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Artikel „Wolff, Friedrich von“ von Bernhard von Poten in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 31–32, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wolff,_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 11:56 Uhr UTC)
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Wolff: Friedrich Wilhelm von W., herzogl. württembergischen Oberstlieutenant, im J. 1744 zu Ludwigsburg geboren, erhielt schon am 26. April 1762 im Alter von neunzehn Jahren durch Herzog Karl, bei welchem sein Vater, der General war, sehr in Gnaden stand, ein Hauptmannspatent und nach Errichtung der Hohen Karlsschule bei dieser eine Anstellung als Unterintendant, welche er bis zur Aufhebung der Anstalt durch Herzog Ludwig Eugen inne hatte. Als der in Aussicht stehende zweite Coalitionskrieg, welcher auch das württembergische Reichscontingent in das Feld führte, die Sicherheit der Festung Hohentwiel zu gefährden drohte, wurde W. am 19. Februar 1799 dem dortigen Commandanten, General v. Bilfinger, einem 72jährigen Manne, welcher körperlich noch rüstig war aber für etwas geschwächt in seinen Geisteskräften galt, als Vicecommandant beigegeben; mündlich und schriftlich erhielt er insgeheim die Weisung, falls Bilfinger zur Uebergabe der Festung gestimmt sein könnte, das Commando zu übernehmen und in keinem Falle die Uebergabe zu gestatten; Bilfinger wurde anempfohlen ihm Vertrauen und Gehör zu schenken. Auf Hohentwiel angelangt erstattete W. sofort einen Bericht über die Unzulänglichkeit der Vertheidigungsmittel und bat um Abhülfe der vorhandenen Mängel, fand aber kein Gehör. Die Werke waren in haltbarem Zustande und es war genügend Geschütz vorhanden, die Besatzung aber bestand, abgesehen von den Officieren, aus nur 106 Mann, von denen die Hälfte noch nicht erwachsen oder Invalide waren. Am 1. Mai 1800 erschien der französische General Vandamme mit 10 665 Mann vor der Festung und forderte dieselbe zur Uebergabe auf. Bilfinger war inzwischen die seinem Untergebenen beigelegte Machtbefugniß bekannt geworden; als zwischen ihm und W. eine Meinungsverschiedenheit entstand, hatte letzterer dem Commandanten seine Vollmacht vorgewiesen. Vandamme verlangte Uebergabe; die Besatzung wünschte Neutralität zugestanden zu erhalten, welche die Oesterreicher vorher bewilligt hatten; ein abgehaltener Kriegsrath erklärte, daß an Widerstand nicht zu denken sei; W. begab sich zu Vandamme in das am Fuße des Hohentwiel liegende Dorf Singen und schloß dort eine Capitulation ab, in Gemäßheit deren die Franzosen am Morgen des 2. die Feste besetzten. Auf die Nachricht davon berief Herzog Friedrich ein Kriegsgericht nach Dünkelsbühl, welches am 27. beide Commandanten zur Cassation, zum Tode durch Erschießen und zur Tragung der Gerichtskosten verurtheilte. Der Herzog wandelte die Todesstrafe in lebenslängliches Gefängniß um. Zur Verbüßung seiner Strafe ward W., nachdem die Cassation vollzogen war, nach dem Hohenasperg gebracht; zur Bestreitung der Kosten konnte er nicht herangezogen werden, da er kein Vermögen besaß; für seinen Unterhalt waren täglich acht Kreuzer bestimmt, doch sorgten Wolff’s verheirathete Tochter und eine Dame, welcher er früher Gutes erwiesen hatte, für eine Aufbesserung seiner Verpflegung. Fluchtversuche, welche er unternahm, mißlangen, erst der am 30. October 1816 erfolgende Tod des nunmehrigen Königs Friedrich brachte ihm die Freiheit. Schon am 8. November begnadigte ihn der Nachfolger desselben, König Wilhelm I. W. begab sich zu seiner im Großherzogthume Baden lebenden Tochter, wo er bald darauf gestorben [32] ist; sein einziger Sohn war preußischer Officier gewesen und lebte später zu Treptow a. d. Rega.

Württembergische Jahrbücher, hsg. v. statistisch-topographischen Bureau, Jahrg. 1843, 1. Heft (Stuttgart 1845): „Die Uebergabe von Hohentwiel am 1. Mai 1800“ von Oberst C. von Martens (die einzige zuverlässige, auf den Acten beruhende Darstellung).