Textdaten
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Autor: Hans Boesch
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Titel: Altdeutsches Kinderleben
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aus: Die Gartenlaube, Heft 14, S. 234–238
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1897
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Altdeutsches Kinderleben.

Von Hans Boesch. Mit Illustrationen von Fritz Bergen.

Echter Familiensinn hat die alten Deutschen seit jeher vor ihren Nachbarvölkern ausgezeichnet und hingebende Mutterliebe hat immer traut im altdeutschen Heim gewaltet. Selbst in heidnischen Zeiten, in welchen das Recht so manche Härte aufwies und es dem Vater erlaubt war, seine Kinder auszusetzen oder in die Knechtschaft zu verkaufen, galt eine derartige Handlung als schimpflich. Nur in den größten Notfällen, wenn Hungersnot im Lande herrschte, wurde hier und dort von dem barbarischen Rechte Gebrauch gemacht. In dem Märchen von Hänsel und Gretel, die von ihrem Vater, einem armen Holzhacker, in den großen Wald hinausgeführt wurden, damit sie den Weg nach Hause nimmer finden sollten, ist ein Nachklang jener barbarischen Sitte enthalten. Sie schwand dahin, als das Christentum seinen Einzug in die deutschen Gaue gehalten hatte, und mit den Fortschritten der Kultur gestaltete sich bei unseren Vorfahren das Familienleben immer inniger und begann die Liebe zu den Kindern ihre schönsten Blüten zu entfalten. Hinter den Butzenscheiben des altdeutschen Gemaches, im mittelalterlichen Hof und in der altertümlichen Schulstube herrschte ein frohes Kinderleben, in vieler Hinsicht war es aber von dem unsrer heutigen Kinder verschieden, denn auch die Sitten und Gewohnheiten waren andere und ihnen wurde die Erziehung der Kinder angepaßt. Darum sind Bilder aus der altdeutschen Kinderstube ein lehrreiches Stück Kulturgeschichte, sie zeichnen sich aber dabei durch so viel Eigenart aus, daß eine Reihe derselben gewiß das allgemeinste Interesse erwecken wird. Folgen wir also an der Hand der trefflichen Bilder von Fritz Bergen den kleinen altdeutschen Erdenbürgern auf den ersten Abschnitt ihres Lebenslaufes!

*  *  *

Die Geburt eines Kindes galt auch unsern Vorfahren als ein freudiges Familienereignis, aber schon zu alten Zeiten freute man sich im allgemeinen mehr über die Ankunft eines Knaben, während die eines Mädchens weniger gerühmt wurde. Das kam in verschiedenen Bräuchen zum Ausdruck. Dorfweistümer bestimmten, daß der Markgenosse, dem ein Knabe geboren ward, sich zwei Fuder Holz aus dem Walde hole; ward ihm aber ein Mädchen beschert, mußte er sich mit einem begnügen. Und diese ungalante Anschauung spiegelte sich in Volksbräuchen noch lange wider. In Schaffhausen war es noch vor einigen Jahrzehnten Brauch, daß die Magd, welche den Freunden und Verwandten die Geburt eines Kindes ansagte, bei einem Buben zwei Sträuße am Mieder, bei einem Töchterlein nur einen trug. Ihr Aeußeres verriet schon die Botschaft, die sie brachte.

Möglichst bald sollte das neugeborene Kind durch die Taufe in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen werden, denn so lange das Kind nicht getauft war, wurde es als Heide betrachtet. Die Taufe wurde daher oft schon am dritten Tage nach der Geburt vorgenommen. Oft ward sie zu einem Hauptfamilienfeste, das eine freudig begrüßte Abwechslung in das gewöhnliche Alltagsleben brachte. In einem schönen Kleidchen wurde der Täufling in feierlicher Weise zur Kirche getragen und völlig entkleidet in das Taufbecken eingetaucht. Dann wurde ihm etwas Salz in den Mund gelegt, zwischen den Schultern und auf der Brust wurde er geölt, der Scheitel mit dem heiligen Chrisam gesalbt. Zum Schutze dieser Salbung erhielt das Kind ein Häubchen oder einen Hut, den „Kresmenhuot“. In die Hand bekam es eine brennende Kerze als Zeichen, daß es durch die Taufe so rein und lauter geworden sei wie das Licht, wie die Sonne. Die Haustaufen kamen erst spät auf, in Frankfurt a. M. in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, in Nürnberg sogar erst gegen 1800.

Schon Berthold von Regensburg hält sich darüber auf, daß manche Leute es nicht unterlassen konnten, bei Gelegenheit von Taufen übertriebenem Luxus zu huldigen, und oft zwölf Gevattern einluden; drei wären mehr als genug, meint er. Diese zahlreichen [235] Gevatterschaften hatten auch kirchenrechtlich bedenkliche Folgen, die Taufzeugen traten mit dem Patenkinde in geistliche Verwandtschaft, die nach dem Gesetz der Kirche das selbe Ehehindernis bildete wie die Blutsverwandtschaft. Und so war dem Täufling, wenn er herangewachsen war und sich eine Gattin suchen wollte, oft fast der ganze Kreis der Freundschaft verschlossen oder aber es mußte ein ausdrücklicher kirchlicher Dispens nachgesucht werden.

Datei:Die Gartenlaube (1897) b 235 1.jpg

Bei der Taufe in der Kirche.

Das Eifern Bruder Bertholds gegen die vielen Taufzeugen war – wie gewöhnlich, darf man sagen – ohne Erfolg, im 16. Jahrhundert ward der Luxus in dieser Beziehung noch viel weiter getrieben. Fürstliche Herren gingen selbst mit schlechtem Beispiele voran, indem sie sich sogar nicht bloß auf Personen beschränkten, sondern auch Stände und Städte zu Gevattern gewannen. Goldene Geschirre, manchmal mit Goldgulden gefüllt, waren häufig die Patengeschenke reicher und vornehmer Gevattern. Hans von Schweinichen bat zu der Taufe seines Erstgeborenen den Herzog Heinrich von Liegnitz und noch 21 Herren, meist Adelige, sowie 8 Frauen zu Gevatter. An Patengeld erhielt er vom Fürsten einen Ring im Werte von 21 Thalern und sonst 42 Thaler 18 Weißgroschen. Die Taufe währte „bloß“ acht Tage und kostete 103 Thaler. Selbstverständlich wurde dabei gehörig gegessen und noch viel mehr getrunken. „Mit solchen Taufen“, berichtet Hans von Schweinichen selbstbewußt, „machte ich mir einen großen Namen im Lande.“ Die Taufe einer Tochter Schweinichens ein Jahr vorher hatte nur drei Tage gedauert; an Patengeld hatte der Vater 42 Thaler eingenommen, die Unkosten bezifferten sich auf 88 Thaler. Man muß bei diesen Zahlen sich des so ganz andern Wertes von einem Thaler erinnern.

Außer der Geistlichkeit traten auch die weltlichen Obrigkeiten gegen den zu großen Prunk und die Schwelgereien bei den Kindtaufen auf. Eine Nürnberger Taufordnung des 15. Jahrhunderts verbot, die Kinder in einem seidenen oder mit Seide, Gold, Silber und Perlen geschmückten Tuche zur Taufe zu tragen; es waren, wie in München, nur 12 Begleiterinnen gestattet, in Rothenburg o.d.Tauber nur zwei. Die Nürnberger waren in dieser Beziehung überhaupt sehr streng. Sie gestatteten schon im 14. Jahrhundert nur einen einzigen Gevatter, setzten die Zahl der Leute, welche der Kindtaufe beiwohnen durften, auf 8 außer dem Paten fest und bestimmten etwa 100 Jahre später, daß das Patengeschenk den Betrag von 32 Pfennig (nach dem heutigen Gelde ungefähr 12 Mark) nicht überschreiten dürfe. Ursprünglich bestand das Patengeschenk aus einem oder mehreren Geldstücken, einem kostbaren Rosenkranz, einem goldenen Ring, einem silbernen Medaillon mit Heiligenbildchen, die in einem Beutelchen dem Kinde in das Wickelband gesteckt oder, wie man sagte, eingebunden wurden. Von dieser Sitte stammt auch das „Anbinden“ an den Geburtstagen und der heutige Ausdruck „Angebinde“ her. Besonders beliebt waren silberne und vergoldete Medaillen mit einer Darstellung aus der heiligen Geschichte oder mit allegorischen Figuren auf der Vorderseite, während die Rückseite meist eine gravierte Widmung, den Namen des Spenders und des Täuflings, die Wappen der Familien und die Jahreszahl trug. Taufordnungen wurden auch in anderen Städten und Ländern erlassen, aber alle waren nur dazu da, um übertreten zu werden, und zwar manchmal gleich in ganz großartigem Maßstabe. Als z. B. der Frankfurter Prädikant Algesheimer 1527 Kindtaufe hielt, waren in seinem Hause zwölf Tafeln mit Gästen besetzt, und noch viele andere Leute würden teilgenommen haben, wenn noch mehr Platz vorhanden gewesen wäre.

Nicht lange dauert es, so rutscht das Kleine auf dem Boden herum und versucht sich an den Möbeln aufzurichten. Im Gehstühlchen, mit einer Fallkappe versehen, macht es seine ersten Schritte, wird durch Geschenke ermuntert, einige Schritte allein zu wagen, und lernt so das Gehen. Gleichzeitig regen sich die ersten Versuche des Kindes, zu plaudern. Fischart sagt dies ganz reizend in seiner Christlichen Kinderzucht:

„Dann was ist lieblichers zu hören,
Als wenn die Kinder reden leren?
Wanns herauslispeln bald die red
und rufen: Abba, Vater, Ett,
Rufen der Mutter: Mamm und Ammen,
Geben nach irer Notturft Namen,
brauchen den ererbt Adamsgwalt,
der jedem Geschöpf ein nam gab bald.
Wie ist ihm zuzusehen wol
Wanns wanken wie ein Wasserpfol
und so halslemig[1] ungewis tasten,
Und wie ein Engelchen erglasten?
Solch Freundlichkeit und lieblich Sitten,
Sollten die Aeltern und ein ieden
Reizen, daß sie deß lieber mehr
Mit Kinderzucht umgiengen sehr.“

Die Freude an den Kindern teilten mit den Eltern die Großeltern. Hermann Weinsberg von Köln berichtet, daß ihm seine Ahnfrau zum Neujahr 1827, als er noch nicht 3 Jahre alt gewesen, einen blauen Rock gegeben, der vorn mit silbernen Knöpfen geschmückt war. Das hatte ihn wohl gezieret, so daß seine Mutter ihre Freude und Lust an dem Kinde hatte, denn es war „völlig von Leib“ und hatte gelbes Haar, was ihm wohl stand. Herr Michel Behaim in Nürnberg schreibt seinem Sohne Friedrich. „Schreib am negsten der Anfrau auch ein clein Brieflein, wirt ir gar sanft thun, den sie hat dich lieb.“

Natürlich gab es auch böse und wilde Kinder, die den Eltern Sorge machten. Da trat dann die Rute in ihr Recht, mit welcher der hoffnungsvolle Sprößling geziemend gestraft wurde. Schon Berthold von Regensburg spricht sich dafür aus, daß „allezeit ein kleines Rütelein zur Hand sein solle, sobald das Kind ein böses Wort spreche, solle es damit Schläge auf die bloße Haut bekommen, auf den bloßen Kopf aber solle man es auch mit der Hand nicht schlagen, „denn man könnte es zu einem Thoren machen“. Auch andere halten die Rute für ein unentbehrliches Erziehungsmittel. So [236] der Tiroler Oswald von Wolkenstein, der letzte der Minnesänger, von dem die Verse herrühren.

„Mich wundert sehr an einem Mann,
daß er sein Kind nit ziehen kann,
und lat es gan, so gar on alle Ruete.“

Und Hans Sachs ermahnt die Eltern:

„Hiebei merket, ihr ehrbaren Alten,
Daß ihr sollt eure Kinder halten
Unter der Ruten; die mit Schmerzen
Des Kinds Thorheit treibt aus dem Herzen.“

Der Tageslauf in der Familie, nicht bloß in der ländlichen, auch in der städtischen, begann damals recht früh. Um 6 Uhr morgens mußten die Kinder des markgräflich brandenburgischen Leibmedicus Thurneiser von Thurn aufstehen, sich Mund, Hände und Augen mit frischem Wasser waschen, sich säuberlich anziehen, beten und dann zur Arbeit gehen. Um 8 Uhr erhielten sie eine Suppe, um 10 Uhr das Mittagsmahl, um 3 Uhr das Abendbrot und um 5 Uhr das Nachtmahl. Jedes von den Kindern bekam dazu sein Geschirrlein mit Wein; wenn sie mehr dürstete, sollten sie Wasser trinken.

Gebet vor der Mahlzeit.

Frühzeitige Gewöhnung an die Arbeit war in allen tüchtigen Familien Erziehungsgrundsatz, getreu den Versen Fischarts:

„Welchen man an zur Arbeit hält,
Demselben Arbeit für Kurzweil g’fällt.
Welchen man zieht zum Müssiggang,
Dem thut ein jedes Schweißlein bang.
Darumb zur Arbeit angezogen
Und ernstlich gleich den Hals gebogen,
So g’wohnt man alsdann gleich von Jugend
Des mühsamen rauhen Wegs zur Tugend.“

Es mußten also die Kinder nach Maßgabe ihrer jugendlichen Fähigkeiten den älteren an die Hand gehen und mitarbeiten in Haus und Feld. Hans von Schweinichen, obwohl von adliger Geburt, bekam nach der Schule die Gänse zu hüten, und als der grausame kleine Bursch diesen zur Strafe fürs Davonlaufen die Schnäbel mit Hölzchen aufsperrte, wurde er zwar dieses Amtes enthoben, dafür aber mit dem Eiersuchen in Stall und Scheuer beauftragt. Der schon genannte junge Kölner Hermann Weinsberg hatte nach der Schule seinen Eltern beim Weinverzapfen zu helfen, und es gab oft so viel zu thun, daß man dem armen Kerl sein Essen in den Keller schicken mußte. Auch mit Garnhaspeln wurde er beschäftigt. Die Schwester des Bartholomäus Sustrow, der um 1550 Bürgermeister von Stralsund war, mußte mit fünf Jahren schon spinnen. Einst saß sie bei der ihr noch recht schweren Arbeit, als sie von einem Reichstag sprechen hörte, den der Kaiser ausgeschrieben, dort würden die Gesetze beschlossen, sagte man ihr. Da seufzte das Mägdlein an seinem Rocken und meinte: „Ach du lieber Gott, wenn sie doch auch ernstlich verordnen möchten, daß so kleine Mädchen nicht spinnen dürften!“

Bis zum siebenten Jahre gehörten die Kinder in der Regel der Pflege und Zucht der Mutter an. Von ihr lernten sie das Sprechen der Mutter Sprache. Mit dem siebenten Jahre waren die schönsten Tage des Kindes vorüber, es begann die Zeit der Schule, d. h. nur da, wo man überhaupt die Kinder unterrichtete, denn auf dem Lande durften die Kinder im Mittelalter meist wild und ohne Schule aufgewachsen sein. Frühreife Kinder ließ man wohl auch schon in jüngeren Jahren zu lernen anfangen. Der Elsässer Ambrosius Müller erzählt im Jahre 1649. „Als mir Gott die Gnade verliehen, die Muttersprach ein wenig zu reden, hab ich in der Schoß meines lieben Vaters das Namenbüchlein im dritten Jahre meines Alters anfangen zu lernen und bei ihme meinem lieben Vater von Tag zu Tag darinnen geübt, daß ich im fünften Jahre meines Lebens lesen können.“

Auch Mathäus Schwarz in Augsburg lernte mit fünf Jahren (1502) das Abc. Sein Sohn Veit Konrad[2] mußte mit 5 Jahren in die lateinische Schule. „Ich that’s aber nicht gern“, sagte er. Da er aber sah, daß ihm keine andere Wahl blieb, fügte er sich gutwillig. Der Lehrer Johs. Busch hatte nicht weniger als 110 Buben in der lateinischen Sprache zu unterrichten. Ergötzlich schildert Schwarz, wie es ihm zu Anfang ergangen. „Ich gab zum Einstand einem jeden eine Brezen, da ward ich vom Präzeptor, seinem Weib und auch den Buben, in Summa von Jedermann mit freundlichen und guten Worten empfangen. Ja da stund mein Sach ein 8 oder 14 Tag wohl! Ich wollt kein Schul versäumen. Da aber die Zeit fürüber war, sprach man mir seltsam zu, also daß ich nit viel Lust mehr in die Schul hätt, stellet mich aber nit dergleichen. Andere dagegen kamen erst nach dem siebenten Jahr zum Lernen, so Hans von Schweinichen, der ins neunte Iahr ging, als er zu einem Dorfschreiber geschickt wurde, bei dem er zwei Jahre lang Schreiben und Lesen lernte.

Ein Schulzwang herrschte nicht, daher es auch unter den höheren Ständen so manchen Erwachsenen gab, dem das Schreiben und Lesen als eine große Kunst erschien. Sogar der Herzog Christoph von Württemberg, dieser sonst so durchaus tüchtige Regent, dem die Bildung des Landes viel verdankt, entschuldigte sich einmal bei Ludwig von Bayern, daß er „mit eigener Hand nit geschrieben … denn ich wahrlich der Federn nit so mächtig“. In den Städten war das Schulwesen immerhin in eine gewisse Ordnung gebracht. In Köln gingen zu Beginn eines Schuljahres, am St. Gregoriitag in den Fasten, also am Tage des Schutzpatrons der Schulen (12. März), die Schüler durch das Kirchspiel von Haus zu Haus und frugen an, ob Kinder vorhanden wären, die man auf die Schule thun wolle. Da nahmen sie auch den uns schon bekannten Hermann Weinsberg mit, als er in sein siebentes Jahr ging. Sehr groß waren die Anforderungen an die mittelalterlichen Schüler nicht. Von Kindern mit sieben Jahren verlangte man außer Lesen und Schreiben das Glaubensbekenntnis und das Paternoster, konnten sie dazu das Ave Maria, so war das „vil wunderguot“.

Die Abc-Bücher waren viel unterhaltender als heutzutage, sie beruhten teilweise schon auf dem Anschauungsunterrichte. In Nürnberg war z. B. eine Fibel im Gebrauch, in welcher beim Buchstaben A ein Kinderkopf mit aufgerissenem Munde dargestellt war; darunter stand. „Hiebei muß man den Kindern sagen, dieses Kindlein reißet das Maul auf, gänet und schreit a a a“. Beim Buchstaben W war das Bild eines Kindes angebracht, das gerade mit der Rute gezüchtigt wurde, dazu die Worte: „Dieses Kindlein hat nichts gelernt, darum wird es geschlagen und schreiet [237] weh, weh, weh.“ Das war nun freilich eine sehr drastische Art von Anschauungsunterricht, die ihres Eindrucks nicht verfehlt haben wird.

Datei:Die Gartenlaube (1897) b 237 1.jpg

Das Holen der Ruten für den Lehrer.

Den Lehrern ward zur Pflicht gemacht, die Kinder zu christlicher Zucht und Ehrbarkeit, zum schuldigen Gehorsam gegen ihre Eltern zu erziehen, in Gottes Wort zu unterrichten und zum Gebete herzlich zu vermahnen. Nach Erasmus von Rotterdam sollten die Knaben in der Schule züchtig und still sitzen, nicht brüllen oder murmeln und sich hüten, daß sie gestäupt würden. So sie unterwiesen werden, sollen sie nicht „verwegen widerbellen“. Die Halsstarrigkeit sollten sie ablegen, dagegen gehorsam und aufmerksam sein, fleißig zuhören und was gelesen wurde und der Präzeptor sprach, sich aufzeichnen „und solches alles wie einen Schatz verwahren, auswendig studieren, nicht hinter die Bänke werfen zur Ergötzung der jungen Mäuse“. Auf dem Heimweg von der Schule, wenn die Jungen den Fesseln der Zucht entronnen waren, mag es oft recht wild zugegangen sein. Denn der ehrenwerte Erasmus ermahnt die Knaben, sie sollten züchtig heimgehen, „nicht laufen wie ein Botenläufer“, oder wie eine Sau zum Troge, sollten nicht heulen und brüllen wie die Ochsen, sich nicht keilen wie die Märzenkälber. Nicht hin- und wiederlaufen wie die Antoniusferkleim gethan haben. Und wenn sie des Nachts zu Bette gingen, sollten sie nicht einschlafen, sie hätten denn alles, so sie den ganzen Tag vom Lehrer gehört, wiederholt und nochmals überlegt.

Ein braver Schüler, der diese Vorschriften fleißig befolgte, war der zehnjährige Friedrich Behaim von Nürnberg, der im Januar 1573 seinem Bruder Paul, der in Leipzig studierte, folgenden prächtigen Brief schrieb: „Brüderliche Lieb und Treu und von Gott ein gelikseliges neies Jar winsch ich Dir, lieber Bruder Paulus. Wiß, daß ich frisch auf pin und geren frie in Schul geh mit meinem prezepter Mattes Zoberer, welcher alle Nacht bei mir in der Kammer ligt. Wanns zwei gen Tag schlägt, so heb ich an zu singen und laß dem Mattesen kein ruh, er muß auch herfür. Als dann sehen wir, wo ein Trog mit Suppen ist, den streichen wir miteinander aus und essen und laufen miteinander in die Schul. Wann der Offel (Christoph) und die andern Suppen essen, so haben wir unsere verdaut … Weiter, lieber Bruter, laß ich Dich wissen, daß ich … hab den Donat ausgelernet und lern die Grammatica und den Sintax auswendig; wil mich flux fördern und darnach hinein zu Dir wischen und Deines Prezebters Prezebter werden. Wils Gott, iez nittmeer (d. h. „für heute nicht mehr“) denn spar Dich gesund, bis ein Has fängt ein Hund. Datum der Jener 1573. Dein lieber Bruder Friedrich Behaim.“

Schulstrafe.

Aber es wird auch viele gegeben haben, denen es überall besser gefallen hat als in der Schule. So z. B. unserem Veit Konrad Schwarz, den wir vorhin bei seinem Eintritt in die Schule begleitet haben und der ja überhaupt ein großer Schalk war. Er ging lieber hinter als in die Schule; mit Vögeln zu schachern, Kreisel und Reif zu treiben, mit Schussern (Marbeln) zu spielen war sein größtes Vergnügen. Im Winter 1551, als er ins zehnte Jahr ging, kam er von der lateinischen in die deutsche Schule, um Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen. „Das that ich aufs allerschlechtst,“ sagt er, „denn die Bosheit lag mir mehr im Sinn, denn das Lernen, als ich darauf dachte, was ich nach der Schul ausrichten wollt, ob ich wollt schleifen, Schneeballenwerfen oder Schlittenfahren, oder ob ich einem ein Kampf wollt anbieten, dem, der mich etwa bei meinem Schulmeister, meiner Bosheit oder anders halben, angegeben hat. Da wird dem Lehrer eben oft nichts anderes übrig geblieben sein als den Burschen ordentlich mit der Rute zu stäupen. Die Rute spielte in der Schule die selbe wichtige Rolle wie in der Familie, ohne sie konnten sich die Alten den Lehrer überhaupt nicht denken, auf allen Bildern ist er mit ihr dargestellt – ja er ist mit diesem Attribut sogar auf einem Siegel verewigt, auf dem der Schule zu Höxter aus dem Jahre 1356, das einen Lehrer zeigt, der mit der erhobenen Rechten die Rute über einem knieenden Knaben schwingt. Manche Schulordnungen so die Eßlinger von 1548, machten die häufige Anwendung der Rute förmlich zur Pflicht, und in Heidelberg wurde ein Lehrer entlassen, da er „die Rute nicht brauchen wollte gegen die Jungen.“ Doch waren diese dem Lehrer nicht auf Gnade und Ungnade ausgeliefert, dem Züchtigungsrecht waren bestimmte Schranken gesetzt. In Breisach war es im 16. Jahrhundert strengstens verboten, die Schüler auf das Haupt zu schlagen oder die Faust ihnen gegenüber zu gebrauchen, bloß mit der flache Hand oder der Rute durfte die Strafe erteilt werden. In Frankfurt a. M. mußte der Schulrektor in seinem Amtseid geloben, den Schülern nicht unverdienterweise wehe zu thun.

Der Bedarf an Ruten war für eine Schule ganz ansehnlich. Ihre Herbeischaffung war im Mittelalter seltsamerweise der Schuljugend selbst überlassen. An einem schönen Sommertage zog die ganze Schule in den Wald, um in allgemeiner Fröhlichkeit die Ruten zu schneiden, mit denen die Faulen oder Ungezogenen im Laufe des Jahres nähere Bekanntschaft machen sollten. Waren die Ruten geschnitten, so wurden allerlei Spiele aufgeführt, es wurde gegessen und getrunken und in heiterster Stimmung der Heimweg angetreten. Vielleicht, daß manches heute noch bestehende Schulfest seinen Ursprung diesen Rutenprozessionen verdankt.

Außer mit der Rute wurden die Kinder auch noch mit dem „Asinus“, dem „Esel“, bestraft. Ein Holzschnitt, der in kräftigen [238] Linien einen Esel darstellte, wurde auf ein Brett aufgezogen und dieses dem unachtsamen Schüler um den Hals gehängt. Das Germanische Museum in Nürnberg ist im Besitze eines solchen Blattes, das noch mit Spottversen versehen ist, sie beginnen:

„Schaut, hier ist der Eselmann,
Der die Ohren spitzen kann.
Kommt her und sehet zu,
Er ist hurtig wie eine Kuh.
Wenn man ihm giebt Futterweck,
Flieget er, gleich wie ein Schneck.
Sein Kopf ist so wohl gestalt
Wie die Eule in dem Wald.“

So geht diese Beschreibung noch lange fort, am Schlusse aber kommt die Moral von der Geschichte in Versen, die lebhaft an Wilhelm Busch erinnern:

„Eben also, wenn die Jugend
Nicht will lernen Kunst und Tugend
Traget sie vor ihren Lohn
Einen Eselskopf davon.
Für den Heller und den Weck
Kriegen sie jetzt Rut und Steck
Für die Ehre Schand und Spott,
Daß es heißt: Erbarm es Gott!“

Denkzettel am Grenzpfahl.

In manchen Schulen mußte der faule Junge sich außerdem rittlings auf einen hölzernen Esel setzen.

Herrschte schon bezüglich des Schulbesuches der Knaben keinerlei Zwang, so war natürlich bei den Mädchen ein solcher noch viel weniger vorhanden. Es sind indessen so viele Geist und Gemüt, mütterliche Sorgfalt, frommen Sinn, gesunden Humor verratende Briefe von Frauen und Jungfrauen aus vergangenen Jahrhunderten auf uns gekommen, daß nicht zu bezweifeln ist, es seien auch die Mädchen fleißig in die Schule gegangen und nicht umsonst.

Doch mag es manchmal, namentlich in kleineren Städtlein, mit den Mädchenschulen nicht zum Besten bestellt, das Los der Lehrerin kein beneidenswertes gewesen sein. Ein Bild davon giebt uns eine Ueberlieferung aus dem thüringischen Städtchen Arnstadt. Dort verklagte die Schulmagd die Mädchenschulmeisterin, eine Predigerswitwe, bei den Vätern der Stadt, daß sie viel unnütze Worte mache, den Kindlein mehr schreibe und sage als vorgesehen – was aber doch eigentlich kein Fehler gewesen wäre –, daß sie nicht recht beten lehre und sie so übel ziehe, daß sie unter der Kirche aus- und einzulaufen nicht Scheu und Scham trügen. Das Schullokal gab zu besonderen Klagen Veranlassung, es war so beschränkt, daß ein Mägdlein häufig dem andern auf dem Schoß sitzen mußte, und so verwahrlost, daß Kröten „und andre Würmer“ ungehindert ihren Ein- und Ausgang in der Schule hatten, so daß die Kinder jedesmal in einen argen Schrecken gerieten und ein groß Geschrei machten. Und wie unsicher war der Lohn der Lehrerin! Der Schneider Christoffel hatte schon in das dritte Jahr zwei, auch drei Mädchen in die Schule geschickt, ohne nur einen Pfennig zu bezahlen. Wenn das Vierteljahr bis auf 14 Tage um war, behielt er die Kinder daheim; wenn aber wieder ein Vierteljahr angefangen hatte, so stellten sich die Mädel wieder ein. „Wenn er mir nur wenigstens meinen Mantel dafür gemacht hätte!“ ruft klagend die arme Mädchenschullehrerin aus.

Selbstverständlich fehlte es in alter Zeit nicht an heiteren Stunden und Tagen, an welchen die frohe Kinderlust sich nach Belieben tummeln durfte. An Spielzeug mangelte es den Kleinen nicht. Klapper und Puppe sind ehrwürdige Spielsachen, die man bereits in ältesten Zeiten kannte – hat man sie doch in Heidengräbern gefunden! Die Knaben ritten auf Steckenpferden, führten hölzerne Waffen und vergnügten sich mit Reistreiben und Reifschlagen. Wie unsre heutige Jugend, belustigte sich auch die des Mittelalters mit Kreiselschlagen und dem Schusserspiel mittels „Triebkugeln oder Schneller“. Kam der Lenz, da lockte er auch die Kinder auf die blumige Au und den grünen Rasen. Hier wurden die uralten Kinderspiele geübt, deren Reiz auch heute das Kindergemüt entzückt, Blindekuh oder Blindemaus, Gerad und ungerad, Schaf- und Wolfsspiel, Helfen und Geben, Verstecken und Suchen, Platzwechseln u. a. Für Bewegung im Freien war mehr Gelegenheit als in unsrer Zeit geboten, da ja auch die Alten an solchen Spielen Gefallen fanden, und so liefen auch die Kinder um die Wette, gingen auf Stelzen, schlugen Ball und Reifen. Das erste Veilchen wurde umtanzt, der erste Storch und der erste Maikäfer mit Spiel begrüßt. Und wie groß war nicht der Anteil der Kinder an den Jahresfesten, an all den Bräuchen durch die das Volk, die Weihe von Ostern und Pfingsten, von Sommer- und Wintersonnenwende erhöhte! Die Spiele und Umzüge, die jetzt hier und dort nur kümmerlich fortleben, waren damals überall üblich.

Es gab auch besondere Veranlassungen zu Freudenfesten der Kleinen. Bei christlichen Einzügen des Reichsoberhauptes oder des Landesfürsten spielten die Kinder eine wichtige Rolle. Sie durften in den Prozessionen nicht fehlen. Als Kaiser Friedrich 1471 feierlich in Nürnberg einzog, trug jeder der Schüler ein mit dem Wappen des Kaisers bemaltes Pannerlein. Friedensschlüsse wurden festlich in den Schulen begangen. Als im Jahre 1660 der Friede von Oliva geschlossen worden war, wurde in der Markgrafschaft Ansbach ein öffentliches Friedensfest gehalten, bei dem die Kinder tanzten und mit Wecken beschenkt wurden. Und was wäre die Legung eines Grundsteines, die Setzung eines Grenzsteines, ein Flurumgang ohne Kinder gewesen? Die Knaben wurden bei solchen Anlässen unversehens an den Ohren oder Haaren gerissen oder erhielten eine Ohrfeige, damit der Vorgang besser in ihrem Gedächtnisse lebendig bleibe und sie darüber auch noch in späteren Jahren Zeugnis ablegen könnten. Dabei empfingen sie aber auch kleine Geschenke Brezeln, Wecken, Bratwürste oder kleine Geldstücke, und recht vergnügt und durchdrungen von ihrer Wichtigkeit mag die Schar der Kleinen an solchen Tagen nach Hause gekehrt sein. So flossen die Tage der goldenen Kindheit dahin, wenn nicht kriegerische Wirren, die in damaligen Zeiten so häufig waren und so oft die Bevölkerung von Haus und Hof trieben, ihre düsteren Schatten auch in die jungen Gemüter warfen. Bald kam der Tag, wo die Kinderschuhe abgelegt wurden und der Jüngling und die Jungfrau sich der ernsten Berufsarbeit zuwandten.

  1. mit dem Kopfe wackelnd, als wenn der Hals gelähmt wäre.
  2. Vater und Sohn sind den Lesern der „Gartenlaube“ aus dem Aufsatz „Eine Gigerlfamilie des 16. Jahrhunderts“ (1892, Nr. 37) schon bekannt.