ADB:Tigerstroem, Friedrich Wilhelm von
vom Stein[WS 1] gewidmeter Tractat]); „De ordine et historia Digestorum libri duo“ (Berlin 1829, 342 S.); „Die bonae fidei possessio“ (eine dem Staatsminister Freih. v. Stein gewidmete civilist. Abhandlung [Berlin 1836]); „Das römische Dotalrecht“ (Berlin 1831). „Aeußere“ – dann „Innere Geschichte des Römischen Rechtes“ (Berlin 1838 u. 1841). [296] Einzelne Ansichten Tigerstroem’s fanden bei Puchta (Vorles., 4. Aufl., S. 283; Pand., 7. Aufl., S. 310) ziemlich schroffe Entgegnung.
Tigerstroem: Friedrich Wilhelm v. T., Rechtslehrer, geboren zu Bassin, District Grimmen in Pommern, am 6. März 1803, † daselbst am 28. October 1868. Die Tigerstroem sind ursprünglich eine schwedische Familie, welche laut Diplom vom 13. October 1718 in den Adelstand erhoben wurde und sich später in Neu-Vorpommern niederließ, wo sie im Kreise Grimmen die Rittergüter Bassin und Leyerhof erwarb. Fr. Wilh., ein Sohn des früheren Dragonerofficiers und Gutsbesitzers Moritz v. T., absolvirte bereits mit 17 Jahren (Sommer 1820) das Gymnasium zu Greifswald mit der ersten Note und bezog sodann die Hochschulen zu Göttingen und Berlin, wo er sich von 1820/21 bis Sommer 1825 philosophischen und juristischen, insbesondere römisch-rechtlichen Studien widmete. Nach vollendeten Rechtsstudien erwarb T. am 3. Januar 1826 unter Niemeyer’s Decanate in Greifswald den Grad eines Doctors beider Rechte und wurde dortselbst ohne vorgängige Habilitation am 11. October 1831 zum unbesoldeten außerordentlichen Professor in der Juristenfacultät ernannt. Am 10. November desselben Jahres erfolgte dessen Reception und Beeidigung, worauf er an der Hochschule Vorträge über römisches Civilrecht hielt. Da Tigerstroem’s Ernennung ohne Zuthun der Facultät, vielmehr gegen deren Absicht erfolgt war, mögen seine dienstlichen Beziehungen zu seinen Fachgenossen und der Universität überhaupt etwas gespannt gewesen sein; er erbat im März 1849 seine Enthebung vom Lehramte, welche vom Cultusministerium vom 1. April ab genehmigt wurde. T. zog nun mit seiner Familie (welche er schon im Juni 1835 durch Vermählung mit Charlotte, einer Tochter des Rittergutsbesitzers Lang im Kreise Greifswald, gegründet hatte), auf das väterliche Erbgut Bassin, das er selbst bewirthschaftete und auf dem er im Herbst 1868 auch starb. T. veröffentlichte in der Periode 1826–41 außer kleinen Aufsätzen: „De judicibus apud Romanos“ (Berlin 1826 [ein historisch-juristischer, dem Staatsminister- Mittheilungen aus den Acten der Universität, sowie der jurist. Facultät von Greifswald. – Familien-Notizen.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Das Werk enthält in der Googlebooks-Fassung keine Widmung; ob daher nicht auch hier eher der Minister v. Stein zum Altenstein gemeint ist, muss dahinstehen.