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Artikel „Wähner, Andreas Georg“ von Carl Gustav Adolf Siegfried in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 594, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:W%C3%A4hner,_Andreas_Georg&oldid=- (Version vom 26. November 2024, 01:20 Uhr UTC)
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Wähner: Andreas Georg W. ward geboren zu Rhida in der Grafschaft Hoya am 24. Februar 1693, studirte von 1710–16 zu Helmstedt, ward 1737 Docent an der neugestifteten Universität daselbst, 1739 ordentlicher Professor der morgenländischen Sprachen. † daselbst am 21. Februar 1762 (Meusel, Lexikon der … teutschen Schriftsteller, Bd. 14, S. 309 f.).

Das Hauptverdienst dieses gründlich gelehrten Mannes liegt auf dem Gebiete der hebräischen Alterthümer, in welche man damals auch die Geschichte der Bildung und Erhaltung der hebräischen Litteratur mit hineinbezog. Namentlich nach der letztgenannten Beziehung verdienen Wähner’s „Antiquitates Hebraeorum“, 2 Voll., Göttingen 1743, noch jetzt als ein classisches Buch genannt und besonders benutzt zu werden. Die Abschnitte über die Massora, über die ältesten Handschriften und Ausgaben, über die Mischna und den Talmud, über die Massora, über die hermeneutischen Regeln der Rabbinen I, 93 ff., 181 ff., 235–622 bieten noch jetzt eine Fundgrube aus den Quellen geschöpfter gediegenster und reichster Belehrung über die Art, wie die Juden selbst ihre Litteratur aufbewahrt, fortgepflanzt und ausgelegt haben (vgl. auch Hupfeld, theol. Studien u. Krit., 1830, S. 557, 563 u. a.; Ed. König, Einl. in das A. T., 1893, S. 28). – Auch seine „Gründliche Grammatik der hebräischen Sprache“, (s. d. vollst. Titel in Meyer’s Gesch. der Schrifterklärung, Bd. 4, S. 103) 1735 empfiehlt sich durch die Einfachheit und Klarheit in der Darlegung der wichtigsten Gesetze der Sprache, soweit man sie damals erkannt hatte. Andere Schriften, die jetzt keine Bedeutung mehr haben, findet man verzeichnet bei Meusel a. a. O. S. 310 f.