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Artikel „Wolf, Johann Nepomuk von“ von Friedrich Lauchert in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 765, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wolf,_Johann_Nepomuk_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 09:25 Uhr UTC)
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Wolf: Johann Nepomuk von W., Bischof von Regensburg, geboren am 29. März 1743 zu Oettingen im Ries, † am 23. August 1829. Seine Schulbildung erhielt er zuerst in Troppau, wohin sein Vater als Beamter versetzt wurde, dann in Olmütz. Im Jahre 1759 wurde er in das Collegium Germanicum zu Rom aufgenommen, um Theologie zu studiren, wo er nach drei Jahren die theologische Doctorwürde erhielt. Nach seiner 1763 erfolgten Rückkehr nach Deutschland war er zunächst in der Seelsorge thätig. 1776 wurde er geistlicher Rath in Regensburg, 1783 Hof- und Kammerrath, 1788 Geheimer Rath und Vicepräsidert des Consistoriums zu Regensburg. Im gleichen Jahre wurde er noch von dem Kurfürsten Karl Theodor von Pfalzbaiern zum Wirklichen Geheimen Rath ernannt und erhielt eine Domicellar-Präbende bei der Domkirche zu Freising. Im J. 1789 erhielt er die Bischofsweihe und wurde Weihbischof zu Freising. 1799 wurde er Consistorialpräsident zu Regensburg, 1802 Domdecan und am 30. December 1802 auch Weihbischof von Regensburg. Nach der infolge des Concordates von 1817 vorgenommenen Reorganisation der bairischen Diöcesen wurde er vom König zum Bischof von Regensburg ernannt, am 6. April 1818 vom Papste im Consistorium präconisirt. Am 14. Januar 1819 leistete er den Verfassungseid. Seit 1822 war ihm Sailer als Weihbischof und Coadjutor beigegeben. W. that viel für wohlthätige Stiftungen, für welche er auch sein nachgelassenes Vermögen testamentarisch bestimmte.

Katholische Kirchen-Zeitung (Aschaffenburg), 1829, Nr. 45, S. 357 bis 359. – Neuer Nekrolog der Deutschen, VII. Jahrg. 1829, S. 625–628. – H. von Sicherer, Staat und Kirche in Baiern (1874), S. 271, 306, u. Urkunde Nr. 31.