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Artikel „Weber, Anton“ von Wilhelm Sauer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 281–282, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Weber,_Anton&oldid=- (Version vom 20. April 2024, 02:07 Uhr UTC)
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Weber: Anton W., Stadtpfarrer und Inspector zu Idstein, geboren zu Hagen in Westfalen 1518. Er wirkte seit 1544 als Prediger an mehreren Orten, zuletzt in Geistingen bei Siegburg, von wo er vertrieben wurde. Die Beziehungen zu seinem früheren Lehrer Kaspar Goltwurm, dem Reformator von Weilburg, führten ihn nach Nassau. Goltwurm schlug ihn im J. 1552 dem Grafen Philipp dem älteren von Nassau-Wiesbaden vergeblich für eine Predigerstelle in dessen Landen vor, erst zwei Jahre später, 1554, erfolgte seine Berufung in den Kirchendienst der Herrschaft Wiesbaden-Idstein; nach einem vor Kaspar Goltwurm abgelegten Examen wurde er am 18. October d. J. der Gemeinde zu Idstein als deren Prediger vorgestellt. Der Uebergang des Idsteiner Landes zur Reformation hatte sich nur langsam vollzogen. Graf Philipp der Altherr verhielt sich so lange wie möglich ablehnend gegen die Neuerungen auf kirchlichem Gebiete, auch die Einwohnerschaft scheint sich nur langsam und zögernd von dem alten Bekenntniß getrennt zu haben. Erst in seinen letzten Lebensjahren wandte der Graf sich entschiedener der Reformation zu, wie es scheint unter dem Einflusse seines Vetters, des Grafen Philipp von Nassau-Weilburg, eines eifrigen Förderers derselben. Doch erst unter des Grafen zweitem Sohne, dem Grafen Philipp dem Jungherrn, der seinem Bruder Adolf 1556 in dem Besitze der Herrschaft Idstein folgte, gelang es Anton W., dort festen Fuß zu fassen und für die Durchführung der Reformation auch im Idsteiner Lande in ausgedehnterem Maße wirken zu können. Der Tod Philipp’s des Jungherrn am 3. Januar 1566 veränderte Weber’s Lage. Der Nachfolger Graf Balthasar, Deutschordensritter und 1564 im Interesse seines Hauses aus dem Orden ausgeschieden, war dem Katholicismus treu geblieben, ohne jedoch einen Druck auf die zur neuen Lehre übergetretenen Einwohner auszuüben. Eine Bedrückung des Landes in kirchlicher Beziehung ist durch ihn nirgends erfolgt, nur Anton W. mußte weichen. Die Veranlassung der Ausweisung Weber’s ist nicht bekannt; ziehen wir sein späteres Auftreten in Betracht, so können wir wohl annehmen, daß er auch in diesem Falle durch sein maßlos gehässiges Verhalten gegen andere Confessionen den Grafen zu dieser strengen Maßregel herausgefordert hat, W. fand bei dem Grafen Dietrich von Manderscheid zu Schleiden Aufnahme, konnte aber schon nach Verlauf von zwei Jahren nach Idstein zurückkehren. Die Wittwe des 1568 gestorbenen Grafen Balthasar, Gräfin Margarethe von Isenburg-Büdingen, war der reformirten Lehre zugethan; diese und die ihr beigeordnete vormundschaftliche Regierung, die gleichfalls dem Katholicismus abgeneigt war, förderten kräftig die Festigung und Durchführung der Reformation. Anton W. wurde aufs neue formell als Pfarrer zu Idstein und Visitator der Idsteiner Superintendentur angestellt. Als solcher entfaltete er zwar einen ungemeinen Eifer, vermochte es aber nicht über sich, seiner Gehässigkeit gegen andere Confessionen, namentlich gegen die Reformirten, zu welchen die Landesfürstin [282] selbst zählte, Schranken zu setzen. Schon 1587 mußte er die Inspection des Superintendenturbezirks niederlegen. Drei Jahre später – gegen Ende Juli des Jahres 1590 – zwang ihn sein Landesherr infolge einer Tags vorher gehaltenen äußerst heftigen Predigt, auch das Pfarramt zu Idstein zu Gunsten seines Sohnes Tobias niederzulegen. Da er sich jedoch noch einmal – im J. 1594 – an der Visitation der Idsteiner Inspection betheiligte, erhielt seine amtliche Thätigkeit ihren Abschluß eigentlich erst im 1595. Anton W. hat über die Zeit seiner amtlichen Thätigkeit in Idstein – die Jahre 1577 bis 1595 – eigenhändig niedergeschriebene Aufzeichnungen hinterlassen, die eine höchst werthvolle Quelle für die Geschichte des Kirchenwesens in der genannten Herrschaft bilden; die Abfassungszeit derselben kann, abgesehen von einzelnen Nachträgen, in die Jahre 1590–1592 gesetzt werden. Ueber den weiteren Verlauf seines Lebens wissen wir nichts; jedenfalls hat er die letzten Jahre desselben in Ruhe in Idstein zugebracht, wo er am 10. October 1611 im 93. Jahre starb.

Archivalien. – E. Joachim in den Annal. des Nass. Alterthumsvereins XVIII, 55 ff.