ADB:Thomas von Imbroich
Bullinger gerichteten Brief vom 23. April 1562, wie viele durch das Buch verführt würden und wie sehr überhaupt am Niederrhein die Lehre der Täufer um sich greife. [74] Das Buch umfaßt in der gedruckten Ausgabe nebst sieben Sendbriefen des Th. 11 Bogen 8°. In den Liedern und Märtyrerbüchern der Taufgesinnten wurde Thomas’ Andenken gefeiert.[WS 1]
Thomas von Imbroich, genannt Thomas Drucker oder Thomas von Truden war im J. 1533 wie es scheint zu Ingenbroich im Kreise Montjoie (im jetzigen Reg.-Bez. Aachen) geboren. Er war Buchdrucker und da er in den Kölner Acten als Thomas von Truden erscheint, so ist es möglich, daß er von St. Troyden im Lüttichschen nach Köln gekommen ist. Er muß bereits 1554 in Köln gewesen sein, in welchem Jahr er nach eigener Aussage die Spättaufe empfangen hat; er war durch Joh. Schuhmacher, einen Bürger zu Köln, mit dem damaligen Prediger der kölnischen Gemeinde, die man Täufer nannte, bekannt geworden. Die „christliche Gemeinde“ – so nannte sie sich selbst – war damals zahlreich und angesehene und gelehrte Männer besuchten ihre Versammlungen, „bei deren einer Th. auch den Justus Velsius in des Buchbinders Hause unter der Pfaffengasse“ persönlich kennen lernte. Auch die Gebrüder Lorenz und Matthias Vorstbach verkehrten damals mit den „Wiedertäufern“. Die Anzahl derer, die, ohne die Spättaufe empfangen zu haben, an den Versammlungen der Gemeinde theilnahmen, war viel größer wie die der Getauften; der Rath, der die ersteren nicht wol fassen konnte oder wollte – die Gemeinde versammelte sich im Stillen – erließ in der Morgensprache des Jahres 1554 angesichts der starken Zunahme der Bewegung eine Warnung, indem er erklärte, daß er gegen alle diejenigen, die sich hätten taufen lassen, die Reichsgesetze werde in Anwendung bringen und am 10. Juli 1555 wurde diese Bekanntmachung wiederholt. Th. von Imbroich scheint das Einschreiten gegen sich mittelbar oder unmittelbar selbst herbeigeführt zu haben; er war, wie seine Schriften und Briefe beweisen, von dem brennenden Wunsch befeelt, für seinen Glauben Zeugniß abzulegen, wenn es sein müsse mit seinem Blute. Am 23. December 1557 wurde er verhaftet und am 29. in Gegenwart eines Bürgermeisters peinlich verhört; am 31. December erfolgte ein weiteres Verhör vor zwei Geistlichen und bald darauf abermalige Folterung. Die Hoffnung, daß er sich bekehren lassen werde, scheiterte, und so sah sich der Rath genöthigt, gegen den offenkundigen „Ketzer“ die Reichsgesetze zur Anwendung zu bringen; er wurde am 5. März 1558 mit dem Schwert gerichtet. Die Bedeutung des Mannes liegt in den hinterlassenen Schriften und Briefen. Sein „Bekenntniß von der Taufe“, das er den Inquisitoren zu Köln übergeben hatte, ward handschriftlich und gedruckt, innerhalb wie außerhalb der Täufergemeinden vielfach gelesen und verbreitet und der ref. Prediger Engelbert Fabricius klagte in einem an- Ottius, Annales Anabaptistici. Basel 1672, S. 128. – Beck, Geschichtsbücher der Wiedertäufer in Oesterreich-Ungarn, S. 234. – Til. v. Braght, Martelarspiegel etc., 1686, S. 196 ff. – Acten und Protokolle (Thurmbücher) im Stadtarchiv zu Köln. – Eine Abschrift seines Bekenntnisses im Archiv der Taufgesinnten Gemeinde zu Amsterdam; eine gedruckte Ausgabe (von ca. 1560) war 1880 im Besitz des Hrn. Pastor Krafft in Elberfeld. – Ein gleichzeitiges Lied auf seinen Tod im „Ausbund“, S. 139 ff.