ADB:Steltzer, Christian Julius Ludwig

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Artikel „Steltzer, Christian Julius Ludwig“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 37, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Steltzer,_Christian_Julius_Ludwig&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 19:33 Uhr UTC)
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Steltzer: Christian Julius Ludwig St., Rechtsgelehrter, namentlich Criminalist, geboren zu Salzwedel in der Altmark am 17. Febr. 1758; † zu Berlin am 8. Octbr. 1831. – St. fand nach beendetem Rechtsstudium und erworbenem Doctorgrade seine erste Anstellung als Stadtsecretär zu Leimbach im Mansfeldischen; 1792 wurde er Justitiar in dem daselbst gelegenen Städtchen Schraplau, 1795 Professor des Criminalrechts in Halle, kehrte jedoch schon im folgenden Jahre nach Schraplau zurück. 1806 folgte er einem Rufe als Professor der Rechte an die Universität Moskau, bei welchem Anlasse er zugleich den russischen Hofrathstitel erhielt. In die Heimath zurückgekehrt wurde er preußischer Justizrath und Hülfsarbeiter im Criminalsenate des Stadtgerichtes Berlin, wo er 1831 starb. Er hinterließ eine Wittwe, aber keine Nachkommen.

St. besaß umfassende Kenntnisse, war infolge dessen Mitglied mehrerer gelehrten Gesellschaften zu Erfurt, Moskau und Berlin, und ein sehr vielseitiger Schriftsteller. Neben seinen juristischen Werken verfaßte er ein Trauerspiel: „Montenegro“ (Magdeburg 1781), Gedichte und prosaische Aufsätze in die deutsche Monatsschrift, den Leipziger und Voß’schen Almanach; außerdem lieferte er gemeinnützige Abhandlungen – u. a. „Ueber Theurung des Getreides und Administration der Kammer- oder Dominial-Güter als gegenwirkendes Mittel“, im litterar. Magazin f. das Gemeinwohl der Völker, Bd. I, Nr. 1, 1804 – und zahlreiche Recensionen in verschiedenen Fachblättern. Von seinen juristischen Schriften erwähnen wir: „Grundsätze des peinlichen Rechts“ (Erfurt 1790); „Lehrbuch des deutschen Criminalrechts“ (Halle 1793); „Grundsätze des preuß. gerichtl. Processes“ (2 Theile, Leipzig u. Halle 1796); „Principia juris privati ration.“ (Mosquae 1812); „Ueber den Willen, eine psychologische Untersuchung“ etc. (Leipzig 1817).

Meusel XV, 540. – Neuer Nekrolog der Deutschen, 9. Jahrg., 2. Thl., S. 892.