings-Nachtgleiche vörjahr, und die der Herbst-Nachtgleiche najahr. Mithin zerfiel das Mondenjahr der Sachsen, von der Frühlings-Nachtgleiche beginnend, in sechs ungefähr gleiche Theile: das vörjahr, (Frühjahr; etwa März und April), vörmiddesummer (Mai, Juni), namiddesummer (Juli, August), najahr (September, October), vörmiddewinter (November, December) und namiddewinter (Januar, Februar). Hieraus erklärt sich wohl auch das Mißverständniß wenn der Römische Schriftsteller Tacitus (Germania, cap. 26) [187] behauptet: „die alten Deutschen hätten bloß Feldbau gekannt, nicht aber Obstbaumhöfe, Wiesen und Gärten; und hätten daher auch nur drei Jahrszeiten gehabt: Frühling, Sommer und Winter; während der Herbst, dem Namen und der Sache nach, ihnen unbekannt geblieben.“ Das Wahre ist wohl nur, daß sie den Namen des Herbstes (harvest) erst später erhalten haben.

Man hat oft nach den Gründen gefragt, warum in ganz Niedersachsen ein Hahn die gewöhnliche Zierde der Kirchthurmsspitzen sei? Eine Anspielung auf den Hahn St. Petri, und also eine Ermunterung zur geistlichen Wachsamkeit, ist wohl jenen Zeiten, da man anfing, christliche Kirchen zu bauen, viel zu fern liegend und zu fein. Sondern wie der Haushahn den anbrechenden Tag und die Witterung durch sein Geschrei dem Gehör ankündigt, so war es natürlich, daß man sein Abbild auf die Thurmspitzen pflanzte, und also die Menschen in ihren niederen Wohnungen an ihm zuerst den Anfang des schönen Gestirn’s, das dem Tage vorsteht, ferner Wind und Wetter, und selbst den jedesmaligen Stand der Sonne sichtbar erkennen konnten.

Vielleicht hängt hiermit auch zusammen das weit verbreitete Sprichwort: „um heil. drei Könige haben die Tage einen Hahnentritt gewonnen.“ Anscheinend ist dabei ein ländliches Längenmaaß als Zeitmaaß gebraucht; also der Sinn: um heil. drei Könige haben die Tage zwar nur ein wenig, aber doch schon bemerkbar zugenommen.

Endlich gedenken wir bei dieser Gelegenheit des im Kehdingschen üblichen Bohnenhahns. Was es damit auf sich habe, sagt eine kurze Mittheilung im Stader Sonntagsblatte von 1855, № 33: „Der Bohnenhahn im Kehdingschen ist gleichbedeutend mit dem Weizenhahn im Hadelnschen. Es wird nämlich in Hadeln, wenn die Erndte zum Theil vollbracht, und der Weizen zu Hause ist, und im Kehdingschen wenn die Erndte ganz beendigt ist und die Bohnen zu Hause sind, auf jedem Hofe den Dienstboten Tagelöhnern und überhaupt Allen, die sich an der Erndtearbeit betheiligt haben, nach altem Gebrauch ein guter Tag bereitet, der darin besteht, daß man auf einen Sonnabend-Abend einen Braten, gewöhnlich ein Lamm, mit Bier [188] und Branntewein zum Besten giebt; was man im Hadelnschen den Weizenhahn, und im Kehdingschen den Bohnenhahn nennt.“

Also etwa dasselbe, was im Süden von Hannover „das Erndtebier“ heißt. Die dabei vorkommenden Excesse und zwar am Abend vor dem Sonntage, mögen theilweise ein polizeiliches Einschreiten veranlaßt haben.


b. Der Weihnachts- oder Christbaum[1].

Es geschieht nicht ohne Grund, daß wir am 24. Junius den Geburtstag Johannis des Täufers feiern, und am 25. December[2] den unseres Heilands Jesu Christi. Die alte Kirche hat es so geordnet, weil Johannes nach Luk. 1, 36. sechs Monate früher geboren wurde als das Jesus-Kind; und zugleich wollte sie damit das Verhältniß des Täufers zu dem Herrn sinnvoll bezeichnen. Nämlich mit dem längsten Tage des Jahres (22. Juni) fangen die Tage an abzunehmen, und mit dem kürzesten (22. December) fangen sie wieder an zuzunehmen; und so erinnert uns die Stellung jener beiden Festtage an das große demüthige Wort des Täufers, Joh. 3, 30: „ich muß abnehmen, Er aber muß zunehmen.“

[189] Am heiligen Abend nun, vor dem Feste der Nacht (Luk. 2, 8), da der Heiland geboren wurde (der geweiheten oder Weih-Nacht), ist es im protestantischen Deutschland uralte Sitte, im Kreise der Familie einen Tannenbaum aufzupflanzen, von brennenden Wachslichtern reich erleuchtet, und mit Kindergeschenken bunt geschmückt. Die biblische Deutung dieses Gebrauchs liegt nahe. Denn die vielen Lichter in den dunkelsten Tagen des Mittewinters drücken die Freude aus darüber, daß Christus ist das Licht, welches in die Welt kommend alle Menschen erleuchtet (Joh. 1, 9), und einen hellen Schein in unsere Herzen gegeben hat (2 Kor. 4, 6); wie ja schon im Alten Bunde geweissagt war: die Völker, bisher im Finstern sitzend, sollten ein großes Licht sehen (Jesai. 9, 2. 60, 1). So tritt es uns sinnlich vor Augen, wie der himmlische Vater uns errettet hat von der Obrigkeit der Finsterniß und tüchtig gemacht zum Erbtheile der Heiligen im Lichte (Koloss. 1, 12). In manchen Städten zündet man den Baum erst am Morgen des ersten Festtages nach der Frühpredigt an; und auch das hat seine Beziehung. Christus wird ja in der Schrift genannt der (Sonnen-) Aufgang aus der Höhe (Luk. 1, 78), und das Evangelium der Morgenstern, der in unseren Herzen aufgehen soll (2 Petri 1, 19). Daneben bedeutet der im Winter wie im Sommer grünende Tannenbaum das unverwelkliche Erbe der Frommen (1 Petr. 1, 3–4), den unvergänglichen Kranz des christlichen Kämpfers (1 Kor. 9, 25), und die bleibenden Gnadengaben des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung (1 Kor. 13, 13).

Die Fülle von süßen, bunten und glänzenden Gaben an dem Weihnachtsbaume könnte eine Nachahmung sein jener Geschenke von Gold, Weihrauch und Myrrhen, welche die Weisen aus Morgenland dem Jesus-Kinde darbrachten (Math. 2, 11); aber richtiger werden wir sie beziehen auf den Reichthum, welchen uns der Heiland mitgetheilt, indem er um unsertwillen arm wurde (2 Kor. 8, 9), an den mancherlei geistlichen Segen in himmlischen Gütern, den uns Gott durch Ihn geschenkt hat (Ephes. 1, 3), insbesondere an die theuern und großen [190] Verheißungen, welche wir Ihm verdanken (2 Petr. 1. 4). Ja, wenn wir’s recht bedenken, so stellt sich uns hier jener Baum des Lebens im Paradiese dar, wie er, durch die Sünde verloren, durch den Sohn Gottes der Menschheit wieder erworben ist (Offenb. 22, 14).

Die Bescherung zu Weihnacht, als dem Feste der Kindschaft, wird besonders unseren unmündigen Kindern bereitet. In der Ueberraschung, welche sie beim Anblicken des hell erleuchteten, reich geschmückten Baumes empfinden, sollen sie ahnen, was sie späterhin erkennen werden, die große Freude, welche durch des Heilands Geburt allem Volke widerfahren ist (Luk. 2, 10); der Dank gegen die irdischen Eltern soll sie anleiten, dankzusagen dem Vater im Himmel, von welchem alle gute und vollkommene Gabe herabkommt (Jak. 1, 17); sie sollen begierig werden, dereinst mehr zu erfahren von dem Kinde, das uns geboren ist (Jes. 9, 6), damit wir Gottes Kinder werden könnten (Joh. 1, 12). Doch mögen die bald verglimmenden Wachslichter-Endchen ihnen zugleich sagen, daß alle Lust der Welt schnell vergeht, so wie die vergoldeten Aepfel und Nüsse, daß nicht Alles Gold ist, was glänzt, und der Kern besser als die Schale. Wir Erwachsenen aber bewegen dabei im Herzen jenes Wort des Herrn: „wenn ihr nicht umkehret, und werdet wie die Kindlein, so könnt ihr nicht in das Reich Gottes kommen“ (Matth. 18, 3); und wir gedenken zugleich jener unschuldigen Kindlein von Bethlehem, welche, gleichsam als die ersten Märtyrer, um Christi willen von Herodes getödtet wurden (Matth. 2, 16). Ernsten Eltern wird damit die heilige Verpflichtung auferlegt, in den empfänglichen Boden des kindlichen Gemüths das Gute zu pflanzen und nicht das Böse.


Ueber den Ursprung und die Verbreitung dieses sinnig freundlichen Gebrauchs läßt sich nur wenig Zuverlässiges sagen. Lichter anzuzünden war von jeher bei religiösen Freudenfeiern gebräuchlich, z. B. bei dem jüdischen Feste der Tempelweihe und dem christlichen Osterfeste; und besonders nahe lag es zur Weihnachtszeit, weil diese [191] in den finstersten Theil des Jahres fällt. Auch die Sitte des gegenseitigen Geschenke-Gebens war schon bei den alten Römern um dieselbe Jahreszeit herrschend, nämlich in den Saturnalien, welche der Erinnerung an das goldene Zeitalter gewidmet waren. Allein wie kommt es, daß der Christbaum vorzugsweise dem protestantischen Norddeutschland eigen ist, und namentlich dem Sachsenlande? In England (wo die Kinder zu Weihnacht Zweige von Hülsen oder Stechpalmen tragen), deßgleichen in Frankreich und Italien, war er bisher unbekannt: erst in neuerer Zeit soll er in England durch die Königin, in Frankreich durch den Kaiser, in Rom durch die daselbst wohnenden Deutschen aufgekommen sein: ja selbst unter dem Kriegstumult in der fernen Krimm hat er sein friedliches Licht verbreitet. Daß er aus dem Mittelalter stammt, ist gewiß; und natürlich wurde er besonders in solchen Gegenden herrschend, wo der perennirende Tannenbaum sich häufig vorfand. Allein bei näherer Betrachtung sieht man, daß vom Mittelalter her eine doppelte Weihnachtsfeier sich in Deutschland geltend gemacht hat: im Süden durch die Heilands-Krippen in der Kirche, welche von Rom herkamen; im Norden hingegen durch den Christbaum im Familienkreise, welcher heidnischen Ursprungs zu sein scheint. Es verhält sich damit also: Die heidnischen Völker des nördlichen Europa zündeten um die Zeit der Sommer-Sonnenwende die noch jetzt nicht ganz verschwundenen (Johannis-) Feuer an; und eben so begingen sie die Winter-Sonnenwende durch den lichterreichen Tannenbaum. Nun scheinen die Bekehrer Deutschlands, ein Bonifacius, Anscharius u. A. jenem Naturfeste eine christliche Deutung gegeben zu haben; ein Verfahren, wozu der umsichtige Pabst Gregor der Große ausdrücklich aufgefordert hatte. Wenn nämlich das heidnische Winterfest das Herannahen des Frühlings feierte: hat nicht auch Christi Ankunft auf Erden gleichsam einen Weltfrühling gebracht, da es hieß: „das Alte ist vergangen; siehe es ist Alles neu worden“ (2 Kor. 5, 17)? Eine merkwürdige Spur dieses Uebergangs liefert der Umstand, daß in Dänemark, Norwegen und Schweden das Weihnachtsfest noch jetzt den [192] Namen jener altnordischen Naturfeier, des Juelfestes, führt. Juel nämlich bedeutet ein Rad; und dieses sollte den neuen Umlauf der Sonne anzeigen. Genug, im lutherischen Norddeutschland wurde der Christbaum, als Symbol der Familien-Freude, im katholischen Süddeutschland die Krippe, als kirchliches Schauspiel, vorherrschend; und so mag denn nach der Reformation, schon um des Gegensatzes willen, bei den deutschen Protestanten der Christbaum vorgezogen sein[3]. Doch blieben einige Gebräuche beiden Kirchen gemeinschaftlich: unter andern die Beachtung der 12 heiligen Nächte (von Weihnacht bis heil. drei Könige), während welcher man keine Hülsenfrüchte genießen soll; ferner die Darstellung der Hirten zu Bethlehem oder der heil. drei Könige durch verkleidete Knaben oder junge Burschen, welche jetzt wegen des dabei getriebenen Unfugs, polizeilich verpönt ist. Auch der Knecht Ruprecht, womit man die unartigen Kinder schreckte, anscheinend ebenfalls eine ursprünglich heidnische Figur, ist gegenwärtig wohl größtentheils verschwunden.


c. Nachricht von dem Heergewette und anderen Rechten im Kirchspiele Debstedt[4].

Zum Heergewette in der Börde Döbstedt gehöret Ein Stoel mit einem Küssen, ein Tafel und ein Tafel-Laken. [193] eine Tinnen Kanne, 2 Väthe, alle des Doden Kleeder, ein Bedde, dar ein fram Mann mit Eren up schlapen kan, dat beste Pferdt, des Doden Weeren; eine Heidtlehe, und sein Rattschup, eine Barde, eine Eyse, ein Lehe, ein Plaggenstegende, sin dar 2, gehören sie beyde dartho, ein Hartow, ein Meerspaden, ein Ketel, dar man mit Stewel und Sparen kan intreden, ein Pot dar man ein Hoen in seden kan, dat vornste Plogisen, ein Vorwagen, ein Vortau, eine Kiste, dar man Kleed in leggen kan, ein Misthake, ein Mistforke, ein Ketelhake, de mit umgeit, ein Gardel mit dem Meste, des verstorwenen Hut und Schoe, de Querste, Queren-Steen, ein half Schap, ein Küven sunder Tapholt. Was aber in diesen vorgeschrievenen Güdern nicht ist, dat darf man nicht köpen edder towege bringen. Van den Heergewette nimt der oldeste Broder, so da mer vorhanden sin, idt overste Kleed vorab, dat överige thelen sie zu glicken Dele, geit idt uhtt dem Amte, hefft de Overichheit den drüdden Deel.

Frawen Gerade in der Börde Debbestette.

Der verstorwenen Fruen eer Kisten, alle ere Kleder, de se gedragen heft und to eren Live tho mate gemaket sin. darto alle Clenodien und Lennewandt, so unbeschneden ist.

Der verstervenen Frauen Bedde mit aller Thobehör, also se mit eren Manne darup geshlapen het; dar averst nene denne neue Bedde mehr vorhanden, so schall de man einen Poll, ein Küssen und 2 Laken davon hebben, und dat flass so reine is.

Eine Schwinge und Schwingelblock, ein Spiller und Wacker, darto 2 Hemten Lins, ein Stappe, ein Karne und alle Baljen, so davon vorhanden, darto ein Pott, dar man en Hon in umme kehren kan; dit alles gehört zum Frowen Geräde, und schall von den nächsten Spilsieden getagen werden. Dar auerst dieser vorgeschrievenen Stücke wenig oder nicht viel vorhanden, so darf man die nicht köpen oder leueren, ok schal man von düssen Dingen, ohne wetendt und vulbordt der rechten Erven nichts vergeven, dar idt averst geschehe, ungeweeret [194] sieen. Dar ene Maget edder meer in eres Vaders Huse oder sunst unberaden, verstorwe, dar schal nen Fruen-Gerade van gahn, idt si den, dat si erer Moder Fruen-Garade by sick beholden, edder Fruen-Gerade ingetragen hette. Entlich und tho letesten ist ock im Caspel Debbestette also recht und bruchlich geholden, wo der Bruttschatt wedderum gefordert, sollen düsse baven geschrievenen Dinge alle so vele nah Caspels Rechte gewohntlich, gefordert und afgerecket werden.


Von Schlägereien.

Für dieser Zeit haben sie an diesem Ort das barbarische Recht gehabt: frei schlan frei bessern, ist aber von einem Ehrbaren Hoch- und Wohlweisen Rhat der Stadt Bremen, als der von Gott fürgesetzten Obrigkeit, in Ao. 90 abgeschaffet, dergestalt, daß wer hinfort sich mit Schlägen vergreift, darüber nach Gelegenheit der Verbrechung in billige Strafe genommen wird.

Wer einen auf’m Felde oder Wege schlegt, muß den Schaden bessern; wer Einen bey seinem Pflug schlegt, muß den Schaden doppelt bessern. Wer mit Gewalt Einem auf seine Thür läuft, brickt 5 Ferding auf die Were und 5 Ferding von Dwere; hat er Gewalt auf der Were geübt, ist der Bruch doppelt, und nach Gelegenheit der geübten Gewalt in Acht zu nehmen.


Injurien.

Wer den andern um seine Ehre spricht, muß ihn bitten um Vergebniß, oder sich auf den Mund schlagen und sprechen: er habe es gelogen; und darüber der Obrigkeit geben 32 Mk., jeder Mark zu 32 Gr. jeder Groten zu 4½ Schwaren gerechnet.


[195]

d. Bursprake des Magistrats zu Stade[5].
Ehrsahme günstige Leven Börger.

Wy bedanken jow von wegen enes E. Rahdes dat gy gehorsahmlyk un gudtwillig erschenen zyd un ledt E. E. Rahdt na older gewahnheit alhier holden eene Bursprake, gebühd un will.

Vort erste, dat ein jeder hebbe enen haveschen mundt up Heren Forsten, Praelaten, Ridder, Knapen, Vrouen, Jungfrouen en alle gude lude.

Tom andern, schal ein jeder, wol utreisen un wandern wil, sick allenthalven wol vorsehn, dat he andern luden nenen schaden to föge un ock sulvest kenen schaden neme.

Tom dorden schal en jeder wol tosehn, wen he huset un herberget up dat de wehrt des gastes nicht entgelde.

Tom verden gebüdh un wil en Ehrb. Raht ernstlichen dat en jeder gude upsicht hebbe tho licht und führ, unde sonderlings dat man neen Flas ofte hennep hantere up den dahren, in den dornsen by dem kachlaven edder by dem führ up dat he dardorch sick sulvest unde ock andern lüden to foge nenen schaden un noht to bringe.

Tom föften schal en yder sick entholden det vorkopen buhten den Daren, wol darjegen doon wert schal in 5 Marck bröke dem Bade verfallen syn.

[196] Tom sösten schal sick ock en yder wol vorsehen mit weme he handel, wandel un kopenschap drive up dat he sick dar dorch nicht in schaden un nadeel vöre, un E. E. Raht moye un beweer make.

Tom sevenden, dewyl allerley unflaht int fleth geworpen un gefegt wert, daer man dat sülvige jo billig als een edel un kostlyk klenoot disser Stadt scholde in eeren holden, so gebühd E. E. Rahd dat een yder sick des henforder entholde, wol darjegen dohn wert, schal in jeböhrlyke strafe genamen werden.

Tom achten gebüht un wil ock E. E. Raht dat en yder up de wacht un to walle ga wenneer eme wert togesecht by strafe der pandung un wol up de wacht bescheden schal nüchtern dahen kamen, un men schal sick up de wacht des drinkens gantz und gar entholden un so jemand dar wurde kamen un drunken syn de sulvige schal afgewiesen un op syn unkost een andern genamen werden, schall darto dem Rade in bröke verfallen syn.

Tom negenden gebüht E. E. Raht un wil ock ernstlyk geholden hebhen dat nemant by nacht edder dage der Stadt feste bestiege wol daröver befunden schal am live bestrafet werden. Idt schal sick ock nemandt na dem toslutende un vor dem upslutende der dahre aver de Swinge setten edder setten laten, by des Rahdes swere straf.

Tom teinden schal sick eck en yeder sonderlings by nachtlyker tyt entholden alle[6] kryschende, juchende unde klinkebylens upr strate, desglyken ock des schetendes mit rören edder büssen, wol daröver begrepen wert schal in geböhrlicke strafe genamen werden.

Tom elften schal ock nemandt waschen in der Stadgraven; wol aber waschen wil, schal sodanes in der treppen un in andern gewöhnliken örden des fletenden waters dohn, by des Rahdes strafe.

Tom twölften gebüht un wil E. E. Rahd, dat en yder syn rüstinge un wehr verdig holhe, dat he dat sulvige könne unn möge gebruken, wenn idt wert nötig syn.

[197] Tom letsten scholen de Brauer brauen un de Backers backen to rechter tyt, also dat an beer un brod nen mangel sy.

Hier na wete sick en jder to richten un vor Schaden to wachten.


e. Kleidertrachten, besonders des siebzehnten Jahrhunderts.

1. Nach der Hadelnschen Polizeiordnung von 1597 (vergl. die Hadelnsche Chronik, Seite 201) sollen sich die Frauen in der Kirche nicht mit Hoicken verhüllen, außer in der Trauer. Dies war, nach dem Stader Sonntagsblatte 1855, № 6, eine Art Mantel, welchen die Lüneburgische Patricier-Famille Hoycke noch in ihrem Wappen führt. Deecke, Lübische Geschichten und Sagen, S. 376 sagt davon: „Die Weiber aus dem Alterthum hatten dicke krause Kragen mit langen Hoicken voller Falten vom Kopf bis auf den Fuß; und wenn sie die vom Kopfe abnahmen, hatten sie einen Gürtel voll kleiner Ringe um den Leib, womit sie den Mantel konnten zuschnüren. Die jungen Weiber aber (seit 1650) hatten Hoicken bis an die Knie auf dem Rücken hängen und eine güldene Kette mit einem Brustbilde um die Schultern.“

2. (Kobbe, Geschichte der Herzogthümer Br. u. V. II. Seite 258): „Die Sitten der Herzogthümer erlitten durch den dreißigjährigen Krieg, durch die vielen Ausländer, welche er in’s Land brachte, große Veränderungen. Damals war es noch nicht ganz abgekommen, daß sowohl der Adel, wie der Landmann seine breite Plempe an der Seite trug. Dies gab bei Hochzeiten und anderen feierlichen Gelegenheiten oft Anlaß zu blutigen Auftritten und zum Todschlage. Schon der Erzbischof Christoph hatte 1556 ein scharfes Verbot gegen das Waffentragen erlassen: nach gerade kam es auf dem Lande ab. Sehr sonderbar war die Tracht der Schlirr- oder Schweizer-Hosen, welche bis auf die Füße gingen und wo jedes Bein aus Tuch [198] von verschiedener Farbe geschnitten war. Eben so waren die kurzen Wämser, welche man trug, zweifarbig. Die Schuhe waren spitz und wie krumme Hörner gestaltet. Die Hüte hatten die Form von Käsen; die Kriegsleute waren mit Stiefeln angethan, an welchen Sporen, die fast kleinen Tellern glichen, befestigt waren. Vor einigen Jahren, klagt Sittmann, hielten sie alte Tracht noch in Ehren. Sie gingen in gutem Tuch, auch wohl in Seidenzeug mit silbernen Gürtel, worin ein Dolch angebracht war. In seinen Tagen aber, fährt der treuherzige Geschichtschreiber des Hadeler Landes fort, wäre Alles anders geworden; alte Treue, Einfachheit und Ordnung wären verschwunden, und statt dessen nur Unsitte und fremde Laster herrschend geworden; wie namentlich seine Landsleute der Gurgelfreude allzu geneigt worden wären und von Schwedischen Soldaten den Gebrauch des Tabacks erlernt hätten.“

In dem Entwurfe einer Kirchenordnung des General-Superintendenten Havemann (1652) wird die Kanzel jedem Studiosus verboten, der im Reuterhabit kommt daher gezogen, mit Haarlocken, die uff die Achsel herunter hangen, mit güldenem Ringe und anderen dergleichen ungebührlichen Phantaseien. Eine Verordnung von 1684 befiehlt den Candidaten, sich des Degentragens zu enthalten, vielmehr in ehrbaren Mänteln einherzugehen. Solche Ungebühr muß also doch öfter vorgekommen sein.

3. Eine Verordnung des Magistrats zu Stade vom 27. Oct. 1689 (in der Polizeiordnung, Kap. 2. §. 10.) klagt über die zunehmende Ueppigkeit in den Kleidertrachten der niedrigeren Stände. Verboten werden daher alle güldenen und silbernen Spitzen und Gallunen, item die s. g. Tabberts, ganze seidene Kleider, sodann die Santheen und dergleichen fremde Kopf-Zierrathen des Frauenzimmers, die kostbaren Spitzen und Kanten an Hemden und Schnupftüchern, imgleichen die von Ilken, Luxen und anderen kostbaren Pelzwerken gebräuchlichen Unterfutter. Zu den alamoden Trachten und Galantereyen werden namentlich auch gezählt die s. g. Chamelouken, Soltans, Cornetten und Fontangen, florene auch tafftene niederhangende Kappen mit Gold oder Silber oder gemengetem Bandwerk. – Man [199] sieht daraus einerseits, daß nach dem dreißigjährigen Kriege die französischen Moden gewaltsam in Deutschland eindrangen, und andererseits, daß gegen den Kleider-Luxus die Gesetzgebung so gut als nichts auszurichten vermag.

4. Die eigenthümlichen und alterthümlichen Kleidertrachten sind seit dem Anfange des gegenwärtigen Jahrhunderts fast überall in der Provinz verschwunden. Auch die Hochzeits-Aufsätze der Bräute von gemachten Blumen und Knittergold kommen mehr und mehr ab. Nur im Alten Lande hält sich noch bei dem weiblichen Geschlechte die Sitte, das Haupthaar gänzlich zu verhüllen, und bei s. g. (feierlichen) Begebenheiten der zuckerhutförmige Kopfputz von Schedook (Scheituch d. i. feines, weißes Zeug). Gehalten hat sich auch die Tracht der Brauerknechts-Gilde in Stade, welche seit undenklichen Zeiten das Privilegium der Leichenbestattung inne hat; angeblich weil sie einst in der Pestzeit sich allein dem Beerdigen der Todten unterzogen. Die Leichenträger erscheinen nämlich in langem Mantel, dreieckigem Hute und breiten Bäffchen ganz schwarz gekleidet und mit großen silbernen Schuhschnalen.


f. Der Wurster Gruß und Trinkspruch.

Bezeichnend für eines Volkes Herz, Sinn und Sitte ist sein Gruß und Trinkspruch von Alters her. – Der Harzer spricht:

„Es grüne die Tanne, es wachse das Erz,
Gott gebe uns Allen ein fröhliches Herz!“

Das Wurster Land hat keine Berge, es umschließt kein Erz und Gestein. Der Weser Geschenk und des Meeres Beute ist es namentlich dem letzteren abgerungen durch kühnes Wagen und beharrlichen Fleiß der Vorväter, dem Meerestoben und Anprall gegenüber erhalten durch der Nachkommen Anstrengung und Ausdauer, aus Meeresgrunde stets noch hervorwachsend und sich erweiternd durch der letzten Geschlechter und der jetzt lebenden Bewohner Arbeit [200] und Umsicht. Aber eben dieser Kampf mit den Elementen hat in den Bewohnern den Sinn für eine gewisse Selbstständigkeit immerfort erhalten.

In uralten Zeiten war der politische Gruß der Wurster: Eala frya fresena, Heil dem freien Friesland! Später lautete der häusliche: God dröge (segne) de bottern un de kornhupen! In der Gegenwart lebt noch der fromme Trinkspruch:

„Gott bewahre unse Land
Vör Krieg, Water, Pest und Brand,
Newst den Dämmen und den Dieken,
Schlüsen, Towass[7] und derglieken!
Und en ehrlich Wuster Blood
Sy beschützt mit Hab’ und Good!“ –


g. Eine Hochzeit im Altenlande.
(Vom Herrn Pastor Lunecke in Stade.)

Gerade weil die ursprünglichen Anbauer des Altenlandes als Fremde eingezogen waren, so hielten sie auch fester zusammen und vermischten sich nicht leicht mit den Landesbewohnern, was noch jetzt sich dadurch zeigt, daß der Altländer meistens in der Heimath die Lebensgefährtin sich sucht. Sie zu finden, dazu verschaffen gemeinschaftliche Fahrten nach dem nahen Hamburg, wo die reichen Producte des Ländchens abgesetzt werden, die großen festlichen Zusammenkünfte bei Hochzeiten, Taufen und Begräbnissen vielfach Gelegenheit. Hat aber der junge Mann gewählt und das Jawort erhalten, so geschieht die Verlobung noch besonders, in Gegenwart der Eltern und Verwandten, wobei die Braut vom Bräutigam die „Echte“ bekommt, die [201] in etwa sieben bis neun Münzen, gleichsam das Pfand, daß nun der Bund echt und gültig ist, besteht. Es sind dies meistens geschichtliche Thaler, alte Wildemannsgulden etc., die später Familienheiligthum werden und welche vielleicht einmal der Sohn und dessen Sohn wieder seiner Gewählten schenkt. Einen schönen Anblick gewährt es dann, wenn ein solches Paar in der mit einem Pferde bespannten „Carriole“, oder beide, auf einem Pferde Freunde besuchen oder sich nach dem Gotteshause begeben, wohin nur das treue Thier die oft grundlosen, gefährlichen Pfade auf Deichen und im Lande sicher führt.

Kommt nun aber die Zeit der Hochzeit selbst, dann werden diese gemüthlichen Stunden von der lauten Geschäftigkeit verdrängt. Schon zwei Tage vor dem Hintritte an den Altar beginnt das „kleine Brotbacken“, wodurch, nachdem bereits Ochsen zum Festschmause geschlachtet und Würste gemacht sind, für Kuchen und Brot gesorgt wird, wobei Gewürz, Corinthen und Rosinen nicht gespart werden und wozu Nachbaren und Gefreundete bereitwillig Butter und Milch spenden. Am Abend kommt die Aussteuer, von vier muthigen Pferden gezogen, in vollem Galopp vor die Hauptthür, wo der Bräutigam, der sie längst erwartete, mit dem Knechte scherzweise um dieselbe zu handeln anfängt, aber gegen eine gereichte Belohnung erhält, was nun in gefüllten Schränken und Koffern, oft mehre Geschlechter hindurch, der Schmuck der Wohndiele ist. Mit dem andern Morgen bricht der Tag des „Brotbackens“ an, der aber nichts als den Namen davon hat und nur dazu bestimmt ist, auf mächtiger Dreschdiele die Tische und einfachen Bänke zu ordnen für die 500–800 Gäste, die die Hochzeitsbitter mit buntbebändertem Stabe und mit schönen Reimen zum „Freitage“, dem hier gewöhnlichen Hochzeitstage, geladen hat. Alt und Jung hat schon vom Beginn der Woche diese Grunde sehnsüchtig erwartet und springt freudig vor die Thür, wenn endlich unter Musik und Schüssen der Bräutigam zu Wagen oder zu Pferde die glückliche Erkorene geholt hat, nicht selten gefolgt von einem jubelnden Haufen der früheren Gespielen und mit ihm herangewachsenen Freunde.

[202] Im ungewöhnlichen Schmucke, der noch im vorigen Jahre 800 Thaler kostete, begrüßt die Braut an der Seite des Verlobten vor dem Hause die herbeiströmenden Gäste, bald einem Verwandten, bald einem Bekannten aus der Ferne, bald einem nahen Städter die Hand reichend. Einfach tritt der Bräutigam auf, im schwarzen oder jetzt auch wohl blauen Oberrocke; die Braut aber im bunten Kranze von gemachten Blumen und knitterndem Silber- und Goldblech, mit ein paar Fuß langen Flügeln, den gewöhnlich die Predigerfrau gegen eine Vergütung, je nach der Pracht desselben, herleihet, während die übrigen Frauen heute nur eine blendendweiße dutenartige fußhohe Kopfbedeckung (Schedock) haben; die sonst üblichen sechs bis acht Reihen Silberperlen haben an diesem Tage einem Bernsteinschmucke, oft achtzig Thaler werth, Platz gemacht; eine Jacke mit zwölf silbernen Knöpfen, die halb auf, halb unter dem Aermel sitzen, ist angelegt, das Brusttuch (Roddur), mit goldenen oder silbernen Tressen besetzt, deckt die Mitte der Brust, wo wieder Silberknöpfe und eine große Spange von einer 9–12 Ellen langen silbernen Kette (Bossen) als Schnüre umschlungen werden; während den Leib nicht selten zwölf, ja dreizehn Röcke umhüllen, die aber wegen ihrer Schwere auf einem daran festgenäheten hedenen Polster (Wulst) ruhen. Eine Taftschürze, die schon bei der letzten Abendmahlsfeier, wenige Wochen vorher, eingeweihet wurde, ist auch jetzt die äußerste Kleidung und dient dazu, die braunen wollenen Strümpfe und die hohen Hackenschuhe mit ihren großen silbernen Schnallen glänzender hervortreten zu lassen.

Nachdem die Gäste versammelt sind und unter ihnen der Prediger, der sich vor sämmtlichen Tischen der Diele in einem Lehnsessel niederläßt, wird dieser gebeten um die eheliche Einsegnung, zu welcher der Bräutigam zuerst aus der „großen Kammer[8] erscheint dann aber die Braut, [203] indem sie hinter dem Lehnsessel des Pastors und dem Bräutigam herumgeht, um, ihm zur Seite, vor den geschmückten Trautisch zu treten. Ist die heilige Handlung beendet, so nimmt der Geistliche seinen alten Platz wieder ein und der junge Mann tritt hinzu und opfert, ihm folgen die männlichen Verwandten und Andere, denen es beliebt; auch die Braut naht jetzt mit einem saubern weißen Tuche, in welches sie ein Opfer für den Prediger geknüpft hat und eins mit der Hälfte für den Küster, was ein Wink für die weiblichen Verwandten und Freundinnen ist, die nun ebenfalls ein Geschenk darbringen, worauf das verbundene Paar wieder zurück in die große Kammer geht. Hier legt der junge Ehemann seine Jacke mit silbernen Knöpfen an, theils, was jetzt außer Gebrauch ist, um bei Tische aufzuwarten und behender die Wünsche seiner Gäste erfüllen zu können, theils um leichter seine Ehrentänze zu machen, was aber erst nach der Mahlzeit erforderlich ist, weil ein Bruder oder Verwandter die junge Frau „in den Tisch tanzt“, d. h. sie im Reigen nach ihrem Platze, gewöhnlich unter dem Spiegel, hinführt, wo die Suppe mit Rosinen und Fleisch, das „Fattstück“ (ein großes Stück Rindfleisch, das in einem Fasse liegt) mit Zwetschen, Butter und Brot trefflich schmeckt, je länger schon auf diesen Augenblick der Essenszeit, gegen drei Uhr Nachmittags, gelauert und manches Thonpfeifchen, von Männern und einzelnen Frauen gestopft wurde. In dieser Freude giebt dann gern jeder auf hergereichtem Teller eine Kleinigkeit für die Musik, die Köchin, die verschiedenen Aufwärter, so wie den Armen vor der Thür von den Frohen mancher fette Bissen gereicht wird.

Am Ende wird auch der sich erhebenden Braut, unter Abspielung einer eigenen Melodie, deren Zweck jedem bekannt ist, eine Liebesgabe gegeben, gewöhnlich zwei bis drei Gulden. Das bringt manchmal eine Summe von 4–500 Thalern, die wieder der Frau vom Manne im Scherze abgehandelt, aber gewöhnlich für ein Glas Wein erstanden wird, worauf die junge Frau das Tischlaken von sich wirft, um die nächste Braut zu erfahren, nämlich die davon Getroffene.

[204] Der Tanz der jungen Gatten, „aus dem Tische“, in Gemeinschaft der beiden verwantesten Paare, der Frauen Schwester und des Mannes Bruder oder solcher ihnen nahe stehenden Tänzer, die das zweimal wiederholen, hebt das Mahl auf, dessen Gäste sich nun im ganzen Dorfe zerstreuen, bei diesem oder jenem alten Bekannten Kaffee zu trinken, bis die Tische weggeräumt und von der jungen Frau die schwarzen Kleider abgelegt und mit carmoisinrothen, einer weißen Batistschürze (Platen), die mit einem vier Finger breiten Bande (Schnur) besetzt ist, und Perlen vertauscht sind. So beginnt der Tanz, dessen letzte Töne erst am Morgen verhallen, wo oft zum Schluß die jungen Eheleute mit nahen Verwandten noch einen Ehrentanz machen. Sich Erholende, Alte und Nichttänzer bewundern während der Zeit das hochaufgethürmte Prunkbett, mit feinen Spitzen besetzt, und die kostbaren Handtücher mit Frangen, die auf buntgeschnitzter Welle (Dwele) hängen, aber von Kindes Kindern eben so noch angestaunt werden können, da sie nie gebraucht werden, sondern nur ein Bild des Reichthums und der Fülle sind. Wenn so das Fest der Ungebundenheit für die Einen, der strengsten Etiquette aber für die Anderen vorüber ist, so giebt’s noch eine, meistens angenehme Arbeit am Sonntage, dem Tage des Kirchgangs; am Nachmittage findet sich ein Kreis liebender Verwandten zum Kaffee ein und die Gaben, die Jeder mit seinem Namen bezeichnete, sei’s Geld, sei’s ein Silbergeräth, werden aufgeschrieben, um eben denselben Werth wieder zu schenken, wenn einer der Anwesenden sich verheirathet.


h. Von allerhand Glocken.

In alten Zeiten haben die Glocken Namen erhalten; wie sie auch noch jetzt in der katholischen Kirche getauft werden. Die Namen hatten ihren Nutzen, wenn es in Einer Kirche mehrere, ja viele Glocken gab. Am liebsten nannte man sie Maria. Auf der zu Kirchlinteln steht: Maria MCCCCCX. (1510) und ferner die Mönchsverse:

[205]

Maria parens, labe carens, nostrorum tolle reatus,
Filioque tuo miseros nos redde pacatos.

Zu deutsch: „Mutter Maria, du fleckenlose, nimm weg die Schulden der Unsrigen, Und mache uns Armen versöhnt mit deinem Sohne!“ Diese Vergötterung der Maria, die den Zorn (?) ihres Sohnes besänftigen soll, kurz vor dem Eintritte der Reformation, erinnert an das Bild im Dom zu Bremen (von 1509): Maria, ihrem Sohne die bloße Brust zeigend; welches ebenfalls auf den Glauben hindeutet, daß wir eines Mittlers und Fürsprechers bei dem Heilande bedürften (Stader Sonntagsblatt 1855. № 12).

Sehr passend ist dagegen die Inschrift der Marien-Glocke zu Bexhövede von 1475 (Pratje histor. Sammlungen III. Seite 479):

do gods dens ik ju lade
lat alle varck un kamet drade.

d. h.

„Zu Gottes Dienst ich Euch lade:
Laßt alle Werke, und kommt fleißig!“

Die Bramstedter Glocke hieß Margaretha. In Sandstedt aber, so erzählt die Legende, ist eine übrig geblieben, die keinen Namen bekommen hat. Darüber wird diese Glocke so aufgebracht, daß sie das Thurmdach sprengt und davon fliegt. Sie kommt in der Luft bei dem Bramstedter Thurme vorbei, und ruft der dortigen zu: „Margaretha, willst du mit?“ Die aber antwortet: „Nein, ich will hier bleiben, bis Bramstedt wird nach Sandstedt treiben.“ Darauf ist die Glocke in den Mühlenteich zu Gackau gefallen und liegt noch darin. – Worauf mag diese Legende sich beziehen?

Bliedersdorf, Inspection Harsefeld, hat zwei Glocken von schönem Klange. Einst wollte man sie an Auswärtige verkaufen, welche eine große Summe dafür geboten hatten. Allein sie konnten mit noch so vielen Pferden nicht von der Stelle geschafft werden. Klare Perlen von Schweiß und Thränen liefen an den Glocken herunter. Als man sie aber an Ort und Stelle zurückbrachte, ging Alles ohne Schwierigkeit von Statten. Der Sinn dieser Sage liegt auf der Hand: „unsere Glocken sind so schön, daß sie uns für kein Geld feil sein sollten.“ – Aehnliches [206] berichtet Roth in seiner Beschreibung der Herzogthümer von der hölzernen Bildsäule des heil. Valerius zu Bevern, als die Römisch-Katholischen zur Zeit der Reformation dieselbe wegführen wollten.


i. Ueberreste alten Volks-Aberglaubens.

1. In der Börde Lamstedt findet sich noch der Gebrauch, Kranke unter einen Eichbaum zu tragen, damit derselbe, unter Anwendung gewisser Formeln, die Krankheit an sich ziehe (Stader Sonntagsblatt 1855, № 4). Anderwärts spaltet man junge Eichen mittelst starker Keile, und zieht gelähmte Gichtbrüchige drei Mal schweigend durch die Spalte; worauf der Baum sorgfältig wieder zusammen gebunden wird, weil seine allmähliche Vernarbung als nothwendige Bedingung der Genesung gilt (daselbst № 10). Ist das nicht ein Ueberrest des heidnischen Wodan-Dienstes? Denn die Eiche war im Glauben der alten Sachsen Wodan, dem obersten der Götter, geheiligt.

2. Ehe die Leiche von den Trägern aus der Thür getragen wird, müssen die Bretter, worauf dieselbe gestanden, verschoben werden; sonst erscheint der Todte wieder. – In Neuenkirchen (Amts Rotenburg) darf bei Beerdigungen der Fuhrmann des leer zurückkehrenden Leichenwagens die Strohwische, auf welchen der Sarg bei der Hinfahrt gestanden hat, nicht wieder nach dem Leichenhause zurückbringen, sondern muß sie, namentlich an Kreuzwegen, abwerfen. Zu jeder Zeit sieht man daher auf den Leichenwegen solche Strohbündel liegen, welche Keiner aufzunehmen wagt, so groß auch das Stroh-Bedürfniß bei manchen Armen sein mag. Sobald die Leiche aus dem Sterbehause getragen ist, wird die große Thür desselben zugemacht. Auch diese Gebräuche sollen ein Wiedererscheinen des Todten abwehren. Die Sitte, mit einer gewissen ängstlichen Sorgfalt die Ruthe, oder den Stock, mit welchen die Gräber den Sarg gemessen haben, um darnach die Länge des Grabes zu bestimmen, auf oder neben den Sarg in das [207] offene Grab zu werfen, wird in den meisten Gemeinden unserer Provinz gefunden.

3. Am Weihnachts-Abend putzen Mann und Frau zwei Lichter aus: wessen Docht am längsten glüht, der lebt am längsten. Wenn die Pferde mit den Ohren klappen, kommen sie bald vor einen Leichen-Wagen; wenn sie aus der Nase schnauben, vor einen Braut-Wagen. Wenn der Pastor einen Kranken das heil. Abendmahl reicht, und tritt zuerst mit dem rechten Fuß in die Stube, so wird der Kranke gesund; mit dem linken, stirbt er bald. Wenn Jemand ein Vieh gekauft hat, so muß es, ehe es in das Haus oder den Stall tritt, über Stahl gehen, sonst gedeihet es nicht.

4. In der Gegend von Posthausen ist der Glaube an Hexereien noch lebendig; eine Frauensperson, die als Hexe gilt, wird allgemein gemieden, und ein für behext gehaltenes Schwein wird verscharrt, ohne daß man das Geringste davon genießt.

5. Ein systematisch formulirter Aberglaube findet sich im Lande Wursten. Man sieht zuweilen aus einem Gebäude dicken Rauch aufsteigen, und das Haus in Flammen zusammen sinken, worauf die dahinter liegenden Gegenstände deutlich gesehn werden können. Aber nach einigen Stunden ist die ganze Erscheinung spurlos verschwunden, und das Ganze ist ein Vorspuk, welcher bedeutet, entweder daß Vater oder Mutter des Hauses bald sterben, oder daß das Haus bald abbrennt. Eilt man nämlich auf das scheinbar brennende Haus zu, und die Mauern fühlen sich warm an, so bedeutet es Brand; kalt, so bedeutet es Tod. Im letzteren Falle muß man beachten, wo das scheinbar brennende Dachstroh zuerst zur Erde niederschießt: geschieht dies an der Vorderseite des Hauses, so stirbt binnen Jahr und Tag der Hausherr; geschieht’s dagegen an der Hinterseite, so stirbt binnen derselben Frist die Hausfrau.

6. Gewisse Krankheiten, wie die Rose und dergleichen, werden gebötet oder besprochen in folgender Weise:

Die Person, welche das Böten vollführt, nimmt einen Wermuths-Strauch und schlägt leise mit demselben auf [208] dem leidenden Körpertheil hin und her, folgende Formel sprechend:

„Das Fressen, dat hil’ge Ding, de Rose un’ de Blatterrose! schake di! Un schakest du di nich so sehr, so jaget di de Wörmkenstruk noch veel mehr!“

Gegen das kalte Fieber brauchen manche Landleute folgenden Spruch, in der Einsamkeit zu einem Weidenbaume gesprochen:

„Wichelnboom, ik klag di,
Dat kohle Feber plagt mi,
Datt et di fate,
Un mi verlate!
Im Namen des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes!“

Leider behaupten viele Menschen die Wirksamkeit und Heilkraft dieser Zauberformeln mit großer Hartnäckigkeit, und hält es sehr schwer, sie zu überzeugen, daß der Gebrauch derselben mit dem zweiten Gebote streite.

Gegen eiternde Geschwüre und ähnlichen Schäden gebrauchten früher die Landleute verschiedene abergläubische Mittel, als:

sie fuhren mit einem alten Messer durch den Eiter der Wunde, warfen es irgend wo auf einen Weg, und glaubten, daß, wenn Jemand dieses Messer finde und gebrauche, er das ihnen anhaftende Uebel erhalte, und sie davon frei würden.

Oder:

sie setzten Daumen und Zeigefinger dreimal ins Kreuz auf das Geschwür, und dann dreimal in’s Kreuz auf die Erde, und meinten, daß sie dadurch das Uebel von sich ab in die Erde versenken könnten.

7. Merkwürdig ist der weitverbreitete Glaube, daß das laute Preisen eines Glückes, welches man selbst genießt, oder an Anderen wahrnimmt, gar leicht einen Umschlag in’s Unglück herbeiführe; daher man solches Preisen bald mehr bald minder kräftig abzuwehren sucht. Die s. g. Gebildeten sprechen dazu ein: Unberufen! Der Landmann aber sagt, wenn der Umschlag eintritt, wenn seine wegen ihrer Schönheit bewunderten Kinder sterben, seine [209] gepriesenen Saaten verderben: „man hat es verschiert.“ (Stader Sonntagsbl. 1855, № 34.) Sehr stark ist dieser Glaube in Italien: ja, daß er schon im heidnischen Alterthum herrschend war, zeigt unter anderen Schiller’s Ballade: der Ring des Polykrates. Man könnte ihn hingehn lassen, wenn er nichts wäre, als ein Ausdruck der Wandelbarkeit menschlicher Schicksale, oder ein Zurückweisen frevelhaften Glückesstolzes. Allein offenbar geziemt er sich nicht für den Christen, sofern er ein heidnisches Fatum und neidische Schicksalsmächte voraussetzt. Der Christ weiß, daß er in der Hand des himmlischen Vaters steht, von welchem alle gute Gabe herkommt, und welcher auch das Böse zum Guten lenkt: er spricht also nicht: Unberufen?

8. In unserer alten Polizei-Ordnung von 1668 Kap. 1. heißt es: „Als wir auch glaubwürdig berichtet werden, daß in diesen Unseren Herzogthümern sich Leute anfinden sollen, die keine Scheu tragen (wiewohl dennoch außer Gespräch und Gemeinschaft mit dem Teufel) des Wahrsagens, Christallsehens, Planetenlesens, Käseschneidens, Mißbrauchung des Evangelii St. Johannis (dies bezieht sich ohne Zweifel auf die damaligen Schwärmereien eines Petersen und Dippel), Siebe-, Schlüssel- und Buchlaufens oder Drehens, Augenausschlagens, Segensprechens, Bötens, Stillens und anderer abergläubischer und verbotener Mittel sich zu gebrauchen; So setzen, ordnen und gebieten Wir hiermit und Kraft dieses, daß hinführo jedermänniglich sich solches abgöttischen Aberglaubens enthalte, oder, im Verbleiben dessen, ohnfehlbar gewärtig sey, daß er zu ernster, willkührlicher Strafe gezogen, auch nach Beschaffenheit der Sachen an Gut, Ehre, Leib und Leben gestraffet werde.“ – Sind solche Künste noch jetzt üblich?

Eine Verordnung vom 5. Februar 1683 verbietet die auf dem Lande eingerissenen bösen Gewohnheiten von Begehung des Osterfeuers, Meygreffschaften und Pfingstbiers. Der Maigraf scheint eine Figur aus uralten, vielleicht heidnischen Zeiten zu sein. Man hatte nämlich eine Frühlingsfeier, wobei der schönste Bursch des Dorfes zum Maigrafen ernannt wurde; aber sie [210] artete allmählich in zügellose nächtliche Schwärmereien aus. Ein Beispiel davon liefert Deecke in den Lübischen Sagen, Seite 41.: „Im Jahre 1226, als der Dänenkönig in Lübeck Hof hielt, kam der Tag, da nach altem Brauch der Maigraf mit Zubel und Lust den Mai aus dem Walde holte. Des Abends zog man auf das Burgfeld: da waren die kostbarsten Zelte und Paulune gemacht, es wurde bei Fackellicht bankettirt und getrunken, gespielt und getanzt, und seltsame Mummen von wilden Männern und Frauen gingen dazwischen hin und her. Nach Mitternacht riefen die Hörner, daß man die Maien und den Maibaum hole, um vor Sonnenschein die Häuser und Kirchen zu zieren. Da sind die Vornehmsten der Bürger neben dem König in den Wald hinab geritten. Etliche junge Gesellen aber gingen im Mummenschanz mit Jungfernkleidern angethan auf die Burg, wo man sie gar lustig empfing: doch als sie an das Schloß kamen, zogen sie ihre fertigen Wehren hervor und warfen die Wächter nieder u. s. w.“ Gegenwärtig ist von allen diesen Gebräuchen wohl nur noch das Johannis-Feuer hin und wieder übrig geblieben.


  1. Der Christbaum ist zwar keineswegs unserer Provinz eigenthümlich, sondern im ganzen protestantischen Norddeutschland verbreitet. Weil jedoch über sein Woher? und Wozu? seinen Ursprung und seine Bedeutung, von Eltern und Kindern manchmal Auskunft gesucht wird, so schien es mir nicht unangemessen, einen kleinen Aufsatz darüber, welchen ich in Dr. Piper’s Evangelischem Jahrbuche für 1856 Seite 56 mitgetheilt habe, hier wieder abdrucken zu lassen.
    K.     
  2. Warum gerade der 25. December gewählt wurde? (es geschah zuerst in der Römischen Kirche um die Mitte des vierten Jahrhunderts), darüber hat man zwar mancherlei Vermuthungen, aber nichts Gewisses.
  3. Das viel verbreitete Bild von Schwerdtgeburth: Luther im Kreise seiner Familie zu Wittenberg, am Christabend 1536, beruht ohne Zweifel auf historischer Wirklichkeit; und vielleicht hat Luthers Vorgang den Christbaum bei den Evangelischen besonders empfohlen.
  4. Aus Pratje’s historischen Sammlungen. Band 3. Seite 375. Die halb hoch-, halb plattdeutsche Sprache führt wohl auf den Anfang des siebzehnten Jahrhunderts. Das Stück läßt einen Blick thun in den damaligen Bestand eines ländlichen Haushalts; aber die auf Schlägereien und Injurien gesetzten Strafen sind ohne Zweifel uraltes Sassisches Herkommen. Debstedt stand damals unter Stadt-Bremischer Hoheit, wie das ganze Amt Bederkesa, und Verfasser der obigen Nachricht ist der Bremische Amtmann Johann Coch.
  5. Aus den mehrmals erwähnten „Handschriftlichen Nachrichten“. Es war eine jährlich wiederholte Ansprache an die versammelte Bürgerschaft; woher sie aber den Namen Bursprake führt, wird nicht gesagt. Merkwürdlg ist darin die Verbindung von Höflichkeits- und Klugheits-Regeln mit polizeilichen Vorschriften. In Pratje’s (handschriftlichen) Nachrichten von dem politischen Zustande der Stadt Stade heißt sie die alte Bursprake; und die Erwähnung der Festungs-Wälle und des Schießens mit Feuer-Röhren oder Büchsen führt etwa auf die erste Hälfte des 16ten Jahrhunderts. Im Jahre 1609 erhielt sie, nach Pratje, eine zeitgemäße Verbesserung, scheint aber seit der Schwedischen Periode außer Gebrauch gekommen zu sein.
  6. [273] Z. 11 v. u. lies alles statt alle.
  7. Towass – Zuwachs ist das jenseit des äußersten Seedeiches gelegene Außenland, dessen Anwachs durch Wasserbau-Arbeiten befördert wird. Das ganze weite und reiche Neufeld ist ein solcher „Towass“, seit 1619 besonders eingedämmt gleich den Poldern in Holland und Ostfriesland.
  8. Die „große Kammer“ ist eine wirkliche Kammer neben der Stube, die mehr zum Gebrauche einer Stube dient, wenn diese besetzt ist, da man sonst in der Stubenwand „Bettschränke“ hat, die zur gewöhnlichen Schlafstelle dienen.
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