ADB:Sprecher von Bernegg, Jakob Ulrich

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Artikel „Sprecher von Bernegg, Jacob Ulrich“ von Fritz von Jecklin in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 281–284, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sprecher_von_Bernegg,_Jakob_Ulrich&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 03:45 Uhr UTC)
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Sprecher: Jacob Ulrich S. v. Bernegg, geboren am 5. Juli 1765 zu Luzein im Prättigau, † am 9. Juli 1841 zu Chur, war Sohn des Bundeslandammanns Johann S. und erhielt, entsprechend der damaligen religiösen Strömung, seinen ersten Unterricht in den Lehranstalten der evangelischen Brudergemeinde zu Neuwied, Niesky und Barby. Am letztgenannten Orte schloß sich [282] S. an seine Altersgenossen Schleiermacher und Brinkmann an, was für seine spätere Entwicklung nicht ohne Bedeutung blieb.

Nach Absolvirung dieser Anstalten bezog S. die Universitäten Wittenberg und Jena, um daselbst hauptsächlich Rechts- und Staatswissenschaften zu studiren. Als S. 1789 nach Haus zurückkehrte, gedachte er nur besuchsweise daselbst zu verweilen, allein einerseits die Liebe zur Heimath, andererseits die politischen Ereignisse der Folgezeit fesselten ihn endgültig ans Bündnerland; sein erstes Wirken fällt in die traurigste Zeit der Schweizer Geschichte, es ist dies der Untergang des Freistaates der III Bünde und der alten Eidgenossenschaft. Dieser Zerfall der Staatswesen trat keineswegs unvermittelt ein, sondern hatte hier wie dort seine Vorspiele, an denen S. sich auch betheiligte.

Ins Jahr 1794 fällt die Standesversammlung die, hauptsächlich gegen die Uebermacht der Familie v. Salis in den Unterthanenlanden gerichtet, dem noch jugendlichen S. das Amt eines Untersuchungsrichters übertrug, welcher Aufgabe sich derselbe in so befriedigender Weise entledigte, daß sein versöhnliches, leidenschaftsloses Vorgehen allseitig gerühmt wird. Anläßlich dieser Standesversammlung, welche auch das Rechtsverhältniß zwischen den III Bünden und dem Veltlin zur Sprache brachte, was langwierige Verwicklungen mit dem Hause Oesterreich nach sich zog, floß aus Sprecher’s Feder als Antwort auf eine Schrift des mailändischen Gouverneurs Grafen von Wilczeck, betitelt „Gerechte Beschwerden über die vielfältigen Uebertretungen des allg. Bundesbriefes, der Erbeinigung, des ewigen Friedens, der Capitulate und Tractate und Kränkung der Rechte der Herrschaft Räzüns, welche die im März 1794 in Chur zusammengetretenen constitutionswidrigen Versammlungen verübt haben“ eine „Gründliche Widerlegung der Beschwerden“, welche den von Wilczeck der Standesversammlung gegenüber gebrauchten Ausdruck von „Unruhstiftern“ zurückwies und betonte, daß Standesversammlung und Strafgericht keineswegs Parteidemonstrationen, sondern eine durch gesetzliches Mehr der Räthe und Gemeinden angeordnete Maßregel gewesen, um einerseits die Veltliner Frage, andererseits die Landesangelegenheiten zu ordnen. In dem darauf folgenden kurzen Zeitraume der Ruhe besorgte S. für den Zehngerichtenbund eine Mission an den Innsbruck besuchenden Kaiser, mit dessen Ministern er über Auslegung und Aufrechterhaltung früherer Verträge zu Gunsten seiner Auftraggeber unterhandelte.

Ehe Bonaparte die Lombardei eroberte und sich den Grenzen der bündnerischen Unterthanenlande näherte, hegten S. und andere Häupter seiner Partei den Plan, gegenüber der gemeinsamen Gefahr ein Schutz- und Trutzbündniß unter den damaligen alten Republiken der III Bünde, der Eidgenossenschaft, Venedigs und Genuas zu errichten, scheiterten aber schon an der Aussöhnung mit der Gegenpartei im eigenen engeren Vaterlande, wie auch an der Unentschlossenheit ihrer Freunde unter den Eidgenossen, an welche S. zu diesem Behufe war abgesandt worden. Als dann Bonaparte, zum Schiedsrichter zwischen den III Bünden und ihren Unterthanenlanden angewiesen, die Freilassung der letzteren herbeiführte, wurde durch das aufgeregte Volk ein Landtag, mit ausgedehntesten Vollmachten ausgerüstet, niedergesetzt und abermals viele Beamte und Staatsmänner mit Geldbußen und anderen Strafen belegt. Hatte S. bis dahin fast mehr durch schriftstellerische Thätigkeit als durch directe Theilnahme an den Staatsverhandlungen der Behörden für die Reform des Vaterlandes gewirkt, so begann jetzt eine Periode, in der er unausgesetzt Jahre hindurch sie in amtlicher Stellung fördern half. Der Landtag ordnete nämlich ihn und seine politischen Freunde Gaudenz v. Planta und Peter v. Mont an den General Bonaparte ab, den man am Congreß von Rastatt glaubte, der aber, als die Gesandtschaft nach Basel kam, bereits die Reise nach Paris angetreten hatte. So eilte ihm denn diese Abordnung bis in [283] die Hauptstadt nach; aber ihre dortigen Bemühungen um die Rückgabe der italienischen Vogteien waren vergeblich. Einen Vorschlag Bonaparte’s, die ganze bündnerische Republik möchte sich der cisalpinischen anschließen, wiesen sie auf das entschiedenste von der Hand, einläßlicher dagegen äußerten sie sich für denjenigen der Vereinigung mit der Eidgenossenschaft.

Nach dem im Frühjahr 1798 erfolgten Einmarsche einer österreichischen Heeresabtheilung in Graubünden erhielt die Pariser Gesandtschaft den Befehl zur Rückkehr, welchem S. um so weniger Folge leistete, als er die Leidenschaftlichkeit seiner Gegner nur zu gut kannte, ließen diese doch bald darauf viele seiner Gesinnungsgenossen nach österreichischen Festungen schleppen. Sprecher’s Ungehorsam kam indeß selbst diesen seinen Feinden zu gute, denn als sich später das Blatt wieder wendete und nach der Besetzung Graubündens durch die Franzosen an den oligarchisch Gesinnten Repressalien geübt worden, war es der neuerdings als Gesandter Graubündens bevollmächtigte, vom Directorium aber auch in der Zwischenzeit als diplomatische Person behandelte S., welcher bei den französischen Machthabern die eifrigsten Schritte für gute Behandlung und Freilassung seiner nach Frankreich geschleppten Landsleute that. Diese versöhnliche Haltung beobachtete er auch Zeit seines Lebens, ganz besonders aber nach seiner endlich im Spätjahr 1800 erfolgten Rückkehr in die Heimath. Wie nach der am 21. October 1802 erfolgten Auflösung der Helvetik die Kantone durch Napoleon eingeladen werden, zur Berathung einer neuen Bundesverfassung Abgeordnete nach Paris zu schicken, ist es S., der zum Vertreter Graubündens auserlesen wird.

Nach feierlicher Uebergabe der Vermittlungsacte, welche, wie Napoleon beifügte, der schiffbrüchigen Schweiz als Rettungsbalken dargereicht würde und sie in den Fall setzen sollte, ihren unabhängigen Platz unter den Nationen Europas wieder einzunehmen, ernannte Bonaparte bei der Entlassung S. zum Präsidenten der Regierungscommission für Graubünden, als welcher er das Personal der Behörde selbst zu wählen und mit ihr die neue Verfassung einzuführen hatte.

Nachdem dies geschehen, richtete sich seine volle Thätigkeit darauf, nunmehr den aus einem Staatenbund in einen Bundesstaat übergegangenen Kanton Graubünden auch zu einem wohlgeordneten Staatswesen umzuwandeln. Mit anderen einsichtsvollen Männern half er in der Civilrechtspflege und in den Finanzen Ordnung zu schaffen. Es wurde für den ganzen Kanton ein gemeinsames Obergericht eingeführt und die Staatseinkünfte, welche 1803 nur ca. 50 000 Frcs. ausmachten, wurden ohne directe, noch sonst drückende Steuern auf 300 000 Frcs. vermehrt. Schon im ersten Jahrzehnt des Jahrhunderts hatte er die Freude, seine Bemühungen für Errichtung einer cantonalen höheren Bildungsanstalt mit Erfolg gekrönt zu sehen, welchem Institute er selbst als Mitglied und Präsident des Schulrathes bis an das Ende seiner Tage mit regem Interesse vorstand. In die gleiche Periode fällt auch die Ordnung des bündnerischen Criminal- und Polizeiwesens. Auch für die Gesundheitspflege geschah damals schon vieles, namentlich wurde durch Sprecher’s Vermittlung Kuhpockenstoff aus England eingeführt und dessen Impfung obligatorisch gemacht. Das Straßen- und Postwesen dagegen gelangte erst Anfangs des dritten Jahrzehnts zu besseren Zuständen. Bis dahin gab es nur mehr oder minder regelmäßige Boten, die zum Theil vom Staate gar nicht controllirt waren. Gegen Ende des zweiten Jahrzehnts gelang es S. und einigen anderen hervorragenden Staatsmännern, wie Friedrich v. Tscharner, den großartigen Bau der Alpenstraße durch die Viamala, Schams und Rheinwald über den Bernhardin nach Bellinzona trotz mannichfachen Schwierigkeiten durchzusetzen.

Im Jahre 1806 wurde S. als Bundeslandammann zum ersten Male in den großen Rath gewählt, 1839 bekleidete er dieses Amt zum elften und letzten [284] Male. Nebst dem war er öfters Präsident des Großen Rathes und Obergerichts, sowie Mitglied des Kirchenrathes und der Synode. Viele Jahre hindurch leitete er die Geschäfte des evang. Schulrathes, der Postdirection und Straßencommission.

So hat denn S. an allem Wichtigen was 1803 bis 1839 in Bünden geschaffen wurde, den regsten Antheil genommen. Nicht minder verdient machte sich S. durch seine Thätigkeit in eidgenössischen Angelegenheiten, wo er, stets einer versöhnlichen Politik ergeben, mit aller Entschiedenheit den reactionären Gelüsten der alten Städtekantone entgegentrat. In den Wirren der 1830er Jahre fand die Reformpartei an S. einen warmen, wenn auch oft zurechtweisenden Freund. So hatten im Herbst 1831 die Republikaner des Kantons Neuenburg, wohin ihn die Tagsatzung als Repräsentanten der Eidgenossenschaft abgeordnet hatte und wo sein ganzes Bestreben dahin ging, die Vergießung von Bürgerblut zu verhindern, die Nichtbefolgung seiner beschwichtigenden Rathschläge zu bereuen. Abermals, um einer Intervention der Großmächte vorzubeugen, widersetzte er sich im Jahre 1833 mit jugendlichem Feuer dem von einer starken Partei beabsichtigten Anschluß Graubündens an den Sonderbund. Das Ende der Verwicklungen, die derselbe herbeiführte und die Herstellung eines schweizerischen Bundesstaates, wie er ihn schon 1803 bei Napoleon angestrebt hatte, erlebte er nicht mehr. 50 Jahre hat S. seinem Vaterlande unausgesetzt alle seine Kräfte gewidmet und mit musterhafter Treue verwaltete er jedes Amt, das ihm seine Mitbürger übertrugen. S. hinterließ einen einzigen Sohn Namens Anton Herkules.

Aufzeichnungen von Sprecher’s Sohn Anton Herkules.