ADB:Waldmann, Johann Baptist von

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Artikel „Waldmann, Johann Baptist v.“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 715–716, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Waldmann,_Johann_Baptist_von&oldid=- (Version vom 6. November 2024, 06:12 Uhr UTC)
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Waldmann: Johann Baptist v. W., Forstmann, geboren am 27. September 1797 in Neustadt (in der bairischen Rheinpfalz), † am 16. November 1857 in München. Sein Vater war kgl. bairischer Mauthdirectionsrath. Nach Vollendung der Gymnasialstudien und Besuch der höheren technischen Lehranstalt zu München wandte er sich aus Neigung dem forstlichen Berufe zu. Schon 1816 finden wir ihn als Forstgehülfen zu Lindenbühl (Forstamt Gunzenhausen) in Thätigkeit. Nach glücklich bestandener Staatsforstprüfung drängte es ihn aber, sich eine über das rein Forstliche hinausgehende, umfassendere Ausbildung anzueignen; er bezog daher 1817 die Universität Erlangen und gab sich hier mit Eifer und Fleiß cameralistischen Studien hin, die bei seiner Begabung in ihm einen sehr fruchtbaren Boden fanden. Kaum hatte er diese Studien absolvirt, als sich ihm Gelegenheit zu einer mehrjährigen wissenschaftlichen Reise bot. Er durchwanderte den größeren Theil Deutschlands, der Schweiz, der Niederlande, Frankreichs und Nordamerikas. In dem letztgenannten Lande brachte er zwei Jahre zu und drang sogar bis in die Urwälder vor. Diese ausgedehnten Reisen erweiterten seinen Gesichtskreis und schärften seinen ohnehin klaren und praktischen Blick in um so höherem Grade, als er – wegen vorzüglicher Sprachkenntnisse – über das Gesehene und Gehörte auf das gründlichste sich zu informiren im Stande war.

Nach Baiern zurückgekehrt, wurde er durch Rescript vom 16. September 1824 zum Kreisforstofficianten bei der königl. Regierung des vormaligen Isarkreises ernannt. Im März 1826 erfolgte seine Einberufung in das Ministerium der Finanzen als Oberinspectionsactuar. Im Juni 1828 wurde er zum Revierförster in Wiesen (Forstamt Lohr im Spessart) befördert; jedoch kam er gar nicht dazu, diese Stelle anzutreten, weil die Regierung des Isarkreises, die ihn früher als tüchtigen und geschäftsgewandten Arbeiter erkannt hatte, seiner Dienste aushülfsweise bedurfte. Durch Decret vom 26. Mai 1830 wurde er daselbst zum Forstcommissär I. Classe mit dem Range eines Regierungsassessors ernannt. Hier machte er eingehende Bekanntschaft mit allen forstlichen Verhältnissen des Kreises, die ihm auf dem einflußreichen Posten, den er später einnehmen sollte, sehr zu statten kam. Im October 1838 zur Leistung von Aushülfe in das königl. Staatsministerium der Finanzen nach München einberufen, wurde er bereits im Sommer 1839 dem Ministerial-Forstbüreau daselbst zugetheilt, und er verblieb von da ab in dem obengenannten Ministerium, von Stufe zu Stufe steigend. Am 12. August 1843 wurde er zum Regierungs- und Forstrath, am 28. August 1849 zum Oberforstrath befördert, und, nachdem der Ministerialrath Christian Albert von Schultze (s. A. D. B. XXXII, 731) am 20. Juli 1851 [716] mit Tode abgegangen war, wurde er vom 23. Sept. dess. Jahres ab an dessen Stelle, d. h. an die Spitze der bairischen Staatsforstverwaltung, berufen.

In allen dienstlichen Stellungen erwies sich v. W. als ein Forstmann von hervorragender Bedeutung. Klar im Wollen, Denken, Sprechen, Schreiben und Handeln, mit gediegenen Kenntnissen ausgestattet, ein Mann von festem, männlichem Charakter und gereifter Erfahrung, ruhig und leidenschaftslos in seinem ganzen Wesen, selbst bei stürmischen Kammerdebatten, voller Pflichteifer und Königstreue, hat er das bairische Forstwesen während seiner Dienstzeit als Ministerialforstbeamter auf der hohen Stufe erhalten, auf die es durch seinen ausgezeichneten Amtsvorgänger gebracht worden war, nach manchen Richtungen hin sogar noch gehoben. Ganz besondere Verdienste erwarb er sich durch seine Bemühungen um das Zustandekommen des bairischen Forstgesetzes vom 28. März 1852, für welches er bei dessen Durchberathung in der zweiten Kammer in einer meisterhaften Rede eintrat, und durch die am 1. Juli 1853 (ein halbes Jahr nachdem dieses Gesetz in Kraft getreten war) eingeführte neue Organisation der Staatsforstverwaltung. Als warmer Freund des forstlichen Vereinswesens und wiederholter Präsident der Wanderversammlungen deutscher Forstwirthe (in den Jahren 1846, 1847, 1851, 1852 und 1855) auch in weiteren Kreisen bekannt, erwarb er sich – wegen seiner vortrefflichen Geistes- und Herzenseigenschaften – überall, wo er auftrat, warme Freunde.

Monatschrift für das Forst- und Jagdwesen, 1857, S. 480 (Todesanzeige) und 1858, S. 2 (Nekrolog). – Allgemeine Forst- und Jagd-Zeitung, 1857, Beilage zum Decemberheft. – Pfeil, Kritische Blätter für Forst- und Jagdwissenschaft, XL. Band, 1. Heft, 1858, S. 267 (Nachruf). -– Fraas, Geschichte der Landbau- und Forstwissenschaft, S. 615. – G. von Schwarzer, Biographien, S. 25. – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc. III. S. 74, Bemerkung 54, S. 75 und S. 138. – Heß, Lebensbilder hervorragender Forstmänner etc. S. 390.