ADB:Ulrici, Robert Oswald von

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Artikel „Ulrici, Robert Oswald von“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 269–270, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ulrici,_Robert_Oswald_von&oldid=- (Version vom 20. April 2024, 07:46 Uhr UTC)
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Ulrici: Robert Oswald v. U., Forstmann, geboren am 29. Mai 1816 in Lübben (Niederlausitz), † am 31. October 1886 zu Wannsee bei Berlin. Sein Vater war (bürgerlicher) Justizrath bei dem kgl. Oberlandesgericht in Frankfurt a. d. O. Hier genoß er den Schulunterricht auf dem Gymnasium, welches er im Herbste 1837 mit dem Zeugnisse der Reife verließ, um sich dem forstlichen Berufe zu widmen. Nachdem er den praktischen Lehrcursus bei dem kgl. Oberförster Ferdinand v. Hagen zu Limmritz absolvirt hatte, besuchte er zunächst die Forstakademie Neustadt-Eberswalde drei Semester und hörte dann noch weitere drei Semester rechts- und staatswissenschaftliche Vorlesungen auf der Universität Berlin. Seine forstliche Laufbahn, die sich später zu einer sehr raschen und glänzenden gestaltete, begann er im Januar 1842 an der Regierung zu Frankfurt a. d. O. als Regierungs- und Forstreferendar. 1843 erhielt er auf Grund einer gut bestandenen Prüfung die Qualification zur Anstellung als Oberförster. 1847 wurde er, nach Absolvirung der höheren Staatsprüfung, wozu er sich bei der Regierung in Bromberg vorbereitet hatte, zum Regierungs- und Forstassessor ernannt. Seine erste Anstellung erfolgte anfang 1848 als Oberförster in Morbach (Regierungsbezirk Trier.) Schon 1850 zum Forstinspector in Paderborn befördert, wurde er 1853 in gleicher Eigenschaft nach Potsdam versetzt und 1854 durch den Charakter als „Forstmeister“ ausgezeichnet. 1856 erhielt er die Oberforstbeamtenstelle zu Liegnitz übertragen, von 1857 ab als wirklicher Forstmeister, von 1860 ab als Oberforstmeister. Im April 1861 erfolgte seine Berufung als Hülfsarbeiter in das Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten nach Berlin. Hier wurde er 1863 zum vortragenden Rath, 1868 zum Landforstmeister ernannt und nach dem Ableben Otto v. Hagen’s (am 10. September 1880) zum Oberlandforstmeister und Ministerialdirector, d. h. zum Chef des ganzen preußischen Forstwesens befördert. Zunehmende körperliche Schwäche zwang ihn aber schon nach 4 Jahren, um Enthebung von diesem verantwortungsvollen Posten zu bitten, die ihm vom 1. April 1885 ab in huldvoller Weise und unter gleichzeitiger Erhebung in den Adelstand gewährt wurde. Den Rest seiner Tage verlebte er in stiller Zurückgezogenheit auf seinem Landsitze zu Wannsee. Seine sterblichen Ueberreste wurden, seinem Wunsche gemäß, in dem rings von Wald umschlossenen kleinen Kirchhofe von Nicolscoi bei Glienicke (in der kgl. Oberförsterei Potsdam) beigesetzt.

U. kann als ein Typus jenes strammen altpreußischen Beamtenthums bezeichnet werden, welches die festeste Stütze des Thrones und der Regierung bildet. Unermüdlich thätig, gewissenhaft, pflichtgetreu, mit klarem praktischem Blicke begabt, der in allen Dingen sogleich das Richtige zu erfassen wußte, und mit einer umfassenden Bildung ausgestattet, hat er das preußische Forstwesen wesentlich gefördert. Stets war sein Streben auf Verbesserung der Wirthschaft in den Staatsforsten, auf Erhöhung der Erträge, zweckmäßige Abgrenzung der Competenzen der einzelnen Dienstesstellen, Vereinfachung des Geschäftsganges, Vermeidung einer zu weit gehenden Centralisation und Heranbildung eines tüchtigen Forstbeamtenstandes [270] gerichtet. Zugleich war er unablässig um das Wohl der ihm unterstellten Beamten bemüht; allerdings stellte er an deren Pflichteifer und Leistungsvermögen gleich hohe Anforderungen wie an sich selbst. Zu litterarischen Arbeiten verblieb ihm leider wenig Muße, da er – zumal während seiner Stellung im Ministerium – ein enormes Arbeitspensum zu bewältigen hatte; jedoch verdanken wir ihm wenigstens zwei Arbeiten, die auch in weiteren Kreisen bekannt geworden sind. Er verfaßte im Auftrage des Finanzministeriums die heute noch gültige „Anleitung zur Waldwerthberechnung vom 24. Mai 1866“, in welcher u. a. der Standpunkt vertreten wird, daß mit zunehmender Länge des Verzinsungszeitraums mit einem abnehmenden Zinsfuße gerechnet werden müsse. Ferner hat er sich in dem Aufsatze: „Die wissenschaftliche Reinertragslehre und die Nationalökonomie“ (Supplemente zur Allgemeinen Forst- und Jagd-Zeitung, 6. Band, 1867, S. 79–87) über seine Stellung zur Preßler’schen Reinertragstheorie ausgesprochen. Seine Ansicht ging dahin, daß dieses System zwar für den Privatforstbetrieb eine gewisse Berechtigung habe, daß aber die Staatsforstwirthschaft von anderen höheren Maximen als denen des größten Bodenreinertrags, und zwar von den Rücksichten auf das Gemeinwohl sich leiten lassen müsse. Nebenbei war U. auch ein sehr eifriger und tüchtiger Waidmann, der besonders in der Jagd auf Rothwild eine angemessene Erholung suchte und fand.

Forstliche Blätter, N. F. 1886, S. 367. – Allgemeiner Holzverkaufs-Anzeiger, XI. Jahrgang, Nr. 49 vom 8. December 1886. – Forstwissenschaftliches Centralblatt, 1887, S. 197.