ADB:Siricius, Michael
Lutherthum an. 1681 berief Gustav Adolf ihn wieder nach Güstrow zurück, doch blieb er Superintendent und Consistorialassessor in Rostock. Die Reihe seiner wenig bedeutenden theologischen Schriften giebt H. Nettelbladt in seiner „Succincta Notitia“, genauere Nachrichten das Rostocker „Etwas“ von 1737 (S. 213) und 1747 (S. 24); weitere Quellen Krey, Andenken an die Rostock. Gelehrten, Stück 7 S. 19 f. und Krey, Beitr. zur Meckl. Kirchen- und Gelehrten-Gesch. II, S. 62.
Siricius: Michael S., geboren am 21. (nicht 2.) December 1628 zu Lübeck, † zu Güstrow am 24. August 1685, studirte in Helmstedt, Leipzig, Wittenberg und Gießen, wo er 1652 zum Mag. phil. promovirte. 1657 wurde er Licentiat und Prof. extraord. der Theologie, 1658 Prediger der Stadtkirche und ord. Professor der Kirchengeschichte, 1659 ord. Professor und Dr. der Theologie. 1670 berief ihn der Herzog Gustav Adolf v. Mecklenburg-Güstrow zu sich als Rath für kirchliche und geistliche Angelegenheiten und gestattete, daß er mit Beibehaltung dieser Stellung 1675 eine ordentliche Professur der Theologie in Rostock annahm. Hier wurde er auch Assessor des herzoglichen Consistoriums und Superintendent des Rostocker Kreises, der die Stadt nicht mit umfaßte. Er gehörte dem abgeschlossenen strengsten