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Artikel „Wenigk, Johann Ernst“ von Albert Schumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 721–723, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wenigk,_Johann_Ernst&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 15:17 Uhr UTC)
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Wenigk: Johann Ernst W., eigentlich Wenig, evangelischer Theolog und geistlicher Liederdichter, der Sohn des „Fürstl. Sächs. Hofmusicus“ Joh. Sigmund W., wurde am 17. Mai 1702 in Gotha geboren und empfing „wegen allzu großer Schwachheit“ noch am gleichen Tage daheim die Nothtaufe. Seinen Vater, der 1708 Hofcantor geworden war, verlor er bereits im folgenden Jahre. Am 12. Mai 1709 trat er in die Quinta des gothaischen Gymnasiums ein, gelangte erst nach vier Jahren in die Tertia, durchlief aber dann in der nämlichen Frist die drei obersten Classen Secunda bis Selecta. In Jena, wo am 5. März 1718 seine Immatriculation erfolgte, studirte er Theologie und nach dem Brauche jener Zeit auch Philosophie, erwarb sich den Magistergrad und kam schon 1725 als Pastor (nicht Substitut) nach Exdorf und Oberndorf im hennebergischen Amte Themar, dessen Verwaltung damals Gotha und Coburg-Saalfeld gemeinsam führten. Von dort nach Cobstedt und Grabsleben (zwischen Gotha und Erfurt) als Pfarrer berufen und am Sonntag Sexagesimä (28. Jan.) 1731 der neuen Gemeinde vorgestellt, wirkte er hier bis 1735 (nicht 1734) und ging dann in gleicher Stellung nach Bischleben. Er übernahm damit ein arbeitsvolles Amt; denn zu dem Hauptorte gehörten als eingepfarrte Dörfer noch Rhoda, Stedten an der Gera und Möbisburg im Erfurtischen. Jeden Sonn- und Festtag hatte er in Bischleben und Möbisburg zu predigen und alle acht Tage in diesen Orten abwechselnd das Abendmahl zu spenden. Wo die Feier eben stattfand, da mußte er zudem Nachmittags katechisiren und eine Predigt halten, sodaß die letztere Aufgabe sich an solchen Tagen dreimal wiederholte. Die Rhodaer gingen zwar nach Bischleben zur Kirche, feierten jedoch die Communion jährlich achtmal in ihrem eigenen Gotteshause, was dann wieder eine dritte Predigt nach sich zog, für die er indeß mit je einem Goldgulden (1 Thlr. 4 Gr.) entschädigt wurde. In Stedten, das erst kurz nach seinem Tode einen besonderen Pfarrer erhielt (18. Sept. 1745) und vorher die Mittel zum Unterhalt eines Lehrers entbehrte, lag ihm obendrein noch der Schuldienst ob. So vielfacher Anstrengung war seine ohnehin zarte Gesundheit auf die Dauer nicht gewachsen: noch nicht 43 Jahre alt, starb er schon am 10. Februar 1745. Bei der Beerdigung am 14. Februar hielt ihm der Superintendent der Diöcese Ichtershausen, Joh. Valentin Beumelburg, die Leichenpredigt und der Pfarrer und Magister Roth aus Schmira bei Erfurt die Parentation. Seine Gattin. eine Tochter des Kunstkämmeriers Schillbach in Gotha, mit der er sich in Exdorf vermählt hatte, überlebte ihn mit 7 Kindern. Zwei von diesen, darunter ein Sohn, waren ihm in Cobstedt geboren worden; eine der Töchter, Sophie Wilhelmine Christiane, heirathete nachher den Pfarrer Nicolaus Rost aus Friedrichroda, verschied aber bereits 1758 in Wahlwinkel bei Schnepfenthal, wo ihr Gatte, früher in Stedten, seit August 1753 angestellt war. – W. hat folgende vier Schriften herausgegeben: „Hilaria Sacra, oder Heilige Sonntagslust Der Kinder [722] Gottes in Erbaulichen Betrachtungen und geistl. Oden, über Die ordentliche Sonn- und Festtags-Evangelia, Des gantzen Jahres, … Mit poetischer Feder entworffen“ u. s. w. (Arnstadt 1731); „Δοξολογία Sacra Veteris Testamenti, d. i. Gründliche Erzehlung der Herrlichkeit des Gottesdienstes im Alten Bunde“ u. s. w. (Erfurt 1738); „Δοξολογία Sacra Novi Testamenti, d. i. Gründliche Erzehlung“ u. s. w. (Erfurt 1738) und „Eines Gottseligen Christens Bet-Altar, Auf Welchem er das gute Rauch-Werck seines andächtigen Morgen- und Abend-Opffers dem Allerhöchsten GOtt zum Preise, sich selbsten zur seligen Seelen-Erqvickung in dem Gnaden(-)Reiche JEsu Christi anzündet“ u. s. w. (Erfurt 1739). Das erstgenannte Werk enthält 68 Lieder, von dem J. J. Rambach 5 in sein „Geistreiches Haus-Gesang-Buch“ (Frankf. u. Leipzig 1735) aufgenommen und so zu deren Uebergang in andere Liedersammlungen wesentlich beigetragen hat. Ein sechstes unter Wenigk’s Namen mitgetheiltes Lied („Ich bin im Himmel angeschrieben, | Ich bin ein Kind der Seligkeit“), das ihm auch Koch (s. u.) beilegt, rührt nicht von ihm, sondern von Salomo Franck her, wie denn überhaupt 8 Lieder desselben in die „Hilaria Sacra“ aufgenommen sind. Von denjenigen Wenigk’s haben sich am meisten verbreitet: „Ach, Herr Jesu, Gnade, Gnade, | Jesu, hilf erbarme dich“ (5 achtzeil. Strophen nach der Weise: „Freu’ dich sehr, o meine Seele“); „Du Aufgang aus der Höhe, | Du Licht der Herrlichkeit“ (6 achtzeil. Str. nach der Mel.: „Aus meines Herzens Grunde“; nicht zu verwechseln mit Benj. Schmolck’s ebenso beginnendem Liede) und „Komm, Gottes Geist, komm, höchster Gast“ (6 zwölfzeil. Str. nach der Weise: „Wie schön leuchtet der Morgenstern“), das, bei W. Tümpel (s. u.) wieder abgedruckt, auch in dem neuen Coburg-Gothaischen Gesangbuch (März 1896) Aufnahme gefunden hat. Die vierte Schrift ist mehr ein Sammelwerk, in welchem der Herausgeber neben Benj. Schmolck’s „Morgen- und Abendsegen“, sowie vielen Liedern desselben und anderer Verfasser noch eigene Gaben in Prosa und Versen mitgetheilt hat. – Was die doppelte Lesart des Namens betrifft, so verhält es sich damit also: Von den in Gotha vorkommenden Geschlechtern „Wenige“ und „Wenig“ gehört unser Liederdichter dem letzteren an, obwol er im Taufbuche der Augustinerkirche und einige Male in der gothaischen Matrikel „Wenige“ heißt; denn in der Jenaer Matrikel, in den Kirchenacten von Exdorf, Cobstedt, Bischleben und Ichtershausen und in den gedruckten gothaischen Quellen erscheint er immer unter den Namensformen „Wenig“ und „Wenigk“. Ist auch jene die richtige, so hat er selbst doch die zweite vorgezogen und bei eigenhändiger Unterschrift – so in den Cobstedter Kirchenrechnungen von 1730, 32 und 33 – wie auch auf den Titeln seiner Schriften stets nur die verschnörkelte Form „Wenigck“ oder „Wenigk“ gebraucht.

Zedler’s Universal-Lex., 55. Bd. (1748), Sp. 11 f. – (J. G. Brückner), Kirchen- u. Schulenstaat im Herzogth. Gotha, II. Thl., 1. Stück, Gotha 1758, S. 29 f. u. III. Thl., 4. Stück (1761), S. 39. – J. H. Gelbke, Kirchen- u. Schulen-Verfassung des Herzogth. Gotha, II. Thl., 1. Bd., Gotha 1796, S. 509; II. Thl., 2. Bd. (1799), S. 20 u. 698. – E. E. Koch, Kirchenlied, 3. Aufl., 4. Bd. (1868), S. 536. – C. Kehr, Der christl. Religions-Unterricht in der Volksschule, 2. Thl., 2. Aufl., Gotha 1870, S. 360. – Frz. Brümmer, Deutsches Dichter-Lex., II. Bd. (1877), S. 487b. – A. F. W. Fischer, Kirchenlieder-Lex., 2. Hälfte (1879), S. 483a u. unter den Anfängen der beiden ersten Lieder. – W. Tümpel, Geschichte des evangel. Kirchengesanges im Herzogth. Gotha, II. Thl., Gotha 1895, S. 73–76. – Außerdem gef. archival. Mittheilungen der Herren: Stadtkirchner E. Böttner und Prof. Dr. R. Ehwald in Gotha, Bibliothekscustos Dr. G. Steinhausen in Jena u. Pastoren E. Ullrich in Exdorf, Brathe in Cobstedt u. K. v. d. Eldern in [723] Bischleben. (In den Quellen, mit alleiniger Ausnahme von Tümpel’s Buche, das nur annähernd errathene Geburtsjahr 1701 u. bezüglich des Sterbetages überall ein unsicheres Schwanken zwischen dem 10. u. 15. Februar. – In Goedeke’s Grundr. fehlt W.)