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Artikel „Strimesius, Samuel“ von Paul Tschackert in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 595–596, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Strimesius,_Samuel&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 16:17 Uhr UTC)
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Strimesius: Samuel St., reformirter Theologe, † 1730. St. wurde am 2. Februar 1648 zu Königsberg i. Pr. geboren, wo sein Vater, Johann Strimes aus Utrecht, ein hervorragender, vieler Sprachen kundiger Kaufmann war. Vorgebildet zu Königsberg und zu Berlin, begann St. 1667 seine Studien in Frankfurt a. d. Oder und disputirte hier 1671 unter Grebenitz de vita Dei in genere. Darauf begab er sich auf Reisen, verbrachte ein Jahr zu Cambridge, und studirte auch noch einige Zeit in Oxford, wo er ein so gutes Andenken hinterließ, daß er 1709, also mehr als dreißig Jahre später, bei einem Jubelfest dieser Universität durch ein öffentliches Diplom unter die Oxfordischen Doctoren aufgenommen wurde. Nachdem St. auch noch London besucht, kehrte er nach Frankfurt a. d. Oder zurück und erhielt sogleich eine außerordentliche Professur der Philosophie, die er im October 1674 mit einer Rede „de desideratis in moralibus“ antrat. Ein halbes Jahr darauf wurde er ordentlicher Professor der Physik und Magister. 1679 aber trat er in den Kirchendienst, indem er eine Vocation als Pastor primarius an die reformirte Nicolaikirche und zugleich als außerordentlicher Professor der Theologie annahm. 1696 erhielt er eine ordentliche Professur daselbst, die er mit einer Rede „de universae theologiae summa rationalitate“ antrat, worauf er noch in demselben Jahre Doctor der Theologie wurde. Fünfmal war er Rector der Universität. Da St. einer Vereinigung der reformirten und der lutherischen Kirche sehr zugethan war und in Unionsschriften die reformirte Lehre für Lutheraner möglichst unanstößig darzustellen suchte, zog ihn König Friedrich I. von Preußen zu einem in Berlin 1703 angestellten Unionscolloquium hinzu. Auf diesem kam St. den Lutheranern weit entgegen. Er unterschied gemeine Wahrheiten und solche, die ein besonderes Gewicht zur Seligkeit hätten; in diesen wichtigen Wahrheiten seien die beiden protestantischen Kirchen einig, da sie die H. Schrift für das einzige adäquate Principium hielten, und da außerdem die Reformirten die fünf Hauptstücke des Katechismus und selbst die Augsburgische Confession annähmen. Die Differenz beider bestehe bei dem zehnten Artikel nur in dem Genuß des Leibes Christi mit dem Munde (manducatio oralis) und in dem Genuß der Ungläubigen (manducatio impiorum). Diese beiden Stücke hätten aber kein Gewicht zur Seligkeit. (Vgl. den unten anzuführenden „Entwurf etc.“ und seine „Inquisitio in controvers. Lutheranorum et Reformatorum“ p. 752 u. f.) Indeß richtete er durch seine Unionsbemühungen wenig aus. Nach einem überaus fleißigen Leben erblindete er und starb unter heftigen Steinschmerzen am 28. Januar 1730 im Alter von 82 Jahren. Von seiner Ehefrau, einer geborenen v. Lith, mit welcher er 43 Jahre im Ehestande gelebt hatte, hinterließ er zwei Söhne, von denen der ältere, Johann Sam. St., Professor der Geschichte in Königsberg wurde. Von seinen zahlreichen Schriften seien erwähnt der (seine Unionsgedanken enthaltende) „Entwurf von der Einigkeit der Evangelischen im Grunde des Glaubens“. Frankfurt 1704 (8°); ferner „Theologischer Unterricht vom Kirchenfrieden“, 1705; „De unione Evangel. ecclesiastica“, 1711; „Christologia sacra“, 1712; außerdem eine ganze Anzahl anderer dogmatischer Schriften, Predigten und Dissertationen.

[596] Zu vgl. Zedler, Universallexikon XXXX, 987–991, wo auch die Titel aller seiner Publicationön stehen. – Hering, Beiträge zur Geschichte der evangel.-reform. Kirche in den preußisch-brandenburg. Ländern I, 57 ff. Berlin 1784. – Alex. Schweizer, Die protest. Centraldogmen u. s. w. II (1856), 817 f.