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Artikel „Steinwehr, Hippolytus“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 25, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Steinwehr,_Hippolytus&oldid=- (Version vom 2. November 2024, 13:20 Uhr UTC)
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Steinwehr: Hippolytus St., aus einem alten pommerschen Rittergeschlecht, welches auch den Namen „Stenwer“ und „Stenwerder“ führt, studirte (1494) zu Greifswald, wo sein Verwandter M. Henning St., Notar des Herzogs Bogislaw X., die Lowe’sche Vicarie besaß, empfing (1500) ein Kanonikat und die Lepelsche Vicarie beim St. Annenaltar im Camminer Dom, ferner das Archidiakonat von Usedom, und endlich (1521), an Stelle des natürlichen Sohnes des Herzogs, Christoph v. Pommern, das Oberpfarramt in Stralsund. Seine Bemühungen, diesen Pflichten gerecht zu werden, blieben jedoch erfolglos, theils hatte sich durch den Uebermuth des bischöflichen Administrators Zutfeld Wardenberg (s. d. A.) ein zu großer Haß gegen die Geistlichkeit entwickelt, theils brach sich die Reformation in Stralsund unaufhaltsam Bahn. Als nun der Rath den Clerus (1522) mit einer neuen Steuer belegte, verließen St. und W. die Stadt, und suchten zuerst durch den Herzog von Mecklenburg ihre Rechte zu vertheidigen, dann kehrte St., mit einem Geleitsbrief der Herzöge Georg und Barnim v. Pommern, nach Stralsund zurück, fand aber trotz dessen so wenig Schutz, daß er (1524), bei der Feier des Hochamtes, eine thätliche Beleidigung empfing. In gerechtem Unwillen klagte er nun (1525) gegen die Stadt beim Reichskammergericht in Speier, worüber die Zeugen (1527) in Greifswald von den k. Commissarien, Dr. H. Bukow, Dr. J. v. Eichstedt und BM. Vicco Bolen vernommen wurden, während Stralsund sich (1529) gegen die von St. aufgestellten Beschwerden vertheidigte. Der Gerichtshof verurtheilte dessenungeachtet (1530) die Stadt zu Schadenersatz und Wiederaufnahme der vertriebenen katholischen Geistlichen, St. erlebte jedoch diese Genugthuung nicht mehr, sondern starb (1529) infolge steten Aergers am Schlagfluß.

Alb. univ. Gr. I, 80 v. – Bagmihl, Pomm. WB. I, 154. – Pyl, Gesch. d. Gr. Kirchen, 821, 965, 996. – Kosegarten, Baltische Studien XVII, 2, S. 90-154; XVIII, S. 159-186. – Strals. Chroniken I, 36. – Meckl. Jahrb. III, 91, 181. – Kosegarten, Gesch. d. Univ. I, 176-184. – Fock, Rüg.-Pomm. Gesch. V, 73-244. – Klempin, dipl. Beiträge z. Gesch. Pom. S. 272, 339.