ADB:Taxis, Gabriel von (gest. 1529)

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Artikel „Taxis, Gabriel von“ von Josef Rübsam in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 493–494, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Taxis,_Gabriel_von_(gest._1529)&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 06:20 Uhr UTC)
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Taxis: Gabriel v. T., ein Sohn des Roger und Bruder des älteren Simon v. T., ist der Stammvater des zu Innsbruck seßhaft gewordenen, am 20. October 1642 in den Reichsfreiherrn- und am 19. September 1680 in den Reichsgrafenstand erhobenen noch heute blühenden tirolischen Zweiges der Familie Taxis. Gabriel v. T. bekleidete unter Kaiser Maximilian I., Kaiser Karl V. und dessen Bruder König Ferdinand I. zu Innsbruck an der Spitze der Centralbehörde für Tirol und Vorderösterreich, nachweisbar vom Jahre 1500 bis zu seinem kurz vor dem 31. März 1529 erfolgten Tode, das Amt eines Postmeisters und stand seinen Vettern den Generaloberstpostmeistern Franz und Johann Baptista (s. diese) bei der Begründung und obersten Leitung der Posten im Gebiete der spanisch-habsburgischen Weltmacht helfend zur Seite. Der dem Gabriel v. T. unterstellte Postbereich läßt sich etwa durch eine Linie abgrenzen, welche von Worms über Rheinhausen, Stuttgart, Tübingen, Augsburg, Salzburg, Linz, Prag, Wien, Villach, Görz, Verona, Roveredo, Trient, Bludenz, Feldkirch, Lindau, Markdorf, Stockach, Konstanz, Zürich, Ensisheim (zwischen Kolmar und Mülhausen) bis nach Straßburg läuft.

Nach der Postordnung aus dem Jahre 1523 lagen auf der von Trient bis Stuttgart laufenden Postlinie, welche eine Theilstrecke des großen von Italien nach den Niederlanden führenden Postcurses bildete, folgende Stationen: Neumarkt, Bozen, Colman, Neuenstift, Sterzing, Steinach, Innsbruck, Barwis, Lermoos, Füssen, Brugg, Hurlach, Augsburg, „Reichaupt“, Elchingen, Allenstadt, Ebersbach, Stuttgart. In demselben Jahre (1523) hatte Gabriel v. T. die Posten sogar bis nach den Niederlanden, Ungarn, Mailand und Rom zu führen. Die öfters wiederholten Vorschläge der tirolischen Kammer, die Posten aus Sparsamkeitsgründen ganz oder theilweise aufzuheben, fanden an maßgebender Stelle kein Gehör. Auf ein derartiges Ansinnen verfügte Erzherzog Ferdinand am 13. Februar 1523, daß ihm mit der Aufhebung der Post gegen Trient „aus vill vrsachen vnnd sonderlich vm vnnser Pottschafft wegen zu Rom“ nicht gedient sei. Wol die meisten der dem Gabriel v. T. unterstellten Postlinien waren, da dieselben durch das zeitweilige Bedürfniß des Hofes oder der Landesregierung bedingt waren, nicht stabil, sondern oft nur auf Wochen oder Monate im Betrieb. Zuweilen waren es politische Erwägungen, welche die Verlegung der Post von einem sonst stabilen Kurse veranlaßten. Als Maximilian I. mit den Venetianern in Streit gerieth (1507), wurde die Postverbindung zwischen dem päpstlichen Hofe, welche zuvor durch venetianisches Gebiet gegangen war, verlegt. Mit Umgehung des venetianischen Territoriums lief dieselbe durch das Pusterthal hinab zur Drau und von da nach Triest. Daselbst bestieg der Courier, welcher der welschen Sprache kundig sein mußte, ein Schiff und fuhr, um den „Schiffslohn“ von 10 rheinischen Gulden, nach Ancona. Von dort wurde der Weg zu Pferd „eyllends postierweise“, d. h. ohne Aufenthalt Tag und Nacht, bis nach Rom fortgesetzt.

Die vom österreichischen Hofe, aus den Niederlanden oder aus Welschland in Innsbruck zusammenfließende Post durfte Gabriel v. T., nach einer Verordnung vom 7. Juli 1518, weder eigenmächtig öffnen, noch austheilen und weiterschicken; vielmehr war dieselbe „verslossen vnndt eingemacht mitsambt postzedln, so damit komen, von stund an“ der tirolischen Kanzlei zu überantworten. Die kaiserlichen Briefe erhielt dann Gabriel zur Weiterbeförderung „mitsambt ainem postzedl“ wieder zugestellt. „Außerhalb Wissen vnnd Vergönstigung“ durfte weder der Postmeister selbst noch die Postboten Briefe von irgend Jemand befördern, es seien denn Schreiben des Kaisers, der Hofräthe und der Herren vom Regiment und der Raitkammer. Ohne einen Postzettel sollte kein Postbote abgefertigt werden. Auf jeder Station (Lager) mußte darauf [494] die Stunde der Ankunft verzeichnet werden, um feststellen zu können, „in welchem leger die saumnus seyen“. Je nach der Anzahl der Postpferde auf den einzelnen Stationen lag die Post einfach, zweifach oder selbst dreifach. Für die Erhöhung bezw. die Herabsetzung des Betriebs waren die Ausdrücke in Gebrauch: die Post „stärken“ oder „mehren“, „mindern“ oder „ringern“. Die Aufhebung des Verkehrs bezeichnete man mit: die Post „ablegen“. Weigerten sich die Postboten aus Mangel an Bezahlung die Briefschaften zu befördern, dann mußte die Post „stillliegen“.

Das Innsbrucker Postamt unterstand dem kaiserlichen Hofpostmeister. Da dasselbe jedoch von der tirolischen Kammer unterhalten wurde, so durfte ohne Wissen und Willen des Regiments zu Innsbruck kein Postbote aufgenommen oder verabschiedet werden. Vergehungen und Versäumnisse der Postboten hatte der Postmeister im Einvernehmen mit dem Regimente zu bestrafen, welch letzteres sich nur die Criminalfälle vorbehielt. Alle in Innsbruck ausgegebenen Briefe mußten nach einer kaiserlichen Instruction vom 23. Februar 1515 in ein für diesen Zweck besonders zu haltendes Buch eingetragen werden mit Angabe des Tages und der Stunde des Empfanges. Der kaiserliche Postmeister war befugt, sich einen Verweser in Innsbruck zu halten, welcher die welschen, niederländischen und andere Briefe, „so das Regiment nicht berurn“, in Empfang zu nehmen und weiter zu leiten hatte. Gabriel v. T. war gleich seinen dem Postdienste ergebenen Vettern, wie wir aus einer Urkunde Kaiser Karl’s V. dd. Molins de Rey den 3. Januar 1520 ersehen, selbst viel unterwegs, nicht bloß innerhalb des deutschen Reiches, sondern auch in den weit auseinanderliegenden spanisch-habsburgischen Erblanden. Auf seinen Reisen schützte ihn ein kaiserlicher Geleitsbrief, welcher ihm und seiner Begleitung ungehinderte von allen Abgaben freie Passage zu Wasser und zu Lande sicherte und die Möglichkeit darbot, sich überall aufhalten zu dürfen.

Ohne Zweifel handelte es sich bei diesen Reisen meistens um Courierritte, welche in besonders wichtigen Fällen von den Begründern der Post in eigener Person unternommen wurden. Die Gefahren, welche mit der Ausübung dieses Berufes verbunden waren, und wol auch der Umstand, daß die Taxis in Spanien uralte Verbrüderungen der correos vorgefunden hatten, riefen in Innsbruck noch bei Lebzeiten des Franz v. T. († 1517) eine postalische Bruderschaft ins Leben. Ein „Verkündzettel“ dieser Verbrüderung von „unser lieb Frauen Empfängnus“, welcher aus dem zweiten Viertel des sechzehnten Jahrhunderts stammt und im gräflich Taxis’schen Familienarchive zu Innsbruck erhalten ist, fordert zum Gebete auf zunächst für die edelen und vesten Herrn Jannet, Franz und Leonard, Gebrüder v. Taxis, auch Herrn Gabriel v. Taxis, so alle der Röm. Kay. May. Maximilian des Ersten und König Karl’s von Castilien obriste Postmeister auch Stifter des mittleren Altars der Spitalkirche zu Innsbruck und einer „Quatember Postmeß“ gewesen, sodann für die edele Frau Katharina v. Chiaramonte, Herrn Gabrieln v. Taxis Ehefrau, außerdem aber noch für 25 namentlich aufgeführte verstorbene „Postboten“ der römischen kaiserlichen Majestät.

Franz Graf v. Thurn u. Taxis, die Anfänge des habsburgischen Postwesens 1460–1519. In den Neuen Tiroler Stimmen XXXI (1891), Nr. 295 u. 296. – Rübsam, Zur Geschichte der ältesten Posten in Tirol und den angrenzenden Ländern. In der Union postale XVI (1891), Nr. 12. – Oswald Redlich, Vier Stundenpässe aus den Jahren 1496–1500. In den Mittheilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung XII. 494 ff. – E. Rosenthal, Die Behördenorganisation Kaiser Ferdinand I. Im Archiv f. österreichische Geschichte LXIX, 98 u. 240 f. Wien 1887.