ADB:Waldemar (Bischof von Schleswig)

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Artikel „Waldemar, Bischof von Schleswig“ von Wilhelm von Bippen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 687–688, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Waldemar_(Bischof_von_Schleswig)&oldid=- (Version vom 2. November 2024, 13:22 Uhr UTC)
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Waldemar, Bischof von Schleswig, erwählter Erzbischof von Bremen, ein natürlicher Sohn des 1157 ermordeten Königs Knut von Dänemark, nahm in den staufisch-welfischen Kämpfen eine eigenthümliche Stellung ein. Während er seine allerpersönlichsten Zwecke verfolgte, wurde er zum Spielball der Parteien, unter deren wilden Kämpfen sein Leben sich verzehrte. Schon in jungen Jahren war er von seinem Vetter, König Waldemar I., zum Bischof von Schleswig befördert, um 1184, und zugleich mit der Verwaltung des Herzogthums Schleswig an Stelle des noch im Kindesalter stehenden späteren Waldemar II., betraut. Seinem brennenden Ehrgeize war mit dieser Stellung nicht gedient, sein Trachten stand nach der Königskrone, die einst sein Vater getragen hatte. Bis ins Greisenalter hinein hat er diesen Plan immer aufs neue verfolgt.

Nur deshalb willigte er ein, daß man ihn im J. 1192 mit Zustimmung Kaiser Heinrich’s VI. anstelle des abgesetzten Hartwich II. (s. A. D. B. X, 718), der es mit den Welfen hielt, zum Erzbischof von Bremen erwählte, um von Bremen aus mit Hülfe der staufischen Partei den dänischen Thron zu gewinnen. Aber, er hatte noch keinen Fuß in das bremische Stift gesetzt, als er 1193 dem Könige Knut von Dänemark in die Hände fiel und als Hochverräther ins Gefängnis geworfen wurde. Dreizehn Jahre hat er in Schloß Norburg auf Alsen im Kerker gelegen. Da trat Papst Innocenz III. für ihn ein und erwirkte seine Befreiung bei König Waldemar II. Nachdem der Bischof beschworen hatte, niemals wieder etwas gegen Dänemark zu unternehmen, ging er auf Geheiß des Papstes 1207 nach Rom.

Am 3. November desselben Jahres starb Hartwich II., der schon 1194 mit seinem Stifte sich wieder ausgesöhnt hatte. Da wurde im Einvernehmen mit König Philipp, mit dem W. bereits vorher in Verbindung getreten war, von dem jetzt fast durchweg staufisch gesinnten bremischen Domcapitel W. aufs neue zum Erzbischof gewählt. Allein Papst Innocenz versagte die Bestätigung und schleuderte, als W. an den Hof Philipp’s und von dessen Gesandten begleitet nach Bremen eilte, das Anathem hinter ihm her. In Bremen aber, das W. jetzt zum ersten Male betrat, wurde er mit großem Jubel aufgenommen, so daß Niemand die Bannbulle zu verkünden wagte.

W., der nach der Ermordung Philipp’s mit den bremischen Bürgern zu König Otto übertrat, hat, von diesem gestützt, eine Reihe von Jahren im Besitze des bremischen Erzstiftes sich halten können. Er hatte zwar, als 1210 Graf Gerhard von Oldenburg, Bischof von Osnabrück (s. A. D. B. VIII., 733) zum Erzbischof erwählt und vom Papste bestätigt worden war, des Papstes Verzeihung in Rom erfleht und erhalten, aber gleich darnach war er wieder in Bremen erschienen, wo Bürger und Bauern auch jetzt ihm anhingen. Erst als König Otto’s Ansehen immer tiefer sank und in den Jahren 1216 und 1217 [688] auch die stedingischen Bauern und die Stadt Bremen zu Erzbischof Gerhard übertraten, war der Herrschaft Waldemar’s der Boden entzogen.

Er hat dann sein abenteuerliches Leben noch fast zwei Jahrzehnte fortgesetzt, und in dieser Zeit nach der Gefangennahme König Waldemar’s II. durch den Grafen von Schwerin im J. 1224 noch einmal zum Schwerte gegriffen, um seine Rachgier gegen den im Augenblick unschädlichen Vetter an dessen Besitzungen und Dienstleuten zu kühlen. Zu irgend einer Bedeutung aber hat er es nicht mehr gebracht. Gestorben ist er 1235 oder 1236, wahrscheinlich im Kloster Loccum.

Dehio, Gesch. des Erzbisth. Hamburg-Bremen II, 109 ff., 127–140. – v. Bippen, Gesch. der Stadt Bremen I, 118 ff.