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Artikel „Soiron, Alexander von“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 551–553, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Soiron,_Alexander_von&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 06:18 Uhr UTC)
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Soiron: Alexander v. S., badischer Parlamentarier, wurde am 2. August 1806 in Mannheim geboren. Der Vater war dort kurpfälzischer Regierungsrath, später badischer Postdirector. S. besuchte das Lyceum der Vaterstadt, studirte in Heidelberg und Bonn die Rechte, bestand 1829 in Karlsruhe die juristische Staatsprüfung, prakticirte in Krautheim, Heidelberg, Mannheim und wurde hier 1834 zum Oberhofgerichtsadvocaten ernannt. Da er auch in der Presse in liberalem Sinne thätig war, so wählte ihn 1835 die Stadt Lahr in die zweite Kammer. Hier stellte er alsbald einen Antrag auf Uebertragung der Polizeistrafgewalt und der freiwilligen Gerichtsbarkeit an die Gerichte und nahm wesentlichen Antheil an allen wichtigen Verhandlungen. Auf dem Landtage von 1846 wiederholte er jenen Antrag und trat der unter Hecker sich bildenden radicalen Partei entgegen. Nach Ausbruch der deutschen Bewegung von 1848 ist [552] Soiron’s Name mit verschiedenen Vorgängen in derselben eng verknüpft. Er gehörte zunächst zu den 51 Liberalen aus verschiedenen deutschen Staaten, welche am 5. März in Heidelberg das Vorparlament beriefen; sodann zu denjenigen, welche am 9. März eine Volksversammlung aus ganz Baden nach Offenburg einluden, um die freiheitlichen Bestrebungen des deutschen Volks zu einigen. Besorgt wegen einer Trübung der Bewegung durch die Radicalen, bewirkte er, daß seine Parteigenossen, um diese nicht zu reizen, von dem monarchisch-constitutionellen Programme absahen, welches ein Ausschuß jener Heidelberger Versammlung dem Vorparlament hatte vorlegen wollen. In letzterem führte er am 3. April den für die Geschicke der deutschen Nationalversammlung bedeutungsvollen Beschluß herbei, daß „einzig und allein“ dieser Versammlung die Entscheidung über die künftige Verfassung Deutschlands zu überlassen sei. Zwar gründete er diesen Antrag „laut und offen vor dem deutschen Volke“ auf den „Grundsatz der Volkssouveränetät im höchsten Maße“, er gedachte aber durch diese Fassung mehr die Radicalen zu gewinnen, in deren Bestrebungen er die größte Gefahr erblickte, als die Mitwirkung der deutschen Fürsten unbedingt ausgeschlossen zu sehen, es solle dem Parlamente in jenem Punkte bloß nicht vorgegriffen werden. Obwohl hierauf die Mehrheit den Antrag in diesem Sinne annahm, gelang es ihm, die Republikaner zum Wiedereintritt in die Versammlung zu bewegen. Eine Folge dieses seines Auftretens war seine Wahl zum Vorsitzenden des 50er Ausschusses. In dieser Stellung verfuhr er mit größter Umsicht. Namentlich ging er mit Erfolg darauf aus, zur Vermeidung von Ausschreitungen der Republikaner, deren Vertrauen sich möglichst lange zu erhalten. Offener trat er mit seinen Gesinnungen gegen letztere schon am 26. April hervor in einem Berichte, welchen er über Verhandlungen mit Mitgliedern des Bundestags bezüglich einer zu errichtenden deutschen Centralgewalt an den 50er Ausschuß erstattete. Reactionsgelüsten, so führte er hier aus, könne am besten entgegengetreten werden, wenn für Niederhaltung der Anarchie durch eine kräftige Hand gesorgt werde. „Ich gestehe offen, daß wir in der Stellung, welche das deutsche Volk sich errungen hat, conservativ sein müssen, denn die Anarchie wird uns unsere Rechte, Freiheiten und Gesittung rauben“. In demselben Sinne begab er sich an der Spitze einer Abordnung des 50er Ausschusses nach Karlsruhe, um die Stände zu einer entschiedenen Vertrauenserklärung für das Ministerium in der Verfolgung des Aufstandes zu veranlassen. So erkennen denn auch alle Schriftsteller über diese Episode in Frankfurt an, es sei hauptsächlich Soiron’s kluger und besonnener Leitung zu verdanken, daß die 50er ihre schwierige Aufgabe ehrenvoll lösten, indem er mit Takt den Mittelweg zwischen schwankenden Extremen verfolgte. In der Nationalversammlung den Wahlbezirk Heidelberg vertretend, wurde er jedoch nicht zum provisorischen Vorsitz zugelassen, zu welchen der Entwurf der Geschäftsordnung ihn als Vorsitzenden jenes Ausschusses berief, es ward vielmehr ein Alterspräsident vorgezogen. Bei der Wahl eines endgültigen Präsidenten hielt nur die Linke zu ihm, dagegen wurde er mit 341 von 397 Stimmen für die ersten 4 Wochen und auch am 31. Mai mit 408 von 518 Stimmen zum ersten Vicepräsidenten gewählt. Nach seinem Beitritt zum Casinoclub verfolgte ihn jedoch die Linke mit um so größerem Haß, je mehr Zutrauen sie bisher in ihn gesetzt hatte. Er pflegte mit Ruhe, Gewandtheit und Energie zu präsidiren; doch sind auch Fälle vorgekommen, in welchen ihm starke Ungeschicklichkeiten, und nicht bloß von seinen Gegnern, vorgeworfen sind. Der Linken hat er die versuchten Uebertretungen der Geschäftsordnung so erschwert, daß sie bei seiner vierten Wiederwahl zu Protocoll erklärte, sie lehne jede Schuld an den Nachtheilen derselben ab. Er nahm nun nicht wieder an und Simson wurde sein Nachfolger. Präsidirt hat er auch der großen Parteiversammlung, [553] welche am 25. Juni über die Frage der provisorischen Centralgewalt entschied. Neben Bassermann Vorsitzender des Verfassungsausschusses, ging er hier besonders auf Zurückdrängung theoretischer Vorschläge aus. Um in dieser Stellung zu bleiben, hat er wiederholt das badische Justizministerium abgelehnt. Auch bei Berathung des Welcker’schen Antrags am 3. April 1849 trat seine praktische Richtung hervor, indem er sich am entschiedensten gegen Zugeständnisse an die Linke aussprach, weil hierdurch nach einer anderen Seite hin das Spiel leicht verdorben werden könnte. Als nach Beschließung der Verfassung schwere Verlegenheiten für das Parlament entstanden, hat er in seinem nüchternen Sinne zur Einhaltung von Besonnenheit und Mäßigung viel beigetragen. Mehrere weitgehende Anträge hat er durch geschickt verschiebende Behandlung verdrängt. Den Heremann’schen Antrag auf Uebertragung der Gewalt an den Reichsverweser, damit dieser sofort den ersten verfassungsmäßigen Reichstag behufs Aenderung der Verfassung berufe, hat S. verdrängt, damit man in diesem Augenblicke nicht Oesterreich gefällig werde. Selbst im Casinoclub hat er mehrmals durch verständige Reden überstürzende Vorschläge niedergehalten und als die Freunde Preußens im Parlament sich mit dem Austritt trugen, ist er unermüdlich gewesen in Ermahnungen zum Ausharren. Sein letzter Versuch in dieser Beziehung bestand in dem Vorschlage, statt einer Erklärung über den Austritt, eine solche über die Gründe des Verbleibens zu erlassen. Auf der Zusammenkunft in Gotha zeigte er nicht viel Hoffnung mehr für die deutsche Reform. Doch nahm er als Mitglied des Volkshauses für Mannheim noch Theil am Parlament in Erfurt. Auch hier war er Vorsitzender des Ausschusses für die Verfassung. Diese in einer Rede vom 12. April zur unveränderten Annahme empfehlend, trat er zum letzten Male politisch auf. Seit 1851 war er wieder in Mannheim als Anwalt beschäftigt. Er starb am 6. Mai 1855 in den Anlagen von Heidelberg, auf der Rückkehr von einem mit H. v. Gagern, den er dort besuchte, gemachten Spaziergange. Am 8. Mai ist er in Mannheim beerdigt. – Haym (D. d. Nat.-Vers.) urtheilt über ihn: „Wenn er sprach, so ward man inne, daß die Politik zu 9/10 in gesundem Menschenverstand besteht. Umstände machte er weder mit den Menschen, noch mit den Worten. Sein Raisonnement hielt sich ganz in der Nähe des wirklichen Lebens, daher war es so eindringlich und populär.“ Bei Biedermann heißt es: „S. ist der Mann des Moments, des unmittelbaren Handelns und Zugreifens.“ Beseler bezeichnet ihn als „Mann von unverwüstlicher geistiger Frische, den incarnirten gesunden Menschenverstand.“ In den v. Boddien’schen Parlamentscaricaturen ist er als Laubfrosch dargestellt, der auf den Präsidentenstuhl steigend, stets Sturm bringt. – Nekrolog in „Allgem. Ztg.“ 1855. Nr. 130 und 132.

Die Schriften über die deutsche Nat.-Versammlung und Weech, Badische Biographien II, 301. Heidelberg 1875. – Des deutschen Volkes Erhebung S. 433 (mit Bild). – G. Struve, Diesseits und jenseits des Oceans. Heft 2. S. 86. Koburg 1864.