Abermals Fürst Pückler-Muskau
[602] Abermals Fürst Pückler-Muskau. Zu der Notiz über die Bestattungsweise des Fürsten Pückler-Muskau im Briefkasten unserer Nr. 34 geht uns eine Berichtigung des Herrn Dr. Richter in Cottbus zu, der wir Folgendes entnehmen:
„Ich bin seit einigen zwanzig Jahren Arzt beim Fürsten gewesen und habe somit vielfach Gelegenheit gehabt, mit ihm das Thema über Leichenverbrennung zu besprechen. Nach seinem (am 4. Februar 1871 Abends elf dreiviertel Uhr eingetretenen) Tode fand sich in seinen Papieren folgende Anordnung vor: ‚Mein Körper soll nach meinem Tode secirt, das Herz herausgenommen und in eine Urne gethan und sodann der Leichnam verbrannt werden (chemisch?). Der Doctor Richter, Doctor Liersch und Doctor Malin sollen dies vornehmen.‘
Am zweiten Tage nach erfolgtem Tode vollzogen wir die Obduction, die, beiläufig bemerkt, gar keine Resultate irgend eines kranken Organs darbot; vielmehr waren sämmtliche Organe ganz intact, sodaß wir nur Marasmus als Todesursache bezeichnen konnten.
Da wir nicht sicher waren, ob die Verbrennung des Leichnams auf einem Scheiterhaufen statthaft wäre, begab sich der hiesige Kreisgerichtsdirector Sturm als Testamentsvollstrecker nach Berlin zum Minister von Mühler, um die Einwilligung einzuholen. Dieser sprach sich dahin aus, daß kein Grund vorhanden wäre, die Verbrennung zu verbieten.
Dies mitgebrachte Resultat brachte uns Aerzte in Verlegenheit, da wir – offen gestanden – nicht recht wußten, wie die Procedur vor sich gehen sollte. Wir nahmen also unsere Zuflucht zu der Parenthese: chemisch? und halfen uns auf folgende Weise: Das herausgenommene Herz wurde in ein Glasgefäß, angefüllt mit Schweflesäure, gethan und dies wiederum in eine kupferne Urne, die verlöthet wurde und nach dem Willen des Fürsten auf den Sarg zu stehen kommen sollte. Die drei Höhlen des Leichnams wurden, nach Art der Wiener Aetzpasta, mit Kali hydricum und Calx usta ausgefüllt, sowie dieser selbst mit dieser Mischung über und über dick bedeckt. Der Leichnam lag bereits in einem Zinksarge. Dies ist die wahrheitsgetreue Schilderung des Vorganges.“